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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Schikane wegen Stempel?
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Beitrag begonnen von neban am 29.06.2006 um 20:16:55

Titel: Schikane wegen Stempel?
Beitrag von neban am 29.06.2006 um 20:16:55
Hi,

die Sachbearbeiterin die die Einbürgerungsunterlagen von meinem Vater entgegengenommen hat, ist der Meinung, dass der Stempel der vereidigten Dolmetscherin nicht in Ordnung ist weil er Rund ist.

Er sollte eckig sein.

Der Inhalt vom runden Stempel ist in Ordnung wo die Berufsbezeichnung der Dolmetscherin steht.

Ich bin der Meinung, dass es eine deutliche Schikane ist da ich und mein Bruder uns in der selben Abteilung einbürgen lassen haben und die selbe Dolmetscherin die Unterlagen übersetzt hat und der Stempel der selbe geblieben ist.

Ich habe meine Einbürgerung 2002 erhalten, sollte sich etwas was die Stempel angeht geändert haben?

Gruss,
neban

Titel: Re: Schikane wegen Stempel?
Beitrag von adilseyrek am 29.06.2006 um 23:00:42
Hallo! Ich bin ebenfalls beeidigter Dolmetscher und habe einen runden Stempel. Ich habe auch noch nie einen secheckigen oder anders gearteten Dolmetscherstempel gesehen, geschweige denn ein Problem mit meinem runden Stempel bekommen oder vom Landgericht etwas vorgeschrieben bekommen, wie mein Stempel auszusehen hätte, außer den Wortlaut natürlich.

Das ist definitiv Schikane. In welchem Landgerichtsbezirk sitzt diese Sachbearbeiterin denn?

Gruß,

Adil

Titel: Re: Schikane wegen Stempel?
Beitrag von neban am 29.06.2006 um 23:13:10
Wie gesagt habe ich mir die Unterlagen auch von der Dolmetscherin übersetzen lassen und bei meiner Einbürgerung mit rundem Stempel vorgelegt.

Die Angelegenheit spielt sich in Berlin ab.

Gruss,
neban

Titel: Re: Schikane wegen Stempel?
Beitrag von ronny am 30.06.2006 um 07:28:23
Ist denn diese Dolmetscherin zugelassen vom Landgericht ?

Titel: Re: Schikane wegen Stempel?
Beitrag von neban am 30.06.2006 um 17:59:54
Ich sag nur das die Dolmetscherin sagt, dass sich seit 40 Jahren in denen Sie Unterlagen übersetzt niemand über Ihren Stempel beschwert hat.

Die Dolmetscherin hat sich auch mit der Sachbearbeiterin in Verbindung gesetzt um zu fragen was es mit dem Stempel auf sich hat, die Sachbearbeiterin wollte nicht mir Ihr reden und etwas begründen schon gar nicht.

Die Dolmetscherin sagte auch noch das die Person am Telefon reagiert hat, als würde Sie über Recht und Ordnung herrschen.

Na ja, wir gehen dann erst mal zu Ihrem Chef um uns über Ihr Verhalten zu beschweren.

Sollte dies keine Änderung beiführen übergeben wir die Sache unserem Anwalt für Einbürgerungsrecht da die Angelegenheit anfängt kurios zu werden.

Jetzt soll mein Vater auch zur Volkshochschule o.ä. gehen um einen Deutschkurs zu besuchen und das Zertifikat vorlegen.

Jemandem so etwas vor die Nase zu setzen der in Deutschland über 30 Jahre gearbeitet hat, gutes deutsch spricht (aber nicht perfekt) und sein Leben selbständig gemeistert hat finde ich unverschämt.

Auf die Frage warum mein Vater jetzt einen Deutschkurs besuchen soll, gabs nur die Antwort: Das ist jetzt neues Gesetz.

Leute gibts.  :-X

Gruss,
neban

Titel: Re: Schikane wegen Stempel?
Beitrag von Ralf am 01.07.2006 um 12:16:02

ronny schrieb am 30.06.2006 um 07:28:23:
Ist denn diese Dolmetscherin zugelassen vom Landgericht ?


Diese Frage wurde bisher nicht beantwortet, und nur darauf kommt es an. Die Form des Stempels dürfte dabei Nebensache sein. Wie ist der Text des Stempels? Steht da so etwas wie "allgemein beeidigter Übersetzer"?



Zitat:
Jetzt soll mein Vater auch zur Volkshochschule o.ä. gehen um einen Deutschkurs zu besuchen und das Zertifikat vorlegen.

Voraussetzung für die Einbürgerung ist u.a. der Nachweis ausreichender Deutschkenntnise. Wenn keine anderen Nachweise wie z.B. ein deutscher Schulabschluss vorliegen, ist die Forderung eines Zertifikats der VHS legitim.

Titel: Re: Schikane wegen Stempel?
Beitrag von Zeppelin am 01.07.2006 um 14:26:10

neban schrieb am 29.06.2006 um 23:13:10:
Wie gesagt habe ich mir die Unterlagen auch von der Dolmetscherin übersetzen lassen und bei meiner Einbürgerung mit rundem Stempel vorgelegt.

Die Angelegenheit spielt sich in Berlin ab.

Gruss,
neban

Die Stempel der "allgemein beeidigten Dolmetscher/-innen für die Berliner Gerichte und Notare", die ich bislang gesehen habe, sind in der Tat rechteckig und enthalten nach dem vollständigen Namen den Titel:"Für die Berliner Gerichte und Notare allgemein zugelassene(-r) Dolmetscher(-in]" und in der untersten Zeile stehen die Sprachen, für die diese Zulassung gilt.
Es wundert mich aber, dass die Berliner ABH sich so anstellt. Wir haben dort bisher nur sehr positive Erfahrungen gemacht und die ackern dort wirklich bis an die Belastungsgrenze.
Erkennt man dies jedoch nicht an, sind "allergische Reaktionen" durchaus vorhersehbar (und aus meiner Sicht auch verständlich).

Zum Thema Integrationskurs: Gibt es eine DSH oder vergleichbare Sprachprüfung? Evtl. auch ein dt. Ausbildungszeugnis?
Damit könnte man ggf. nachweisen, dass der besuch eines Int.-Kurses nicht erforderlich ist.

Gruß,
Z.

Titel: Re: Schikane wegen Stempel?
Beitrag von monel am 01.07.2006 um 15:56:57

Zeppelin schrieb am 01.07.2006 um 14:26:10:
Die Stempel der "allgemein beeidigten Dolmetscher/-innen für die Berliner Gerichte und Notare", die ich bislang gesehen habe, sind in der Tat rechteckig...


Ich habe eine Übersetzung der Geburtsurkunde von einer (Stempeltext): "Für die Berliner Gerichte und Notare allgemein beeidigten Dolmetscherin für die....Sprache. Der Stempel ist RUND. Gibts also auch. :-?

Gruß, monel

Titel: Re: Schikane wegen Stempel?
Beitrag von Zeppelin am 01.07.2006 um 16:08:41

monel schrieb am 01.07.2006 um 15:56:57:
Ich habe eine Übersetzung der Geburtsurkunde von einer (Stempeltext): "Für die Berliner Gerichte und Notare allgemein beeidigten Dolmetscherin für die....Sprache. Der Stempel ist RUND. Gibts also auch. :-?

Gruß, monel

Hab ich ja nicht bezweifelt, und mich deshalb so ausgedrückt, d.h. mich nur auf das bezogen, was ich bisher gesehen habe.
Es wäre für mich auch näher liegend, dass solche Stempel, - wie bei amtlichen Siegeln zumindest üblich - RUND sind.
Aber was soll's? Die spannende Frage wäre also, ob die Übersetzung von den Berliner Behörden anerkannt werden kann / muss.

Gruß,
Z.

Titel: Re: Schikane wegen Stempel?
Beitrag von Saxonicus am 01.07.2006 um 16:49:06
Nach meinem Kenntnisstand sind die Stempel von vereidigten Sachverständigen (und dazu rechne ich auch amtlich zugelassene Dolmetscher) rund.
Der Übersetzer unserer Eheschließungsurkunde hat auch einen runden Stempel.

Titel: Re: Schikane wegen Stempel?
Beitrag von Zeppelin am 01.07.2006 um 17:07:23

Saxonicus schrieb am 01.07.2006 um 16:49:06:
Der Übersetzer unserer Eheschließungsurkunde hat auch einen runden Stempel.

Aus welchem Bundesland stammt die Übersetzung? Von wann ist diese?

Titel: Re: Schikane wegen Stempel?
Beitrag von Saxonicus am 01.07.2006 um 17:35:14
Hessen 1983

Titel: Re: Schikane wegen Stempel?
Beitrag von Zeppelin am 01.07.2006 um 17:47:30
Und hier geht es um Berlin 2006.

Titel: Re: Schikane wegen Stempel?
Beitrag von adilseyrek am 01.07.2006 um 19:03:03
Also liebe Leute,

ich glaube wir können ausschließen, dass die geometrische Form eines Stempels eines beeidigten/vereidigten Dolmetscher und Übersetzers für die Gültigkeit eine Rolle spielt. Auch nicht in Berlin und auch nicht anno 2006.

Die einzige Frage, die sich für mich noch stellt, ist, ob die Übersetzerin tatsächlich eine vereidigtewelche ist, und wenn ja, ob sie dieses auch vorschriftsmäßig auf Ihrem Stempel zum Ausdruck bringt. Wenn auch Letzteres mit Ja beantwortet werden kann, dann ist hier wohl von Behördenwillkür zu sprechen.

Gruß,

Adil

Titel: Re: Schikane wegen Stempel?
Beitrag von Pfirsichring am 02.07.2006 um 09:39:40
Hallo,

ich bin für die Berliner Gerichte und Notare allgemein beeidigte Dolmetscherin, mein Stempel ist rund, so wie auch die Stempel aller mir bekannten Kollegen/Kolleginnen. Nach meiner Vereidigung musste ich einen Stempelabdruck an das Landgericht Berlin schicken, wo man ihn sich auch tatsächlich angesehen hat und er nicht nur einfach in den Akten verschwand.
Ist die Kollegin tatsächlich beeidigt, hört sich das sehr nach Schikane an.

Titel: Re: Schikane wegen Stempel?
Beitrag von ronny am 02.07.2006 um 10:39:04

Zitat:
Ist die Kollegin tatsächlich beeidigt,


Die Frage hat er ja immer noch nicht beantwortet ;)

Titel: Re: Schikane wegen Stempel?
Beitrag von neban am 02.07.2006 um 13:27:54
Habe mir den Stempel noch einmal angeschaut. Da steht: Dr. ..., amtlich beeidigte Dolmetscherin für die Sprachen XYZ, Anschrift, Tel.

Ob der Stempel eckig oder rund ist spielt aus meiner Sicht keine Rolle da ich und ein weiteres Familienmitglied den gleichen Stempel auf allen (!!!) unseren  Übersetzungen drauf hatten und die Einbürgerung bei der gleichen Behörde in der gleichen Abteilung durchgeführt wurde.

Titel: Re: Schikane wegen Stempel?
Beitrag von neban am 02.07.2006 um 13:37:07

Ralf schrieb am 01.07.2006 um 12:16:02:
Voraussetzung für die Einbürgerung ist u.a. der Nachweis ausreichender Deutschkenntnise. Wenn keine anderen Nachweise wie z.B. ein deutscher Schulabschluss vorliegen, ist die Forderung eines Zertifikats der VHS legitim.


Das ist bestimmt richtig, bloß taucht die Forderung nach einem Sprachzertifikat komischerweise erst nach mehreren Terminen auf und wurde in keiner Form schriftlich angefordert.

Gilt den folgendes Urteil noch das ich in einem Spiegel Artikel gelesen habe?:




Zitat:
Deutsche Schriftkenntnisse für Einbürgerung nicht zwingend

Ausländer, die sich einbürgern lassen wollen, müssen nicht gut deutsch schreiben können. Das Bundesverwaltungsgericht kippte ein früheres Urteil, nach dem umfassende Schriftkenntnisse für die Einbürgerung zwingend seien.

Leipzig/Stuttgart - Ein Ausländer muss die deutsche Sprache nicht in der Schriftform beherrschen, um eingebürgert zu werden. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied heute, dass es ausreiche, wenn ein Ausländer im familiären und geschäftlichen Umfeld sowie mit Behörden verkehren könne. Die notwendige Korrespondenz könne er mit Hilfe von Verwandten und Freunden führen.

Die Bundesrichter gaben damit einem 42-jährigen Türken Recht, der seit 27 Jahren in Stuttgart lebt und gut deutsch sprechen kann, jedoch zwei Sprachtests im schriftlichen Teil nicht bestanden hatte. Die Stadt hatte dem Gastronomen daraufhin die Staatsbürgerschaft verwehrt.

Sie beruft sich dabei auf die seit 1. Januar 2005 geltenden strengeren Voraussetzungen für eine Integration. Auch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim hatte im Januar die Auffassung vertreten, eine Einbürgerung setze umfassende Schriftkenntnisse voraus.

Dagegen entschieden die Leipziger Richter, der Bewerber um die Staatsbürgerschaft müsse sich nicht eigenhändig schriftlich ausdrücken können. Es reiche aus, wenn der Ausländer deutschsprachige Texte lesen, diktieren und diese auf ihre Richtigkeit überprüfen könne. Dies ist bei dem 42-jährigen Kläger nach Überzeugung der Richter der Fall. Der Mann könne sich mit Behörden verständigen und nehme am wirtschaftlichen Leben teil. Bei längeren Texten hilft ihm seine 13 Jahre alte Tochter, für die er seit der Scheidung das alleinige Sorgerecht besitzt. Das Mädchen ist in Deutschland geboren und eingebürgert. (Az.: BVerwG 5 C 8.05)

Im Fall eines weiteren Ausländers waren die Voraussetzungen zur Einbürgerung nach Auffassung des 6. Senats dagegen nicht erfüllt. Der Mann lebt seit 20 Jahren in Rheinland-Pfalz und kann gut deutsch sprechen. Er ist aber Analphabet und kann die Sprache nicht lesen.

Titel: Re: Schikane wegen Stempel?
Beitrag von Zeppelin am 02.07.2006 um 15:33:50

neban schrieb am 02.07.2006 um 13:27:54:
Habe mir den Stempel noch einmal angeschaut. Da steht: Dr. ..., amtlich beeidigte Dolmetscherin für die Sprachen XYZ, Anschrift, Tel.

Ob der Stempel eckig oder rund ist spielt aus meiner Sicht keine Rolle da ich und ein weiteres Familienmitglied den gleichen Stempel auf allen (!!!) unseren  Übersetzungen drauf hatten und die Einbürgerung bei der gleichen Behörde in der gleichen Abteilung durchgeführt wurde.


Klar, auf die Form dürfte es nicht ankommen, aber wenn in dem Stempel nicht drin steht "für die Berliner Gerichte und Notare allgemein beeidigte/-r ...", zieht sich die ABH evtl. daran hoch.

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