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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> einbürgrung
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Beitrag begonnen von miedou am 27.06.2006 um 16:37:37

Titel: einbürgrung
Beitrag von miedou am 27.06.2006 um 16:37:37
hallo
ich war gestern in landratsamt .und ich habe gefragt ,ob ich recht habe in unbefristet o. deutsches pass . sie hat nein gesagt ich muss warten bis ende 2007
bin seit oktober 2003 in deutschland . im dezember 2004 habe ich von deutsche geheiratet .vor dem heirat war ich student ,und habe ich aufenhaltesbewilligung gehabt ,nach dem heirat habe ich erlaubins gehabt .sagen sie mir bitte ob ich recht hab oder nicht  
danke im voraus

Titel: Re: einbürgrung
Beitrag von Ulf am 27.06.2006 um 16:55:00
Niederlassungserlaubnis wird noch dauern, hängt auch davon ab, ob Ihr genug verdient.

Vor einem Einbürgerungsantrag würde ich noch etwas an der Sprache feilen, Du schreibst zwar verständlich, aber durch einige Fehler nicht einfach zu lesen.

Gruß, ULF

Titel: Re: einbürgrung
Beitrag von Ralf am 28.06.2006 um 13:05:30
Die Frage zielt wohl eher in Richtung Aufenthaltsdauer.

Voraussetzungen nach § 9 StAG siehe hier:

http://www.info4alien.de/einbuergerung/themen/regel.htm

Streitpunkt dürfte hier, wie so oft, die Frage nach der Anrechenbarkeit der Zeiten mit A-Bewilligung sein, dies wird in den Bundesländern unterschiedlich gesehen.

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