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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Verlängerung des Studentenvisums abgelehnt trotz S https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1151362317 Beitrag begonnen von Tiuri am 27.06.2006 um 00:51:56 |
Titel: Verlängerung des Studentenvisums abgelehnt trotz S Beitrag von Tiuri am 27.06.2006 um 00:51:56
Ein enger Freund von mir ist Chinese, 28 Jahre alt und studiert in Hamburg an einer privaten Hochschule "Communication Design".
Er war Ende Juni 2000 nach Deutschland eingereist. Er war dann beginnend Wintersemester 2000 als BWL-Student an einer staatlichen Hochschule eingeschrieben. In der Realität hat er aber in den 3 Semestern seines Studiums lediglich intensiv Deutschkurse belegt, um sein Deutsch zu verbessern, bevor er zum 4. Semester dann das BWL-Studium in Vollzeit aufgenommen hat. Im Sommer 2004 hat er dann das BWL-Studium abgebrochen und ab diesem Zeitpunkt an einer privaten Hochschule "Communication Design" studiert. Er hat bis heute 4 Semester dieses Studiengangs absolviert und braucht zum erfolgreichen Abschluss noch etwa 3 Semester = 1,5 Jahre (die Regelstudienzeit beträgt für diesen Studiengang 7-8 Semester). Er stammt aus einer recht wohlhabenden chinesischen Familie und bezahlt aus eigener Tasche nicht nur seinen Lebensunterhalt, sondern auch jeden Monat 500 Euro Studiengebühren. Er fällt also dem deutschen Staat in keinster Weise zur Last! Natürlich würde er dieses Studium gerne abschließen. Seine Aufenthaltserlaubnis läuft zum 31.10.2006 aus. Als er sich im Ausländeramt meldete, um eine Verlängerung zu erreichen, wurde diese abgelehnt, da er "zu spät" seine Studienrichtung gewechselt habe. (Es waren ja von 2000-2004 "offiziell" 8 Semester BWL, von denen er aber in der Tat nur 5 Fachsemester beendet hat wegen der Deutschkurse, die er noch belegt hat.) Meine und seine Frage ist nun: 1.) Ist es grundsätzlich möglich, eine Verlängerung des Visums zu erreichen, um sein Studium erfolgreich abschliessen zu können? 2.) Wenn ja, auf welchem Wege wäre das möglich? Ich habe einmal gehört, dass man bei jeder deutschen Behörde erfragen kann, welche Person für den Antrag zuständig ist / war, und sich dann bei dessen Vorgesetzten per Dienstaufsichtsbeschwerde beschweren kann. Wäre das ein möglicher Weg? 3.) Lohnt es sich, einen "richtigen" Anwalt einzuschalten? Hätte man damit Aussicht auf Erfolg? Ich wäre für Tipps echt dankbar! |
Titel: Re: Verlängerung des Studentenvisums abgelehnt tro Beitrag von ronny am 27.06.2006 um 07:31:51 Tiuri schrieb am 27.06.2006 um 00:51:56:
Hier scheint jemand sehr eigenmächtig vorgegangen zu sein und beschwert sich jetzt über die Konsequenzen. War denn der Fachrichtungswechsel überhaupt mit der ABH abgesprochen ? Zitat:
Als Ex-Mitarbeiter einer EBH (=Einbürgerungsbehörde) sollte Dir die Sinnhaftigkeit solcher Dienstaufsichtsbeschwerden geläufig sein ;) Zitat:
Was ist ein "richtiger Anwalt" ? |
Titel: Re: Verlängerung des Studentenvisums abgelehnt tro Beitrag von Sondra am 27.06.2006 um 09:28:59 Tiuri schrieb am 27.06.2006 um 00:51:56:
Hallo Tiuri! Zitat:
Die vorläufigen Anwendungshinweise dazu meinen Zitat:
Der Wechsel von einer staatlichen auf einer privaten Hochschule dürfte bei ausländischen Studenten (noch) eher die Ausnahme sein, auch wenn er nicht "durch einen außergewöhnlichen Geschehensablauf gekennzeichnet" ist, "der so bedeutsam ist, dass er das ansonsten ausschlaggebende Gewicht des gesetzlichen Regelversagungsgrundes beseitigt". Deswegen fehlt möglicherweise den Ausländerbehörden noch das richtige "Handling" dafür. Ich würde auf alle Fälle den Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis schriftlich stellen, unter Darlegung der Gründe, die mich zu dem Wechsel veranlasst haben, der finanziellen Verhältnissen und aller relevanten Bescheinigungen der Hochschule über • Anerkennung / Brauchbarkeit der in der staatlichen Hochschule abgeschlossenen Prüfungen • tatsächlichen noch benötigten Studiendauer bis zum erfolgreichen Abschluss. Und selbstverständlich ein großes „Bitte, bitte!“ bzw. "1000 Entschuldigung" dafür, dass man ohne Erlaubnis gehandelt hat. Der Fall ist nicht außer- aber immerhin ungewöhnlich (IMHO), und bedarf einer gründlicheren Bearbeitung, möglicherweise einer vorgesetzten Entscheidung. Gruß, Sondra :) |
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