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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> Ab wann gilt man fürs Finanzamt als verheiratet?
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Beitrag begonnen von angiesaar am 23.06.2006 um 12:33:45

Titel: Ab wann gilt man fürs Finanzamt als verheiratet?
Beitrag von angiesaar am 23.06.2006 um 12:33:45
Hallo zusammen,

ab wann gilt man denn eigentlich für das deutsche Finanzamt als verheiratet, wenn man im Ausland (nicht-EU) standesamtlich geheiratet hat? Ab dem Heiratsdatum im Ausland? Oder erst ab Einreisedatum des ausländischen Ehepartners nach Deutschland? Oder ab Erstellung des deutschen Familienbuches? Oder ab dem Zeitpunkt, wo man auf der Lohnsteuerkarte die Steuerklasse umträgt?

Hat irgendjemand gute Hinweise und Tipps zur Einkommenssteuererklärung für das Jahr, in dem die Heirat stattfand und das "Warten, Telefonieren und Pendeln" die Kassen geleert hat?  ;D

Danke!
Lieber Gruß
Angie

Titel: Re: Ab wann gilt man fürs Finanzamt als verheirate
Beitrag von maki am 23.06.2006 um 12:43:07
Soviel ich weiss interessiert sich das Finanzamt nicht wirklich ob du verheiratet bist, sondern ob du in einer ehelichen Lebensgemeinschaft lebst.
Das geht natürlich erst wenn beide Partner in D Leben, dann kannst du deine Lohnsteuerklasse ändern lassen.

Titel: Re: Ab wann gilt man fürs Finanzamt als verheirate
Beitrag von Reni am 23.06.2006 um 12:45:53
Prinzipiell ab dem Tag, an dem der Ehegatte hier angemeldet wurde. Es wird davon ausgegangen, dass damit die eheliche Lebensgemeinschaft, die die Grundlage für diie Steuervergünstigung des Splittingtarifs ist, beginnt. Einige Zahlungen könnte man versuchen,  als Unterhaltsleistung für den Ehegatten abzusetzen.

Wenn allerdings mal jemand Lust hätte, einen Musterprozeß zu führen, mit der Frage, warum bei berufsbedingtem Leben an zwei Orten nicht nur der Splittingtarif gewährt, sondern teilweise weitere Freibeträge wegen getrennter Haushaltsführung gewährt werden, beim durch verwaltungsbedingtes Getrenntleben (Wartezeit auf Visum) nicht einmal vom Bestehen einer Lebensgemeinschaft ausgegangen wird, fände ich das klasse.


Titel: Re: Ab wann gilt man fürs Finanzamt als verheirate
Beitrag von nixwissen am 25.06.2006 um 13:03:38
Hi,

Man wird für das ganze Jahr, in dem man heiratet und die eheliche Lebensgemeinschaft in D beginnt, als verheiratet besteuert.

Gruß,
Norbert

Titel: Re: Ab wann gilt man fürs Finanzamt als verheirate
Beitrag von nixwissen am 25.06.2006 um 14:17:16
Hi,

Ich habe jetzt mal meine fiktive Steuererklärung mit Elster mit den Daten von diesem Jahr für 2005 gemacht und zwar mit Heiratsdatum in 2005.
Ok, etwas hat sich da in 2006 geändert aber so gewaltig kann es nicht sein.
Ich werde erst ab August mit Kl3 besteuert werden, im Juli kommt meine Frau und die Lohnsteuerkartenänderung gilt dann erst ab August.
Somit gibt es für 7 Monate so richtig satt Kohle zurück *freu*  8-)

Gruß,
Norbert


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