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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Trennung nach 18 Monaten Ehe, und dann?
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Beitrag begonnen von markus74 am 21.06.2006 um 17:04:21

Titel: Trennung nach 18 Monaten Ehe, und dann?
Beitrag von markus74 am 21.06.2006 um 17:04:21
Eine Bekannte von uns möchte sich nach 18 Monaten Ehe von ihrem deutschen Ehemann trennen.
Sie hat aber Angst das sie vom Ausländeramt sofort nach Hause geschickt wird.
Wie genau läuft es bei einer Trennung, was wird das Ausländeramt tun, wenn sie ihren Mann wirklich verlassen sollte?


Danke für eure Hilfe!


Viele Grüße
Markus

Titel: Re: Trennung nach 18 Monaten Ehe, und dann?
Beitrag von Ulf am 21.06.2006 um 17:34:22

Claudia-S schrieb am 21.06.2006 um 17:04:21:
Wie genau läuft es bei einer Trennung, was wird das Ausländeramt tun, wenn sie ihren Mann wirklich verlassen sollte?


Sie nach Hause schicken, so sie keinen anderen Aufenthaltsgrund geltend machen kann (welche Staatsangehörigkeit? Hochqualifiziert? Türkisch und ein Jahr beschäftigt? Künstlerin?), außer, es liegt ein Härtefall vor, wie z.B. bei ehelicher Gewalt.

Gruß, ULF

Titel: Re: Trennung nach 18 Monaten Ehe, und dann?
Beitrag von Zkai am 21.06.2006 um 18:42:39
Nabend,

ein eigenständiges Aufenthaltsrecht gibt es erst nach 24 Monaten gefühter Ehe in Deutschland, so dass sie beim jetzigen Bekanntwerden der Trennung mit der Aufforderung zur Ausreise rechnen muss.

Solang es sich bei der Ehefrau nicht um eine EU-Staatlerin handeln sollte.

Natürlich darf man auch die Ausnahme der Härtefallregelung nicht vernachlässigen, aber dies muß erstmal einwandfrei bewiesen werden.

Gruß,

Zkai


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