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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerungsgebühr trotz Sozialhilfe?
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Beitrag begonnen von ersguterjunge am 21.06.2006 um 12:15:42

Titel: Einbürgerungsgebühr trotz Sozialhilfe?
Beitrag von ersguterjunge am 21.06.2006 um 12:15:42
Hallo Ihr,

ich bin 20 Jahre alt und habe vor mich einbürgern zu lassen.
Das einzige Problem was mich noch daran hindert, ist die hohe Einbürgerungsgebühr von 255Eur.
Da ich noch Schüler bin und Sozialhilfe beziehe, ist das schon eine Menge Geld.

Wollte nun fragen, ob Sozialhilfebezieher ebenso die 255Eur zahlen müssen??

Titel: Re: Einbürgerungsgebühr trotz Sozialhilfe?
Beitrag von ronny am 21.06.2006 um 12:39:19
Hallo,

die Gebührenregelung im StAG ist der § 38 StAG.

Hier:
http://www.info4alien.de/einbuergerung/gesetze/stag2005.htm

Dieser sieht eine Ermessensentscheidung über eine Gebührenbefreiung aus Gründen der Billigkeit oder des öffentlichen Interesses vor ;)

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Einbürgerungsgebühr trotz Sozialhilfe?
Beitrag von ersguterjunge am 21.06.2006 um 12:42:27

ronny schrieb am 21.06.2006 um 12:39:19:
Hallo,

die Gebührenregelung im StAG ist der § 38 StAG.

Hier:
http://www.info4alien.de/einbuergerung/gesetze/stag2005.htm

Dieser sieht eine Ermessensentscheidung über eine Gebührenbefreiung aus Gründen der Billigkeit oder des öffentlichen Interesses vor ;)

Grüße
Ronny ;)



Danke ronny ;)

Nun wird bei mir bestimmt nicht wegen öffentliches Interesses eine Befreiung vorliegen, aber kannst du mir erklären wie das mit der Billigkeit abläuft, wäre das auch in meiner Sache der Fall??

Titel: Re: Einbürgerungsgebühr trotz Sozialhilfe?
Beitrag von ronny am 21.06.2006 um 13:11:09

ersguterjunge schrieb am 21.06.2006 um 12:42:27:
aber kannst du mir erklären wie das mit der Billigkeit abläuft, wäre das auch in meiner Sache der Fall?


Ich kann die Ermessensentscheidung der Behörde nicht abnehmen , aber Sozialhilfebezug bedingt eine solche aus Gründen der Billigkeit ;)

Grüße
Ronny ;)


Titel: Re: Einbürgerungsgebühr trotz Sozialhilfe?
Beitrag von Ralf am 21.06.2006 um 13:28:04
Bei uns gab es deswegen i.d.R. allenfalls die Möglichkeit der Ratenzahlung, sonst gab es Ärger mit dem Rechnungsprüfungsamt.

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