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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Illegaler aufenthalt und Heirat?
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Beitrag begonnen von AndrejFriedemann am 20.06.2006 um 18:43:17

Titel: Illegaler aufenthalt und Heirat?
Beitrag von AndrejFriedemann am 20.06.2006 um 18:43:17
Hallo, ich hab mich ein weing umgeschaut, aber keine direkten Antworten auf meine Fragen gefunden.
Folgende Situation: Deutscher Staatsbürger will Ausländerin heiraten. Sie hatte ein Visum und hat hier deutsch gelernt, hält sich aber jetzt illegal in DE auf.
Heirat soll hier in DE stattfinden, auch sonst wird hiergeblieben.

Frage: Ist es trotzdem möglich zu Heiraten, auch ohne gültiges Visum? Habe gehört dass das möglich ist, jedoch ~600€ Strafe gibt. Ist das wahr?
Was ist zu beachten, damit sie nicht auf einmal abgeschoben wird?

Titel: Re: Illegaler aufenthalt und Heirat?
Beitrag von ronny am 20.06.2006 um 20:21:12

Zitat:
Was ist zu beachten, damit sie nicht auf einmal abgeschoben wird?


Hallo,

die einzige Antwort die  in der Sache sinnvoll ist ;)

Hin zur ABH und die Karten vollständig auf den Tisch legen, freiwillige Ausreise anbieten und gleichzeitig auf die beabsichtigte Eheschließung hinweisen ;)

Hoffen dass die ABH ein Einsehen hat ;)

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Illegaler aufenthalt und Heirat?
Beitrag von AndrejFriedemann am 20.06.2006 um 20:40:31

ronny schrieb am 20.06.2006 um 20:21:12:
Hallo,

die einzige Antwort die  in der Sache sinnvoll ist ;)

Hin zur ABH und die Karten vollständig auf den Tisch legen, freiwillige Ausreise anbieten und gleichzeitig auf die beabsichtigte Eheschließung hinweisen ;)

Hoffen dass die ABH ein Einsehen hat ;)

Grüße
Ronny ;)

Danke für die Antwort! Wenn das die einzige Möglichkeit ist, schade...
Wie steht es denn generell damit aus DE ausreisen zu wollen ohne dass man sich legal in DE aufhält? Gibt es da keine Möglichkeit ohne Abschiebung/Anzeige (außer mit Tretboot über's Meer)?

Wie steht es mit Asylantrag und anschließender Heirat? Mir wurde gesagt, dass man (auch wenn man sich illegal aufhält), wenn man Asyl beantragt, eine Aufenthaltsduldung bekommt. Reicht diese für eine Heirat in DE aus?

Titel: Re: Illegaler aufenthalt und Heirat?
Beitrag von fons am 20.06.2006 um 20:57:52
Vergiss mal schnell das Wort Asyl: das ist dann ein typischer
Missbrauch  >:(  :(  :-/  :'(

Titel: Re: Illegaler aufenthalt und Heirat?
Beitrag von AndrejFriedemann am 20.06.2006 um 21:10:12

fons schrieb am 20.06.2006 um 20:57:52:
Vergiss mal schnell das Wort Asyl: das ist dann ein typischer
Missbrauch  >:(  :(  :-/  :'(

Tut mir leid, wusst ich nicht.

Titel: Re: Illegaler aufenthalt und Heirat?
Beitrag von hge2001 am 20.06.2006 um 22:08:20

Addl schrieb am 20.06.2006 um 20:40:31:
Danke für die Antwort! Wenn das die einzige Möglichkeit ist, schade...
Wie steht es denn generell damit aus DE ausreisen zu wollen ohne dass man sich legal in DE aufhält? Gibt es da keine Möglichkeit ohne Abschiebung/Anzeige (außer mit Tretboot über's Meer)?

was passiert dann bei der Ausreise?

kann man wegen der Überziehens des Visums bestraft werden? ordnungsgeld?

welchen einfluss hat dies auf ein späteren Antrag auf ein Heiratsvisum?

h


Titel: Re: Illegaler aufenthalt und Heirat?
Beitrag von AndrejFriedemann am 20.06.2006 um 22:23:23

hge2001 schrieb am 20.06.2006 um 22:08:20:
was passiert dann bei der Ausreise?

kann man wegen der Überziehens des Visums bestraft werden? ordnungsgeld?

welchen einfluss hat dies auf ein späteren Antrag auf ein Heiratsvisum?

h

ich denke das war auch irgendwie meine Frage (auf jeden fall kenn ich die Antworten nicht). Danke für's mitdenken.
Andrej

Titel: Re: Illegaler aufenthalt und Heirat?
Beitrag von Malo am 21.06.2006 um 07:45:45
Ich denke in Eurem Fall, wird die ABH evtl. auf eine Anzeige verzichten (am besten gleich mit Ticket hingehen). So war es jedenfalls bei uns.
Wenn ihr natürlich vorher noch haufenweise krumme Tricks versucht (Asyl usw.), dann sind sie meist nicht mehr so nett.
Also ich glaube ohne Grenzübertrittsbescheinigung bekommst du am Flughafen gehörige Probleme, wenn Dein Visum abgelaufen ist.
Diese Grenzübertrittsbescheinigung bekommst du meiner Meinung nach aber nur bei der ABH. Die wollen ja auch sicher gehen, dass Deine Verlobte wirklich ausreist.
Und dann könnt ihr entweder im Heimatland heiraten oder für D ein Heiratsvisum beantragen (Je nachdem, ob du geung verdienst um eine Verpflichtungserklärung fürs Heiratsvisum abzugeben, wo ihr lieber heiraten wollt, wie aufwendig es sein wird alle Papiere für Deutschland innerhalb der gesetzten  Fristen zu bringen etc.)

Titel: Re: Illegaler aufenthalt und Heirat?
Beitrag von ChicaLoca am 21.06.2006 um 07:49:22

Addl schrieb am 20.06.2006 um 20:40:31:
...Wie steht es denn generell damit aus DE ausreisen zu wollen ohne dass man sich legal in DE aufhält? Gibt es da keine Möglichkeit ohne Abschiebung/Anzeige (außer mit Tretboot über's Meer)? ...

das hat ronny doch schon beantwortet
geht mit einem ticket (zeitnaher ausreisetermin) zur ABH, erzählt den sachverhalt und bittet um ausstellung einer grenzübertrittsbescheinigung
wenn sie nicht zu lange illegal hier ist, wird die ABH wohl ein einsehen haben und die grenzübertrittsbescheinigung ausstellen, dass sie ohne probs ausreisen kann

wann ist denn das visum abgelaufen?

Titel: Re: Illegaler aufenthalt und Heirat?
Beitrag von AndrejFriedemann am 21.06.2006 um 11:19:17
Naja, das ist eine andere Geschichte. Sie hat versäumt es verlängern zu lassen (sie hat hier Deutsch gelernt und es wäre eigentlich verlängert worden), und es wäre eigentlich noch 3 monate gültig, jetzt ist es aber halt seit ca. 3 monaten nicht mehr gültig. Ich weiss nicht ob das "lange" ist oder nicht...

Titel: Re: Illegaler aufenthalt und Heirat?
Beitrag von ronny am 21.06.2006 um 11:30:21
Hallo,

wenn lediglich ein relativ  kurzer Zeitraum von drei Monaten im Raum steht , solltet ihr meinen Rat beherzigen und Euch asap bei der ABH einfinden ;)

Ich kann mir nicht vorstellen , dass sie gleich in den Abschiebehaftgewahrsam genommen werden wird. ;)

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Illegaler aufenthalt und Heirat?
Beitrag von ChicaLoca am 21.06.2006 um 11:48:22

ronny schrieb am 21.06.2006 um 11:30:21:
Ich kann mir nicht vorstellen , dass sie gleich in den Abschiebehaftgewahrsam genommen werden wird. ;)

seh ich genauso


Titel: Re: Illegaler aufenthalt und Heirat?
Beitrag von DonCamillo am 21.06.2006 um 13:30:49
Hi,

wer weiß, vielleicht ist sie bereits zur Fahndung ausgeschrieben !?  :o

DonCamillo

Titel: Re: Illegaler aufenthalt und Heirat?
Beitrag von Mick am 21.06.2006 um 13:38:58

schrieb am 21.06.2006 um 13:30:49:
Hi,

wer weiß, vielleicht ist sie bereits zur Fahndung ausgeschrieben !?  :o

DonCamillo

Hoi,
sollte man bei einem abgelaufenen Visum eher nicht
annehmen, da keine vollziehbare Abschiebungsan-
drohung in der Welt ist.

Titel: Re: Illegaler aufenthalt und Heirat?
Beitrag von DonCamillo am 21.06.2006 um 13:40:24

Mick schrieb am 21.06.2006 um 13:38:58:
Hoi,
sollte man bei einem abgelaufenen Visum eher nicht
annehmen, da keine vollziehbare Abschiebungsan-
drohung in der Welt ist.


Hi,

woher weißt Du das ?

DC

Titel: Re: Illegaler aufenthalt und Heirat?
Beitrag von Mick am 21.06.2006 um 13:49:26

schrieb am 21.06.2006 um 13:40:24:
Hi,

woher weißt Du das ?

DC

Hi,
das schließe ich aus:


Zitat:
Naja, das ist eine andere Geschichte. Sie hat versäumt es verlängern zu lassen (sie hat hier Deutsch gelernt und es wäre eigentlich verlängert worden), und es wäre eigentlich noch 3 monate gültig, jetzt ist es aber halt seit ca. 3 monaten nicht mehr gültig. Ich weiss nicht ob das "lange" ist oder nicht...

Titel: Re: Illegaler aufenthalt und Heirat?
Beitrag von AndrejFriedemann am 21.06.2006 um 13:50:57

schrieb am 21.06.2006 um 13:40:24:
Hi,

woher weißt Du das ?

DC

Ich deke er möchte sagen, dass das nicht die Regel ist (wahrscheinlich da man bei einem Visum immer davon ausgeht, dass es nicht überschritten wird, wär ja komisch wenn jeder, der hier Urlaub macht auf einmal auf der Fahndungsliste steht.)

Titel: Re: Illegaler aufenthalt und Heirat?
Beitrag von DonCamillo am 21.06.2006 um 13:59:11

Addl schrieb am 21.06.2006 um 13:50:57:
Ich deke er möchte sagen, dass das nicht die Regel ist (wahrscheinlich da man bei einem Visum immer davon ausgeht, dass es nicht überschritten wird, wär ja komisch wenn jeder, der hier Urlaub macht auf einmal auf der Fahndungsliste steht.)


Hi,

das ist schon klar. Im SV wurde nicht benannt, um welches Visum es sich
handelte. Es könnte auch ein zustimmungsbedürftiges gewesen sein.

DC

Titel: Re: Illegaler aufenthalt und Heirat?
Beitrag von AndrejFriedemann am 21.06.2006 um 15:33:32
Andere frage: Könnte sie nicht eigentlich ein rückwirkendes Visum beantragen? Sie hat vor ca. 2 Wochen einen Brief erhalten in dem es darum ging ob das Visum denn nun verlängert werden soll oder nicht (Falls sie den Deutschkurs weitermacht). Zu diesem Zeitpunkt war sie schon "illegal"! (Der erste Brief, der von langer Zeit kam, wurde aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse nicht wirklich bemerkt.) Erst vor 2 Wochen hat sie selbst gemerkt, dass ihr Visum abgelaufen ist. Sie hat zu diesem Zeitpunkt noch regelmäßig den Deutschkurs besucht, obwohl ihr Visum abgelaufen war.
Kann sie jetzt, trotz abgelaufenem Visum, das ihr eigentlich zustehende Visum noch beantragen? Die Geschichte kligt doch nicht annähernd glaubwürdig, jeder würd meinen das hat sie erfunden um besser dazustehen!

Es ist echt nicht so, dass sie sich verstecken will, aber es soll einfach eine einreisesperre verhindert werden, deswegen überleget man sich das mit "zur ABH gehen" lieber zweimal...

Titel: Re: Illegaler aufenthalt und Heirat?
Beitrag von Ulf am 21.06.2006 um 15:47:04

Addl schrieb am 21.06.2006 um 15:33:32:
Andere frage: Könnte sie nicht eigentlich ein rückwirkendes Visum beantragen? Sie hat vor ca. 2 Wochen einen Brief erhalten in dem es darum ging ob das Visum denn nun verlängert werden soll oder nicht (Falls sie den Deutschkurs weitermacht). Zu diesem Zeitpunkt war sie schon "illegal"!


Von wem hat sie das Schreiben bekommen? Von der Ausländerbehörde? Sie möge antworten, sie möchte es gerne verlängert bekommen. Die Behörde kann großzügig sein, wenn die Verspätung beim Verlängerungsantrag nicht allzu graviend ist und nicht auf böser Absicht beruhte:

8.1.4 Im Falle der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist die Geltungsdauer grundsätzlich so zu bestimmen, dass sie am Tage nach dem Ablauf der bisherigen Geltungsdauer beginnt.
Dies gilt auch dann, wenn die Ausländerbehörde erst zu einem späteren Zeitpunkt über die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis entscheidet. Zur verspäteten Antragstellung vgl. ausführlich Nr. 81.4.2.3.

Sie möge sich aber eilen, sonst verliert die Behörde noch die Lust am Großzügigsein.

Gruß, ULF

Titel: Re: Illegaler aufenthalt und Heirat?
Beitrag von AndrejFriedemann am 21.06.2006 um 15:54:16
Ich bedanke mich wirklich für alle Vorschläe, das einzige Problem das ich habe ist einfach die vielen "könnte" und "vielleicht" usw. Ich möchte aber sicher gehen, dass nichts schiefgeht, nur weil mein sachbearbeiter grad einen schlechten Tag hat und nicht großzügig/freundlich sein will. Ha dazu vielleicht jemand eine Idee?

Titel: Re: Illegaler aufenthalt und Heirat?
Beitrag von Mick am 21.06.2006 um 16:02:35

Addl schrieb am 21.06.2006 um 15:54:16:
Ich möchte aber sicher gehen, dass nichts schiefgeht, nur weil mein sachbearbeiter grad einen schlechten Tag hat und nicht großzügig/freundlich sein will. Ha dazu vielleicht jemand eine Idee?


Hi,
eigentlich ist alles gesagt. Sicherheit kann Dir hier
keiner geben.

Titel: Re: Illegaler aufenthalt und Heirat?
Beitrag von AndrejFriedemann am 21.06.2006 um 16:09:27

Mick schrieb am 21.06.2006 um 16:02:35:
Hi,
eigentlich ist alles gesagt. Sicherheit kann Dir hier
keiner geben.

Was würdest du als Mitabeiter in ABH/EBH denn in diesem Fall machen? Kennst du kollegen die sich anders verhalten würden? Wie schätzt du ihre chancen ein?

Titel: Re: Illegaler aufenthalt und Heirat?
Beitrag von Abu am 21.06.2006 um 16:18:53

Addl schrieb am 21.06.2006 um 16:09:27:
Was würdest du als Mitabeiter in ABH/EBH denn in diesem Fall machen?
Ich denke, Mick würde Gnade vor Recht ergehen lassen, weil er ein netter Kerl ist und außerdem eine Schwäche für hilflose junge Frauen hat.  ;)

Zitat:
Kennst du kollegen die sich anders verhalten würden?

Klar, z. B. Don Camillo...  ;D

Zitat:
Wie schätzt Du ihre chancen ein?
50:50...
Und? Bist du jetzt schlauer...  :-?

HALLO! Du mußt mit der zuständigen ABH reden. Alles andere ist Spekulation...

Abu

Titel: Re: Illegaler aufenthalt und Heirat?
Beitrag von AndrejFriedemann am 21.06.2006 um 17:17:06

Abu schrieb am 21.06.2006 um 16:18:53:
HALLO! Du mußt mit der zuständigen ABH reden. Alles andere ist Spekulation...

Abu

...die mir vielleicht das blaue vom Himmel runterreden, nur um sie in die ABH zu locken, wo sie dann gleich in Abschiebungshaft kommt...
Ich hab leider ein Problem damit den Leuten einfach so zu vertrauen, für mich hängt da einfach zu viel von ab, und ich möcht einfach keinen Zug machen ohne zu wissen dass es wirklich der beste ist.
Ich hoffe ihr versteht mich...
MG
Andrej

Titel: Re: Illegaler aufenthalt und Heirat?
Beitrag von sunnysunshine am 21.06.2006 um 17:43:47

Zitat:
...die mir vielleicht das blaue vom Himmel runterreden, nur um sie in die ABH zu locken, wo sie dann gleich in Abschiebungshaft kommt...


naja, je länger ihr mit dem Gang zur ABH wartet, desto schwieriger wird eure Situation, da der illegale Aufenthalt mit jedem Tag schwerwiegender wird

wie hast du dir denn die Zukunft vorgestellt, wenn ihr nicht zur ABH geht? sie bleibt weiter illegal in Deutschland und wenn sie irgendwann mal durch Zufall kontrolliert wird, ist das Geschrei groß

geht einfach schnellstmöglichst zu eurer ABH, das ist der einzigst sinnvolle Tipp

Titel: Re: Illegaler aufenthalt und Heirat?
Beitrag von nixwissen am 21.06.2006 um 20:40:15
Hi,

Ich kann nur beipflichten, daß der Gang zur ABH die einzige Chance ist, sauber aus dem Dilemma rauszukommen.
Dabei sind doch die Chancen nicht schlecht:
Sie hat ein Visum zum Deutschkurs bekommen und es lediglich versäumt, es entsprechend verlängern zu lassen. Ich spekuliere mal, daß es erst ein halbes Jahr war und sie das zweite halbe Jahr versäumt hat? Letzteres ist nun halb rum?
Wenn die ABH nun nach 2,5 Monaten nach Ablauf des ersten Visums fragt, ob es denn nun verlängert werden soll, dann ist das doch ein deutliches Zeichen, daß das noch geht!
Lernt sie denn noch Deutsch? Dann wären alle Gründe gegeben um das Visum nachträglich zu verlängern. Die Situation ist doch zu erklären und aus meiner Sicht verständlich. Und wie ich hier die Fachleute verstehe, ist das rechtlich auch ohne weiteres möglich.

Versucht es gerade und ehrlich, dann wird es auch einen gangbaren Weg geben. Komm' nicht auf die Idee mit Dänemark. Da kommt dann mal eben noch eine illegale Einreise (von Dänemark zurück nach D) hinzu und ohne legalen Aufenthalt wird das imho auch nichts.

Gruß,
Norbert



Titel: Re: Illegaler aufenthalt und Heirat?
Beitrag von Mick am 21.06.2006 um 22:54:09

Abu schrieb am 21.06.2006 um 16:18:53:
Ich denke, Mick würde Gnade vor Recht ergehen lassen, weil er ein netter Kerl ist und außerdem eine Schwäche für hilflose junge Frauen hat.  ;)

Bingo, Abu ;)


Addl schrieb am 21.06.2006 um 17:17:06:
Ich hoffe ihr versteht mich...

Klar, wir verstehen Dich. Bloß können wir Dir die Sorgen
nicht nehmen.

Titel: Re: Illegaler aufenthalt und Heirat?
Beitrag von AndrejFriedemann am 22.06.2006 um 16:06:06
Okay, die Sache sieht jetzt so aus:
Sie ist hierher als Au Pair gekommen.
Das erste Visum war ein Touristenvisum,
21.02.04 bis 20.06.04, wurde nach der Einreise ausgestellt.
Das Zweite war eie Aufenthaltsbewilligung bis 20.03.05 im Rahmen des Sprachkurses.
Das dritte eine Aufenthaltserlaubnis bis 20.03.06, wieder wg. Sprachkurs.
Der Sprachkurs endete aber erst am 17. Juni 06, also am Montag.

Das Problem: Ihre Gastfamilie behauptet es wäre gar kein weiters Visum mehr möglich, ich weiss nich wie ich mit dieser Behauptung umgehen soll, ich kenn mich mit so etwas nicht aus.
Was für mich aber komisch aussieht: Wie kann es sein, dass sie ein Visum für einen Sprachkurs bekommt, das BVisum aber nicht bis zum Ende diese kurses reicht? Und, wenn kein weiteres Visum mehr möglich ist, wieso bekommt sie dann einen Brief in dem steht, dass es möglich ist? Nur um sie in die ABH zu locken? Wär das möglich?

Ich will euch echt nicht damit nerven, aber ih bin echt dafür zur ABH zu gehen, ihre Gastfamilie aber nicht, sie sagen halt es wär kein weiteres Visum mehr möglich...

[edit]Daten wurden anonymisiert auf Wunsch des Posters[/edit]

Titel: Re: Illegaler aufenthalt und Heirat?
Beitrag von Abu am 22.06.2006 um 17:33:46

Addl schrieb am 22.06.2006 um 16:06:06:
Okay, die Sache sieht jetzt so aus:
Sie ist hierher als Au Pair gekommen.
Das erste Visum war ein Touristenvisum,
21.03.04 bis 20.06.04, wurde nach der Einreise ausgestellt.
Das Zweite war eie Aufenthaltsbewilligung bis 20.03.05 im Rahmen des Sprachkurses.
Das dritte eine Aufenthaltserlaubnis bis 20.03.06, wieder wg. Sprachkurs.
Der Sprachkurs endete aber erst am 17. Juni 06, also am Montag.

Versteh' ich nicht... Wieso sagst Du, sie ist als Au-pair gekommen, und dann hat sie anscheinend nie eine entsprechende AE besessen? Wenn sie eine Ae wg. Sprachkurs hätte, aber als Au-pair arbeiten würde, wäre das eine illegal Beschäftigung... Und wie kann ein Touristenvisum nach der Einreise erteilt werden?


Zitat:
Das Problem: Ihre Gastfamilie behauptet es wäre gar kein weiters Visum mehr möglich, ich weiss nich wie ich mit dieser Behauptung umgehen soll, ich kenn mich mit so etwas nicht aus.

Es sieht so aus, als hätte die Familie Recht, da für einen Sprachkurs AEs lediglich bis zu einer Gesamtdauer von 12 Monaten (bzw. im Falle eines studienvorbereitenden Sprachkurs: bus zu einer Gesamtdauer von 18 Monaten) erteilt werden.

Die ganze Sache sieht sehr dubios aus...

Abu

P.S.: Hattest Du bereits erwähnt, welche Staatsangehörigkeit Deine Freundin hat?

[edit]siehe vorheriges Post[/edit]

Titel: Re: Illegaler aufenthalt und Heirat?
Beitrag von AndrejFriedemann am 22.06.2006 um 17:45:11
Naja, ich wollt vermeiden *alles* zu sagen. Sie ist Asiatisch, östlich.

Titel: Re: Illegaler aufenthalt und Heirat?
Beitrag von brickbat am 22.06.2006 um 17:55:36

Addl schrieb am 22.06.2006 um 16:06:06:
Okay, die Sache sieht jetzt so aus:
Sie ist hierher als Au Pair gekommen...


Irgendetwas stimmt an der Sache nicht. Hast Du die entsprechenden Aufenthaltstitel selber gesehen?
Ich vermute, Deine Freundin stammt aus einem Postitivstaat und konnte deshalb visafrei einreisen. Wenn sie zunächst für ein halbes Jahr die AE bekommen hat, spricht das eher für eine Sprachkurs-AE. Die AE für ein Au pair wäre gleich für ein Jahr erteilt worden.
Mit einem Sprachkursvisum darf sie nicht als Au pair arbeiten !!! Falls sie das doch getan hat, haben sich sowohl Gasteltern als auch Deine Freundin der illegalen Beschäftigung schuldig gemacht. Das würde erklären, warum die Gasteltern von einem Besuch bei der ABH abraten :-/
Richtig ist, daß der Aufenthalt als Aupair auf ein Jahr beschränkt ist und die Aufenthaltserlaubnis für diesen Zweck nicht verlängert werden kann.  
Das von Dir genannte Anschreiben wird von einigen ABH´en routinemäßig verschickt, wenn nach Ablauf einer AE weder eine Verlängerung beantragt wurde noch eine Abmeldung erfolgte. Darüber wird eine Wiedervorlagedatei geführt. Ich würde deshalb in das Anschreiben nicht allzuviel hineininterpretieren.
Ich würde die Sprachkursunterlagen mitnehmen und schleunigst bei der ABH einen Antrag auf Verlängerung des Visums stellen. Vor allem wenn ein weiterer Aufenthalt beabsichtigt ist bleibt Euch gar keine andere Wahl. Festgenommen werden wird sie wohl nicht, allerdings solltet Ihr Euch vorher Gedanken darüber machen, wo Deine Freundin wohnen soll und aus welchen Mitteln der Lebensunterhalt sichergestellt werden soll. VORHER solltest Du Dir aber den Paß und die darin enthaltenen Aufenthaltstitel samt Auflage nochmal ganz genau anschauen. Ansonsten könnte es leicht passieren, daß Du bei der ABH sitzt und keinen Schimmer hast, was Deine Freundin bisher überhaupt hier gemacht hat und worüber Du überhaupt redest.  

Titel: Re: Illegaler aufenthalt und Heirat?
Beitrag von brickbat am 22.06.2006 um 17:58:19
Ups, da warst Du schneller als ich. Hilft aber nicht wirklich weiter. Wie östlich genau? Das genaue Land wäre schon wichtig ;)

Titel: Re: Illegaler aufenthalt und Heirat?
Beitrag von AndrejFriedemann am 22.06.2006 um 18:05:53
okay...
Woran kann ich denn erkennen zu welchem zweck die Visas ausgestellt wurden?
Ich hab hier nur meine Vermutungen wiedergegeben, kann auch sein dass das Au Pair Visas sind und sie dann zusätzlich den Sprachkurs gemacht hat, keine Ahnung.
Nebenbei, ich hab sie gebeten ihren Reisepass mitzunehmen wenn wir uns das nächste mal sehen. Werd dann alles kopieren.

Titel: Re: Illegaler aufenthalt und Heirat?
Beitrag von AndrejFriedemann am 22.06.2006 um 18:07:48

brickbat schrieb am 22.06.2006 um 17:58:19:
Ups, da warst Du schneller als ich. Hilft aber nicht wirklich weiter. Wie östlich genau? Das genaue Land wäre schon wichtig ;)

Sie ist von den philippinen, ich hoff aber, dass jetzt nicht jemand versucht rauszufinden wer das ist...

Titel: Re: Illegaler aufenthalt und Heirat?
Beitrag von AndrejFriedemann am 22.06.2006 um 18:25:58

brickbat schrieb am 22.06.2006 um 17:55:36:
Irgendetwas stimmt an der Sache nicht.
Ich bitte nicht davon auszugehen dass da was nicht stimmt, ich glaube, dass eigentlich alles i.o. sein sollte.
Weiss nicht was das erste für ein Visa war, es war 3 Monate gültig, und da es "nach Einreise" war, dachte ich "Touristenvisum".


Zitat:
Hast Du die entsprechenden Aufenthaltstitel selber gesehen?

Nein, sie hat sie mir am Telefon vorgelesen, damit ich hier posten kann was da drin steht. Wir haben beide keine Ahnung davon, werd morgen abend mehr wissen, dann hab ich's selber gesehen.

Titel: Re: Illegaler aufenthalt und Heirat?
Beitrag von garfield2008 am 22.06.2006 um 19:56:21
H(a)i,


Addl schrieb am 22.06.2006 um 18:07:48:
Sie ist von den philippinen, ich hoff aber, dass jetzt nicht jemand versucht rauszufinden wer das ist...

:rofl2: :rofl2: :rofl2: :rofl2: :rofl2: :rofl2: :rofl2: :rofl2: :rofl2: :rofl2: :rofl2: :rofl2: :rofl2: :rofl2: :rofl2: :rofl2: :rofl2: :rofl2: :rofl2:


Anhand der Angabe herauszufinden, um wen es sich handelt, und wo sie sich aufhält ist eher eine Aufgabe für die da  :wahrsag:.

Das Visum für Au Pairs wird immer für drei Monate ausgestellt, es wird nach der Einreise von der ABH in eine Aufenthaltserlaubnis umwandelt.
Das zu beantragen hat die Gute wohl verpasst.
Ich glaube, der einzige Weg für sie wird eine freiwillige Ausreise und Wiedereinreise mit einem Hochzeitvisum sein.
Alternativ könntet Ihr auch auf den Philippinen heiraten und dann ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen.
Da die Philippinen zu den Staaten mit unsicheren Urkundenwesen gehören, dauert der Vorgang der Beschaffung der für eine Hochzeit notwendigen Unterlagen sehr lange, so das sich die ABH kaum für eine andere Möglichkeit entscheidet.

mfg
Thomas Böttcher

Titel: Re: Illegaler aufenthalt und Heirat?
Beitrag von DonCamillo am 22.06.2006 um 20:38:08

Abu schrieb am 21.06.2006 um 16:18:53:
Klar, z. B. Don Camillo...  ;D
50:50...



Abu , du bist ein Arschloch.


Titel: Re: Illegaler aufenthalt und Heirat?
Beitrag von Mick am 22.06.2006 um 20:50:27

schrieb am 22.06.2006 um 20:38:08:
Abu , du bist ein Arschloch.


[warnred=DonCamillo,14]Und Du bist raus.[/warnred]

[edit]Sperre wird nach interner Beratung auf 14 Tage festgelegt.[/edit]

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