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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Freizügigkeit in der EU
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Beitrag begonnen von Malo am 19.06.2006 um 10:51:42

Titel: Freizügigkeit in der EU
Beitrag von Malo am 19.06.2006 um 10:51:42
Ihr seht schon ich versuche es derzeit mit allen Mitteln. Wenn ich also z.B. als Aupair für ein Jahr ins Europäische Ausland gehe, könnte dann mein Mann ohne Visum einreisen? Oder gibt es da wieder Einkommensgrenzen oder müsst er bereits ein  Visum für Deutschland gehabt haben?
Und wenn wir dann anch der Zeit als Aupair zurück nach Deutschland wollen, müssen wir dann wieder ein Visum zur FZF beantragen?

Titel: Re: Freizügigkeit in der EU
Beitrag von Ulf am 19.06.2006 um 11:43:06

Malo schrieb am 19.06.2006 um 10:51:42:
Ihr seht schon ich versuche es derzeit mit allen Mitteln. Wenn ich also z.B. als Aupair für ein Jahr ins Europäische Ausland gehe, könnte dann mein Mann ohne Visum einreisen? Oder gibt es da wieder Einkommensgrenzen oder müsst er bereits ein  Visum für Deutschland gehabt haben?
Und wenn wir dann anch der Zeit als Aupair zurück nach Deutschland wollen, müssen wir dann wieder ein Visum zur FZF beantragen?


Hier könnte die Entscheidung MRAX weiterhelfen,
http://europa.eu.int/smartapi/cgi/sga_doc?smartapi!celexapi!prod!CELEXnumdoc&lg=DE&numdoc=61999J0459&model=guichett

Dein Mann, so entnehme ich einem anderen Thread, ist bereits zurück in Nigeria.

Gruß, ULF

Titel: Re: Freizügigkeit in der EU
Beitrag von brickbat am 19.06.2006 um 11:56:26
Ich frage mich allmählich, wo das Problem liegt? Du würdest selber für ein Jahr ins Ausland gehen, DAMIT DEIN MANN OHNE VISUM NACH DEUTSCHLAND EINREISEN KANN?  :-?

Titel: Re: Freizügigkeit in der EU
Beitrag von Ulf am 19.06.2006 um 12:03:30

brickbat schrieb am 19.06.2006 um 11:56:26:
Ich frage mich allmählich, wo das Problem liegt? Du würdest selber für ein Jahr ins Ausland gehen, DAMIT DEIN MANN OHNE VISUM NACH DEUTSCHLAND EINREISEN KANN?  


Ich vermute, ihr liegt an baldiger Herstellung der Lebensgemeinschaft an einem Ort außerhalb Nigerias.

Gruß, ULF

Titel: Re: Freizügigkeit in der EU
Beitrag von Malo am 20.06.2006 um 09:17:39
Wo mein Problem liegt?
Unsere Familienzusammenführung dauert nun schon 2 Jahre. Eine in Nigeria rechtsgültige Scheidung, war leider für Deutsche Verhältnisse nicht rechtsgültig genug. Was das alles für Probleme nach sich zieht, auch für die Exfrau meines Mannes, die ebenfalls neu geheiratet hat, kann man sich als aussenstehender kaum vorstellen.
Ich habe aber die Verantwortung für ein Kind und diese Verantwortung zu tragen, heißt nunmal auch, nicht  einfach in ein Land zu ziehen, in dem 1. unser Lebensunterhalt und 2. ihre Medizinische Versorgung nicht ausreichend gesichert ist. Mal abgesehen von z.T. auch politischen Unruhen.
Für mich war und ist das kein Problem und wenn ich eine Arbeitsstelle finden kann und eine bezahlbare Wohnung in nicht allzu schlechten Vierteln von Lagos, dann ist nach Nigeria zu gehen ein Gedanke wert, aber nicht, so wie es im Moment ist.

Titel: Re: Freizügigkeit in der EU
Beitrag von Ulf am 20.06.2006 um 09:36:25

Malo schrieb am 20.06.2006 um 09:17:39:
Unsere Familienzusammenführung dauert nun schon 2 Jahre. Eine in Nigeria rechtsgültige Scheidung, war leider für Deutsche Verhältnisse nicht rechtsgültig genug.


Hmm, wäre sie in Deinem EU-Wunschaufenthaltsland rechtsgültig genug? Wenn die Schweden Euch getraut haben, vieleicht dort.
Möchte allerdings sein, daß sie bei beabsichtigter gemeinsamer Rückkehr nach D dann auch wieder hier rechtsgültig genug sein sollte.

Gruß, ULF

Titel: Re: Freizügigkeit in der EU
Beitrag von Malo am 20.06.2006 um 10:22:34
Deshalb lässt mein Mannn sich ja auch wie beschrieben ein zweites Mal scheiden.
Wenn diese Scheidung dann nicht rechtsgültig genug ist, dann weiß ich es auch nicht mehr, vielleicht können sich ja mein Mann und seine Exfrau in Deutschland scheiden lassen (an dem Verfahren dürfte es dann ja hoffentlich nichts mehr auszusetzen geben).
Nur habe ich keine Lust nochmal darauf zu warten, bis die Deutsche Botschaft das alles geprüft hat (dauert ja so im Schnitt 4 bis 6 Monate) und auch den Vertrauensanwalt, will ich nicht schon wieder bezahlen müssen. Das sind nämlich mittlerweile auch schon ein paar tausend Euro, die wir bei dem gelassen haben.

Titel: Nachtrag:
Beitrag von Malo am 20.06.2006 um 10:24:52
Sorry, dass er sich noch mal scheiden lässt hatte ich hier so noch nicht gesagt.

Titel: Re: Freizügigkeit in der EU
Beitrag von brickbat am 20.06.2006 um 11:06:11
Wenn die Scheidung nach deutschem Recht nicht anerkannt wurde, könnt Ihr Euch auch nicht auf die EU-Freizügigkeitsregeln berufen, weil Ihr dann nach deutschem Recht auch nicht rechtsgültig verheiratet seid. Nützt also alles nichts: Ihr werdet das Verfahren schon abwarten müssen.

Titel: Re: Freizügigkeit in der EU
Beitrag von Malo am 26.06.2006 um 10:11:59
Glaubst Du, dass ich das nicht weiß?
Ich betone es immer wieder, ich will hier keine krummen Dinger drehen, ich möchte nur legale Möglichkeiten nutzen, um es uns etwas leichter zu machen. Denn nach Nigeria kommt man nicht mal eben hin, nach England, Holland, Österreuch oder Dk sehr wohl. Was ist daran schlimm, dass ich versuche meinen Mann so SCHNELL wie möglich wieder zu sehen?
Bisher haben wir uns an alle Vorgaben, die die ABH gemacht hat gehalten und auch alles getan, dass das Visum schnellstmöglich erteilt wird. Mein Mann hat hier vorher nie Asyl beantragt und auch nie unter einer Aliasidentität hier gelebt und trotzdem wird es uns furchtbar schwer gemacht.
Und es macht für mich eben einen Unterschied, ob ich meinen Mann, nach der Scheidung im Oktober und neuer Eheschliessung mitnehmen kann oder ob ich warten muss, bis die Botschaft alles wieder aufwendig geprüft hat, was sich in der Regel länger als ein halbes Jahr hinzieht (wir sprechen hier schliesslich nicht von der Türkei, sondern von Nigeria).
Aber kann mir denn jemand sagen, ob ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag brauche oder ob ein befristeter auch reicht, ob es da wieder eine Einkommensgrenze gibt, ob ich dann von dem EU-land aus bei Rückkehr nach D eine FZF beantragen muss und ob sie meinen Mann dann evtl. noch einmal nach Nigeria schicken, um das Visum zu beantragen?

Titel: Re: Freizügigkeit in der EU
Beitrag von Abu am 26.06.2006 um 11:18:43

Malo schrieb am 26.06.2006 um 10:11:59:
Aber kann mir denn jemand sagen, ob ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag brauche oder ob ein befristeter auch reicht, ob es da wieder eine Einkommensgrenze gibt,

Das Recht auf Freizügigkeit haben
a) Erwerbstätige und ihre Familienangehörigen und
b) Nicht-Erwerbstätige und ihre Familienangehörigen, sofern wenn sie über ausreichenden Krankenversicherungsschutz und ausreichende Existenzmittel verfügen.
Es gibt es keine Regel, daß ein unbefristeter Arbeitsvertrag vorliegen muß und auch keine konkreten Einkommensgrenzen,


Zitat:
ob ich dann von dem EU-land aus bei Rückkehr nach D eine FZF beantragen muss und ob sie meinen Mann dann evtl. noch einmal nach Nigeria schicken, um das Visum zu beantragen?

Nein, er könnte eine AE direkt bei der deutschen ABH beantragen. Das ergibt sich aus § 39 Nr. 6 AufenthV.

Aber wie gesagt: Das ganze funktioniert sowieso nicht, da bisher keine gültige Ehe vorliegt...

Abu

Titel: Re: Freizügigkeit in der EU
Beitrag von Malo am 26.06.2006 um 15:25:27
Danke Abu!
Dann also doch nur bis Oktober warten, das ist doch beruhigend.
Aber wie ist jetzt das genaue Prozedere? Also mein Mann und ich heiraten nach Scheidung in seinem Heimatland. Ich habe einen Job (z.B. in Österreich) nehme also meinen Pass, seinen Pass, die Heiratsurkunde und meinen Arbeitsvertrag und die lassen ihn ohne Visum einfliegen, wenn ich an der Grenze, dass Urteil zur Freizügigkeit in der EU zitiere?
Das bezweifle ich wenn ich ehrlich bin.
Also gehe ich zur österreichischen Botschaft auch da bezweifle ich, dass sie ihm einfach so sein Visum in den Pass drücken. gerichtsurteil hin oder her.
Denn Recht haben bedeutet ja nicht gleich Recht kriegen.

Titel: Re: Freizügigkeit in der EU
Beitrag von Abu am 26.06.2006 um 16:16:01

Malo schrieb am 26.06.2006 um 15:25:27:
Dann also doch nur bis Oktober warten, das ist doch beruhigend.
Woraus leitest Du das ab?

Zitat:
Aber wie ist jetzt das genaue Prozedere? Also mein Mann und ich heiraten nach Scheidung in seinem Heimatland. Ich habe einen Job (z.B. in Österreich) nehme also meinen Pass, seinen Pass, die Heiratsurkunde und meinen Arbeitsvertrag und die lassen ihn ohne Visum einfliegen, wenn ich an der Grenze, dass Urteil zur Freizügigkeit in der EU zitiere?
Das bezweifle ich wenn ich ehrlich bin.
Also gehe ich zur österreichischen Botschaft auch da bezweifle ich, dass sie ihm einfach so sein Visum in den Pass drücken. gerichtsurteil hin oder her.

Ich gehe davon aus, daß er für die Familienzusammenführung in Österreich ein Visum beantragen muß und daß die östereichischen Behörden in diesem Zusammenhang überprüfen, ob tatsächlich eine Ehe besteht. Aber letztendlich können Dir das nur die österreichischen Behörden sagen...

Zusammenfassend sehe ich keinen Zeitgewinn gegenüber einer FzF in D.

Abu

Titel: Re: Freizügigkeit in der EU
Beitrag von Saxonicus am 26.06.2006 um 16:38:39
Die Kontrolle der Einreiseberechtigung obliegt den Fluggesellschaften beim Check-in am Abflug-Airport und da habe ich so meine Zweifel, ob die dort Beschäftigten sich mit den Einreisegesetzen des Ziellandes auskennen. Die wollen ein Visum sehen, etwas anderes kennen die nicht.

Aus eigenen Erfahrungen ist mir das hinlänglich bekannt. Meine Frau hatte in der Vergangenheit bei der Urlaubsrückreise aus ihren Heimatland trotz Aufenthaltsberechtigung in D, immer wieder Schwierigkeiten ins Flugzeug zu gelangen, weil der Dame am Eincheckschalter der Fluggesellschaft der Aufenthaltstitel nicht bekannt war. So haben wir auch schon mal wegen "fehlenden Visum für Deutschland" unser Flugzeug verpasst.

Titel: Re: Freizügigkeit in der EU
Beitrag von Ulf am 26.06.2006 um 16:42:54

Saxonicus schrieb am 26.06.2006 um 16:38:39:
Meine Frau hatte in der Vergangenheit bei der Urlaubsrückreise aus ihren Heimatland trotz Aufenthaltsberechtigung in D, immer wieder Schwierigkeiten ins Flugzeug zu gelangen, weil der Dame am Eincheckschalter der Fluggesellschaft der Aufenthaltstitel nicht bekannt war. So haben wir auch schon mal wegen "fehlenden Visum für Deutschland" unser Flugzeug verpasst.


Gab es da irgendeine Entschädigung seitens der Fluggesellschaft?

Gruß, ULF

Titel: Re: Freizügigkeit in der EU
Beitrag von Saxonicus am 26.06.2006 um 16:55:16
Man hat uns dann für den nächsten Flug gebucht (drei Tage später) und für diese Zeit ein Hotel zur Verfügung gestellt.
Bei Ankunft in Frankfurt wurden wir dann von einem BGS-Aufgebot am Flugzeug in Empfang genommen. Unter Anteilnahme der übrigen Fluggäste sorgte dann die Prüfung des Passes auch für für allgemeine Heiterkeit bei den Beamten, zumal einige davon meine Frau persönlich kannten.  

Titel: Re: Freizügigkeit in der EU
Beitrag von Malo am 26.06.2006 um 22:41:08

Abu schrieb am 26.06.2006 um 16:16:01:
Woraus leitest Du das ab?
Abu

Daraus, dass mein Mann am 1. Oktober den endgültigen Scheidungstermin hat, der leider auch schon 3 mal verschoben wurde. Und wir mit dem noch druckfrischen Scheidungsurteil direkt zum Standesamt gehen werden.


Titel: Re: Freizügigkeit in der EU
Beitrag von Abu am 27.06.2006 um 12:50:49
Nein, das meine ich nicht.

Woraus leitest Du ab, daß eine FzF in ein anderes EU-Land ohne Zeitverzug erfolgen kann?

Abu


Titel: Re: Freizügigkeit in der EU
Beitrag von Malo am 28.06.2006 um 21:41:14
1.Artikel 3 der Richtlinie 68/360, Artikel 3 der Richtlinie 73/148 sowie Verordnung Nr. 2317/95
sind im Licht des grundsatzes der Verhältnismäßigkeit dahin auszulegen, dass ein Mitgliedsstaat einen mit einem Staatsangehörigen eines Mitgliedsstaats verheirateten Staatsangehörigen eines Drittstaats, der versucht, in sein hoheitsgebiet einzureisen, ohne über einen gültigen Personalausweis oder Reisepass oder gegebenenfalls ein Visum zu verfügen, nicht an Grenze zurückweisen darf, wenn der Betroffene seine Identität und die Ehe nachweisen kann und wenn es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass er eine Gefahr für die öffentliche Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit im Sinne von Artikel 10 der Richtlinie 68/360 und Artikel 8 der Richtlinie 73/148 darstellt.

Aus dem Link, den mir oben jemand gegeben hat.

Titel: Re: Freizügigkeit in der EU
Beitrag von Saxonicus am 28.06.2006 um 22:03:57

Malo schrieb am 28.06.2006 um 21:41:14:
1.Artikel 3 der Richtlinie 68/360, Artikel 3 der Richtlinie 73/148 sowie Verordnung Nr. 2317/95
sind im Licht des grundsatzes der Verhältnismäßigkeit dahin auszulegen, dass ein Mitgliedsstaat einen mit einem Staatsangehörigen eines Mitgliedsstaats verheirateten Staatsangehörigen eines Drittstaats, der versucht, in sein hoheitsgebiet einzureisen, ohne über einen gültigen Personalausweis oder Reisepass oder gegebenenfalls ein Visum zu verfügen, nicht an Grenze zurückweisen darf, wenn der Betroffene seine Identität und die Ehe nachweisen kann und wenn es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass er eine Gefahr für die öffentliche Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit im Sinne von Artikel 10 der Richtlinie 68/360 und Artikel 8 der Richtlinie 73/148 darstellt.

Aus dem Link, den mir oben jemand gegeben hat.


Das ist ja alles schön und gut und richtig. Aber ob die Dame am Check-In-Schalter am Flughafen in Nigeria das auch weiß und Euch ins Flugzeug nach Europa einsteigen läßt, wage ich zu bezweifeln.

Titel: Re: Freizügigkeit in der EU
Beitrag von Abu am 29.06.2006 um 00:01:02
Darüberhinaus stellt sich die Frage, ob eine nigerianische Heiratsurkunde alleine einen ausreichenden Nachweis des Bestehens einer Ehe darstellt.

Abu

Titel: Re: Freizügigkeit in der EU
Beitrag von Malo am 29.06.2006 um 08:49:23
Aber das ist doch wirklich nicht fair. Sorry, das ich hier jetzt moralisch werde, aber es gibt 10000000000 Schlupflöcher, die für uns alle nicht gelten, weil mein Mann nun mal Nigerianer ist und die da ein unsicheres Urkundenwesen haben.
Verdammt, da können wir doch nichts dafür.
Ich halte es einfach nicht mehr aus. Es bedeutet für mich wieder hin- und alleine heimfliegen.
Und wenn ich jetzt ganz dreist wäre und an der Grenze einfach die schwedische Heiratsurkunde vorzeigen würde, würde man uns vermutlich reinlassen, weil das ja eine europäische Urkunde ist, obwohl die nun wirklich seit über einem Jahr ungültig ist. Das werde ich natürlich nicht tun, weil das ja alles im nachhinein bei der Prüfung wieder Konsequenzen hat, aber ihr seht mal wie bescheuert das System in der Beziehung ist.
Außerdem ist mir immer noch schleierhaft, warum das ganze soooo laaaange dauern muss. Die Botschaft hat 1,5 Jahre gebraucht, um uns zu sagen, dass mein Mann sich noch mal scheiden lassen muss und wir noch mal heiraten müssen. Die Leute im High Court, die wissen, wer mein Mann ist und dass er mit einer Deutschen verheiratet ist (weil wir öfter gemeinsam dort waren, um uns erklären zu lassen, warum die hier rechtsgültige Scheidung nun doch nicht rechtsgültig ist und wo da der Fehler war) lassen sich nun auch jeden Schritt doppelt und dreifach bezahlen (das ist nigerianisches System, da kann natürlich kein deutscher Beamter was dafür). Ich bin aber nun mal nicht die reiche Deutsche, sondern alleinerziehende Studentin und muss mir wirklich jeden neuen Posten vom Munde absparen. Mein Mann tut wirklich sein bestes, aber die Oyinboprices die teilweise verlangt werden, sind mit nigerianischem Gehalt auch nicht zu bezahlen.

Titel: Re: Freizügigkeit in der EU
Beitrag von Saxonicus am 29.06.2006 um 11:58:39

Malo schrieb am 29.06.2006 um 08:49:23:

Und wenn ich jetzt ganz dreist wäre und an der Grenze einfach die schwedische Heiratsurkunde vorzeigen würde, würde man uns vermutlich reinlassen, weil das ja eine europäische Urkunde ist, obwohl die nun wirklich seit über einem Jahr ungültig ist.



Das mag vielleicht innerhalb Europas so funktionieren, aber zunächst müßte Dein Mann ja erst einmal nach Europa kommen und wie ich oben schon erwähnte, wird man ihn nach aller Wahrscheinlichkeit in Nigeria nicht in ein Flugzeug steigen lassen, wenn er kein Visum für ein europäisches Land vorweisen kann.

Die Fluggesellschaften sind da sehr pingelig geworden. Denn wenn sie Personen ohne gültige Einreisepapiere hier einfliegen, werden sie mit einer Geldstrafe belegt und müssen die Person wieder zurücktransportieren. Bei wiederholten Verstößen dieser Art, riskieren sie zudem noch ihre Landerechte in Europa zu verlieren. Deshalb achten sie akribisch darauf, daß ihre Passagiere über gültige Visa verfügen.

Titel: Re: Freizügigkeit in der EU
Beitrag von Malo am 29.06.2006 um 12:13:52
Hallo Saxonicus!
Ich habe mir schon gedacht, dass es so nicht funktioniert.  :'( Ich bin im Moment nur des ganzen Prozesses so müde und wenn ich nur an einen neuen Visumsantrag denke, mit all dem Stress, der dazugehört (Mir sind letztes Jahr nach etwas über einem Jahr Visaprozess die Haare büschelweise ausgefallen) dann wird mir ganz schlecht.
Ich bin müde und möchte nur noch ausruhen, aber das geht eigentlich nur in den kurzen Zeiten die mein Mann und ich gemeinsam haben (6 Wochen Nigeria mit beinahe täglichen Behördengängen, schlimmem Verkehr, desolaten öffentlichen Verkehrsmitteln, ungewohntem Essen, vielen Erledigungen zu Fuss um Busgeld zu sparen,Hitze, Staub, Abgasen... sind nicht so anstrengend, wie 2 Wochen hier ohne ihn).
Und ich habe nur noch auf eine schnelle und unkomplizierte Lösung gehofft. :-[

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