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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Verpflichtungserklärung
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Beitrag begonnen von Twist am 16.06.2006 um 19:52:57

Titel: Verpflichtungserklärung
Beitrag von Twist am 16.06.2006 um 19:52:57
Hallo

habe da eine Frage.
War heute bei der ABH wegen der Verpflichtungserklärung weil ich
meine Tante und ihren Mann hier nach Deutschland einladen will.
Die Verpflichtungserklärung habe ich bekommen nur ist bei dieser Erklärung
wegen der finanziellen Leistungsfähigkeit glaubhaft gemacht angekreuzt und nicht nachgewiesen.Was heisst das konkret?
Muss bei der Beantragung im Heimatland meiner Tante irgendwas weiteres für
das Visum wie Gehaltsabrechnung von mir beigefügt werden oder ist diese Verpflichtungserklärung ausreichend?
Über eine Antwort würde ich mich freuen.

Titel: Re: Verpflichtungserklärung
Beitrag von Mick am 16.06.2006 um 20:45:10
Hoi,
mehr als "glaubhaft machen" geht im Grunde gar nicht.
Andernfalls müsste die ABH Auskünfte bei der Schufa
und im Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichtes einholen.
Ist schon ok so.
Es soll in jedem Fall eine Kopie der VE mit zur Botschaft
genommen werden. Die Botschaft behält die Kopie, das
Original muss ggf. beim Grenzübertritt vorgelegt werden.
Es reicht eine einfache Kopie ohne Beglaubigung.

Titel: Re: Verpflichtungserklärung
Beitrag von Saxonicus am 16.06.2006 um 21:58:23

Mick schrieb am 16.06.2006 um 20:45:10:
Es soll in jedem Fall eine Kopie der VE mit zur Botschaft
genommen werden. Die Botschaft behält die Kopie, das
Original muss ggf. beim Grenzübertritt vorgelegt werden.
Es reicht eine einfache Kopie ohne Beglaubigung.



Nach meinen Erfahrungen muß das Original der VE bei der Visabeantragung vorgelegt werden.

Titel: Re: Verpflichtungserklärung
Beitrag von Mick am 17.06.2006 um 00:15:37

Saxonicus schrieb am 16.06.2006 um 21:58:23:
Nach meinen Erfahrungen muß das Original der VE bei der Visabeantragung vorgelegt werden.


Sorry, so meinte ich es: Original UND Kopie mit zur
Botschaft nehmen. Die Botschaft behält nur die Kopie.

Titel: Re: Verpflichtungserklärung
Beitrag von crazy_organ am 17.06.2006 um 08:25:28

Twist schrieb am 16.06.2006 um 19:52:57:
Hallo

wegen der finanziellen Leistungsfähigkeit glaubhaft gemacht angekreuzt und nicht nachgewiesen.Was heisst das konkret?
Muss bei der Beantragung im Heimatland meiner Tante irgendwas weiteres für
das Visum wie Gehaltsabrechnung von mir beigefügt werden oder ist diese Verpflichtungserklärung ausreichend?


wird die finanzielle leistungsfähigkeit nicht nachgewiesen
kann das versagungsgrund sein. kann muss aber nicht.
man sollte die anzahl der offenen fragen bei visumantrag
klein halten.
c.o.

Titel: Re: Verpflichtungserklärung
Beitrag von Zeppelin am 17.06.2006 um 10:17:40

Twist schrieb am 16.06.2006 um 19:52:57:
...
Die Verpflichtungserklärung habe ich bekommen nur ist bei dieser Erklärung
wegen der finanziellen Leistungsfähigkeit glaubhaft gemacht angekreuzt und nicht nachgewiesen.Was heisst das konkret?

Also für mich liest sich das so, als wenn die ABH Dir einfach so abgekauft hat dass Du flüssig bist. Vielleicht hast Du ja an irgend einer Stelle im Gespräch Deinen Beruf erwähnt?

Was übrigens den Hinweis von Mick angeht: In der Tat verlangt die Botschaft das Original der VE und eine einfache Kopie. Man muss deshalb sehr darauf achten, dass das Original nicht verloren geht.

Leider ist nicht in allen Staaten die Post so zuverlässig wie hier. Deshalb hatte ich in so einem Fall vorsichtshalber vorab zwei beglaubigte Kopien anfertigen lassen, davon eine behalten und eine mit einem persönlichen Kurier (einem vertrauenswürdigen Bekannten, der zufällig in die betreffende Stadt in RUS reiste,) überbringen lassen. Das Original habe ich mit der normalen Post geschickt. Es kam auch an, aber erst nach vier Wochen! Das war dann schon mehr als eng, um noch rechtzeitig das Visum zu bekommen bzw. den gebuchten Flug noch zu erwischen.
Vorab hatte ich mir vom Konsulat bestätigen lassen, dass man dort u.U. auch die beglaubigte Kopie akzeptieren würde.

Gruß,
Zeppelin

Titel: Re: Verpflichtungserklärung
Beitrag von ronny am 17.06.2006 um 10:50:12

crazyorgan schrieb am 17.06.2006 um 08:25:28:
wird die finanzielle leistungsfähigkeit nicht nachgewiesen
kann das versagungsgrund sein.


Sorry, das ist Quatsch und verunsichert die Fragerin :

Die labhaftmachung der Leistungsfähigkeit reicht aus weil , wie Mick bereits erwähnte , ein Nachweis der Leistungsfähigkeit kaum zu führen ist ;)

Oder soll jedesmal ein Komplett-Check (Schufa, Bank etc. ) gemacht werden ?

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Verpflichtungserklärung
Beitrag von crazy_organ am 17.06.2006 um 15:58:33

ronny schrieb am 17.06.2006 um 10:50:12:
Sorry, das ist Quatsch und verunsichert die Fragerin :

Die labhaftmachung der Leistungsfähigkeit reicht aus weil , wie Mick bereits erwähnte , ein Nachweis der Leistungsfähigkeit kaum zu führen ist ;)

Oder soll jedesmal ein Komplett-Check (Schufa, Bank etc. ) gemacht werden ?

Grüße
Ronny ;)



wenn du es besser weisst als unsere diplomaten. bitte schön









Titel: Re: Verpflichtungserklärung
Beitrag von ronny am 17.06.2006 um 16:32:25

crazyorgan schrieb am 17.06.2006 um 15:58:33:
wenn du es besser weisst als unsere diplomaten. bitte schön


Welcher Diplomat verlangt bitte schön definitiv einen NACHWEIS der finanziellen Leistungsfähigkeit ??

Butter bei die Fische ;)

Titel: Re: Verpflichtungserklärung
Beitrag von Twist am 17.06.2006 um 17:51:55

Zitat:
Also für mich liest sich das so, als wenn die ABH Dir einfach so abgekauft hat dass Du flüssig bist. Vielleicht hast Du ja an irgend einer Stelle im Gespräch Deinen Beruf erwähnt?


Ich habe der Dame im Amt schon gesagt wo ich arbeite und habe sogar die Gehaltsabrechnungen mitgenommen aber es wurde garnicht danach erst gefragt.

Titel: Re: Verpflichtungserklärung
Beitrag von Zeppelin am 17.06.2006 um 17:57:35

Twist schrieb am 17.06.2006 um 17:51:55:
Ich habe der Dame im Amt schon gesagt wo ich arbeite und habe sogar die Gehaltsabrechnungen mitgenommen aber es wurde garnicht danach erst gefragt.


:D Na dann hast Du offenbar "mit Deinem guten Namen bezahlt."

Titel: Re: Verpflichtungserklärung
Beitrag von crazy_organ am 17.06.2006 um 22:32:15

ronny schrieb am 17.06.2006 um 16:32:25:
Welcher Diplomat verlangt bitte schön definitiv einen NACHWEIS der finanziellen Leistungsfähigkeit ??

Butter bei die Fische ;)



der mitarbeiter im diplomatischen dienst hier
konsular- und rechtsreferat der
endlich über visaerteilung oder versagung entscheidet.

es stellt sich die frage weshalb legte der
einlader seine einkünfte bei der alb nicht vor.


ungenaue unvollständige unterlagen und oder
offene fragen erhöhen das risiko der visumversagung.

hinterher ist das geschrei in allen foren dann groß

 



Titel: Re: Verpflichtungserklärung
Beitrag von Mick am 17.06.2006 um 23:13:39

crazyorgan schrieb am 17.06.2006 um 15:58:33:
wenn du es besser weisst als unsere diplomaten. bitte schön


Hoi,
nochmal zur Klarstellung: Es ist völlig normal und mit
Sicherheit überwiegende Praxis, dass in der VE das
Feld "glaubhaft gemacht" und nicht "nachgewiesen"
angekreuzt wird. Ebenfalls normal ist es, dass dieses
auch nach Prüfung der Einkommensverhältnisse ge-
schieht und weiter, dass dieses von den Botschaften
akzeptiert wird.

Titel: Re: Verpflichtungserklärung
Beitrag von Samfro am 06.07.2006 um 13:37:47

Zitat:
Ich habe der Dame im Amt schon gesagt wo ich arbeite und habe sogar die Gehaltsabrechnungen mitgenommen aber es wurde garnicht danach erst gefragt.


was hat sie denn alles gefordert? würde mich mal interessieren

Titel: Re: Verpflichtungserklärung
Beitrag von ChicaLoca am 11.07.2006 um 09:00:48

Mick schrieb am 17.06.2006 um 23:13:39:
Ebenfalls normal ist es, dass dieses
auch nach Prüfung der Einkommensverhältnisse ge-
schieht und weiter, dass dieses von den Botschaften
akzeptiert wird.

das sehe ich genauso

zumal die wenigsten ABH's eine Verpflichtungserklärung entgegen nehmen, wenn der einlader nicht über ein "geeignetes" einkommen verfügt
auch wenn es möglich ist in der VE das kreuzchen bei "nicht glaubhaft gemacht" anzubringen, wird es wohl kaum eine ABH machen
würde ja auch keinen sinn machen

Titel: Re: Verpflichtungserklärung
Beitrag von Ulf am 12.07.2006 um 11:09:16

ChicaLoca schrieb am 11.07.2006 um 09:00:48:
auch wenn es möglich ist in der VE das kreuzchen bei "nicht glaubhaft gemacht" anzubringen, wird es wohl kaum eine ABH machen
würde ja auch keinen sinn machen


Die finanzielle Garantie könnte ja auch von vierter Seite erbracht werden, nur wurde das Schutzbriefverfahren aus gutem Grund abgeschafft...

Gruß, ULF


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