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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Namensrecht, Familienbuch
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Beitrag begonnen von Jasper am 16.06.2006 um 15:22:13

Titel: Namensrecht, Familienbuch
Beitrag von Jasper am 16.06.2006 um 15:22:13
Ich habe noch mal eine Frage zu diesem Themenkomplex, da ich nicht genau weis, wie ich heisse....jedenfalls nicht, wie ich geschrieben werde. ;)

Ich wurde als Kind eines deutschen Vaters und seiner dänischen Ehefrau in Deutschland geboren und war nur deutscher Staatsbürger. Meine Mutter gab mir einen Mittelnamen als Vornamen, der ein å enthält, aber dies ist hier nicht das Thema, da geregelt. Meine Eltern heissen seit ihrer Eheschließung "Maß", und ich deshalb auch. (Name erfunden, es kommt auf das ß an)

Nun bin ich aber seit 2005 dänischer Staatsbürger, und wurde als "Mass" eingebürgert, weil es kein ß gibt. Soweit so gut, aber bei der Durchsicht meiner Unterlagen habe ich nun gelesen, dass ich auch in Deutschland bei der Einwohnerbehörde "Mass" heisse, was mir bisher nicht aufgefallen war. Ich bevorzuge aber den Namen "Maß", wie er auch in meiner Abstammungsurkunde steht. In Deutschland gibt es schließlich das ß.

Was ist nun mein Name? :-?

Um zur zweiten Frage zu kommen: Ich würde gern auf mittlere Sicht meine deutsche Freundin in einer Kirche in Dänemark heiraten, da dann eine Hochzeit "aus einem Guss" ohne Standesamtbesuch möglich ist. Das lässt sich auch machen, da wir beide Mitglieder der dänischen Volkskirche sind.
In Dänemark gilt aber seit diesem Jahr eine neue Regel, wonach der Name nicht in Verbindung mit einer Eheschliessung geändert werden kann, sondern nachträglich ein Antrag auf Namensänderung gestellt werden muss.

Wie kommt denn nun meine dann Frau, die erstmal wohl weiterhin mit mir in Deuschland leben wird, an den Namen "Maß"? Ich fände es ja besser, wenn sie ihren Namen behalten würde, aber daran soll diese Ehe nicht scheitern. ;)

Und drittens: Wozu bräuchte man ein Familienbuch, wenn die Ehe doch auch hier, soweit ich sehe, gültig ist.

Schonmal Danke für die Aufmersamkeit. :)



Titel: Re: Namensrecht, Familienbuch
Beitrag von ronny am 16.06.2006 um 23:03:42
Hallo,

wie der Name jetzt lautet hängt davon ab, ob Du neben der dänischen auch (noch) die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt:

Im positiven Fall (also deutsch-dänischer Doppestaater) ist es für den deutschen Rechtsbereich zu einer nicht wirksamen Namensänderung gekommen (Maß in Maas). Insofern wäre die Abstammungsurkunde noch i.O. und das Melderegister zu berichtigen.

Im negativen Fall (nur dänischer Staatsangehöriger) gilt heute nur noch dänisches Namensrecht also Mass, der Geburtseintrag müßte fortgeschrieben werden (Randvermerk: führt ab dem... den Namen Mass). Dann wäre der aktuelle Eintrag im Melderegister richtig ;)

Name nach der Eheschließung nach deutschem Recht zu führen ist relativ einfach:

Nach Rückkehr nach Deutschland das deutsche Recht für die Namensführung in der Ehe wählen (art. 10 Abs. 2 EGBGB) , danach gem. § 1355 BGB den Geburtsnamen des Mannes (Maß oder Mass, siehe oben) oder den Geburtsnamen der Frau.

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Namensrecht, Familienbuch
Beitrag von Jasper am 17.06.2006 um 12:56:12
Danke für die Antwort.

Es gibt schon schlimmeres, aber das Ganze ärgert mich dann doch gewaltig, was ich mir wohl selbst zuschreiben kann. >:(

Wenn Dänemark irgendwann auch dem Trend zivilisierter Staaten folgt und doppelte Staatsbürgerschaft hinnimmt, könnte ich denn bei Einbürgerung wieder "Maß" heissen, oder wäre ich jetzt ewig "Mass"? Von eventuellen Angehörigen ganz zu schweigen.

Alles ziemlich besch......


Titel: Re: Namensrecht, Familienbuch
Beitrag von ronny am 17.06.2006 um 16:38:11

Däne78 schrieb am 17.06.2006 um 12:56:12:
oder wäre ich jetzt ewig "Mass"? Von eventuellen Angehörigen ganz zu schweigen.


Hi Jasper,

also trifft zu was ich unter negativem Fall


Zitat:
Im negativen Fall (nur dänischer Staatsangehöriger) gilt heute nur noch dänisches Namensrecht also Mass, der Geburtseintrag müßte fortgeschrieben werden (Randvermerk: führt ab dem... den Namen Mass). Dann wäre der aktuelle Eintrag im Melderegister richtig

geschrieben hatte. Die Namensänderung ist wirksam auch wenn Du irgendwann wieder die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbst, ändert sich am Namen "Mass" zunächst mal nichts mehr ;)

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Namensrecht, Familienbuch
Beitrag von Jasper am 18.06.2006 um 20:42:34
Hi Ronny,

kann ich denn gegebenenfalls, sobald Deutschland sich wieder für meinen Nachnamen zuständig fühlen sollte - im Moment tut es wohl niemand, da Dänemark wie ich erfahren habe, das Domizilprinzip anwendet - nachträglich, d.h. nach einer eventuellen Einbürgerung, meinen Namen im Wege einer Namensänderung "zurückändern"?
Ich glaube, ich werde morgen noch mal versuchen, definitiv feststellen zu lassen, ob ich noch Deutscher bin, bis jetzt liegt eigentlich nur eine Selbsterklärung meinerseits vor.

Trotz des wohl wenig aufmunternden Ergebnisses vielen Dank für die Antwort!

Titel: Re: Namensrecht, Familienbuch
Beitrag von ronny am 18.06.2006 um 22:08:58

Zitat:
meinen Namen im Wege einer Namensänderung "zurückändern"?  


Hi Jasper,

grundsätzlich ja, aber nach § 3 NamÄndG wäre ein wichtiger Grund erforderlich.

D.h. af deutsch, Du müßtest objektiv  Probleme und Schwierigkeiten mit dem namen Mass glaubhaft machen müssen.

Hinzu kommt dass die Schreibweise ß oder ss bzw. die Ursprungsform beider, hs(die tatsächliche Urform kann ich mit meiem Zeichensatz ned darstellen), in Deutschland seit jahren die Personenstandsgerichte beschäftigt ;)

M.E. passst die Schreibweise ß ned mehr ins EDV-Zeitalter , aber das ist nur IMHO ;)

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Namensrecht, Familienbuch
Beitrag von Jasper am 19.06.2006 um 16:56:26
Nochmal ein Nachtrag, sorry wenns nervt, ;)

ich habe jetzt doch festgestellt, dass auf meiner Einbürgerungsurkunde aus Dänemark "Maß" steht, jedenfalls auf der zweiten, berichtigten Version. Das Problem war, dass ich vergessen hatte, diese im Konsulat abzuholen, was ich aber morgen tun kann.
Nur im Pass steht "Mass", weil aus technischen Gründen dort kein ß genutzt werden kann.
Als ich noch ohne Urkunde heute im Einwohnermeldeamt war, sagte man mir, dass nur der Pass zählt, aber da ich jetzt doch eine richtige Urkunde vorlegen kann, müsste man doch eigentlich meinen Namen wieder anerkennen, oder nicht? :-?
Ich hab ja schon verstanden, dass ich jetzt unter dänische Regeln falle, aber gerade deshalb können sich die deutschen Behörden doch nicht nur auf den Pass festlegen.

Ich will doch nur meinen Namen behalten dürfen, auch wenn das ß altmodisch und unbequem ist.

Titel: Re: Namensrecht, Familienbuch
Beitrag von ronny am 19.06.2006 um 18:46:26
Hi Jasper,

keine Sorge es nervt ned ;)

Ob in Dänemark nun der Pass oder die Einbürgerungsurkunde massgebend für die Namensführung ist, kann ich nicht sagen.

Das wäre aber wichtig zu erfahren, denn die Schreibweise im Pass  ist zunächst mal für deutsche Behörden bindend, also auch für das Meldeamt .

Da solltest Du Dich mal bei den dänischen Behörden kundig machen ;)

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Namensrecht, Familienbuch
Beitrag von Jasper am 19.06.2006 um 20:04:37
Ich hab glücklicherweise im Konsulat als Ansprechpartnerin eine verheiratete "Klaß", weshalb das Thema schon gut bekannt ist. :-/

Naja, ich kann ja auch den Standesbeamten jetzt besser verstehen als vorher, bleibt nur zu sehen, wie ich den deutschen und dänischen Behörden eine übereinstimmende Position abtrotze. :)

Titel: Re: Namensrecht, Familienbuch
Beitrag von ronny am 19.06.2006 um 20:16:04

Däne78 schrieb am 19.06.2006 um 20:04:37:
Naja, ich kann ja auch den Standesbeamten jetzt besser verstehen als vorher, bleibt nur zu sehen, wie ich den deutschen und dänischen Behörden eine übereinstimmende Position abtrotze. :)


Hi Jaser,
wenn das Verständnis dadurch geweckt wurde haben wir hier doch auch schon was erreicht ;)

Viel Glück beim "Abtrotzen" und lass von Dir hören. Vielleicht finden wir dann auch noch den Rest der Lösung ;)

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Namensrecht, Familienbuch
Beitrag von Jasper am 21.06.2006 um 23:38:56
Ich hab mein ß zurück! :D

Nachdem ich im Konsulat meine Urkunde bekommen hatte, war ich im Kundenzentrum und habe diese vorgelegt und ganz sachlich erklärt, dass ich trotz Pass immer noch "Maß" bin und meinen Eintrag berichtigen möchte. Der Beamte hat dann gesagt, dass er prinzipiell keine Schwierigkeiten damit hat, aber die Urkunde für zweifelhaft hält. Der "Wisch" sieht ganz ehrlich auch aus wie auf weissem Papier mit Laserdrucker billigst gefälscht, aber ist nunmal echt, was denn das Konsulat auch  telefonisch bestätigt hat.
Und dann wurde ich zwar noch nach meiner Geburtsurkunde gefragt, aber ein alter Reisepass tat es schließlich auch.

Nochmal vielen Dank für die Einsichten und Anregungen,

Jasper

Im Übrigen steht "Mass" immer noch in der Freizügigkeitsbescheinigung, aber da darf es denn gern wie im Pass geschrieben bleiben. ;)

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