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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Verdammt kompliziert... Ich verzweifle
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Beitrag begonnen von Voltran am 14.06.2006 um 21:00:05

Titel: Verdammt kompliziert... Ich verzweifle
Beitrag von Voltran am 14.06.2006 um 21:00:05

Hallo Leute,

ich habe folgendes, großes Problem:

werde Freitag geschieden. Ich habe zur Zeit noch die türkische Staatsbürgerschaft, meine noch-Frau hat die deutsche.

In ca. 4 Wochen werde ich zur deutschen Staatsbürgerschaft übertreten, dabei wird mein Personenstandsregister in der Türkei geschlossen. Mein letzter Status dort wird sein: verheiratet. Aber sie wird geschlossen. Man müsste das Gerichtsurteil in der Türkei auch bekannt machen lassen, dazu müsste meine noch-Frau 'mitmachen', d.h. sie müsste einem Anwalt in der Türkei eine Vollmacht geben und sich also einverstanden erklären. Das möchte sie aber nicht. Und so würde es 1-2 Jahre dauern bis das auch dort geregelt ist.

Wir haben keine Kinder und die Ehe wird in gegenseitigem Einverständnis geschieden.

Dann möchte ich in ca. 3 Monaten in der Türkei eine Türkin heiraten. Ich habe gelesen, dass türkische Bürger und Ausländer in der Türkei nur vor den türkischen Behörden heiraten können.

Was wird passieren? Kann es sein, dass die türkischen Behörden meine eigentlich und tatsächlich schon geschlossene Akte wieder auskramen und mir die Heirat verwehren??? Oder kann ich dort als deutscher tortzdem heiraten?

Ich brauche dringend Hilfe, ich bin am Rande der Verzweiflung...  :'(

Titel: Re: Verdammt kompliziert... Ich verzweifle
Beitrag von Saxonicus am 15.06.2006 um 00:54:03

Voltran schrieb am 14.06.2006 um 21:00:05:
In ca. 4 Wochen werde ich zur deutschen Staatsbürgerschaft übertreten, dabei wird mein Personenstandsregister in der Türkei geschlossen. Mein letzter Status dort wird sein: verheiratet. Aber sie wird geschlossen. Man müsste das Gerichtsurteil in der Türkei auch bekannt machen lassen, dazu müsste meine noch-Frau 'mitmachen', d.h. sie müsste einem Anwalt in der Türkei eine Vollmacht geben und sich also einverstanden erklären. Das möchte sie aber nicht. Und so würde es 1-2 Jahre dauern bis das auch dort geregelt ist.



Du solltest Deine Scheidung bei der türkischen Botschaft registrieren lassen, dann geltest Du auch in der Türkei als geschieden.




Zitat:
Dann möchte ich in ca. 3 Monaten in der Türkei eine Türkin heiraten. Ich habe gelesen, dass türkische Bürger und Ausländer in der Türkei nur vor den türkischen Behörden heiraten können.


Wo solltest Du sonst heiraten, wenn nicht vor dem Standesamt (Behörde) ?



([/quote]

Titel: Re: Verdammt kompliziert... Ich verzweifle
Beitrag von Reni am 15.06.2006 um 12:25:07
Saxonicus, das geht nicht so einfach mit beim Konsulat registrieren. Es ist ein Anerkennungsverfahren in der Türkei erforderlich. Das geht erheblich einfacher, wenn der andere Ehegatte mitspielt.
Voltran, das Verfahren soll vereinfacht worden sein - versuch mal, in Istanbul einen Anwalt zu fragen, oder fragen zu lassen, der sowas öfter macht. Was deine geschiedene Frau angeht, könntest du ihr anbieten, dass du alle Kosten trägst, vorausgesetzt, sie erteilt die Vollmacht - soll bisweilen so helfen.

Titel: Re: Verdammt kompliziert... Ich verzweifle
Beitrag von Voltran am 15.06.2006 um 12:30:54

Saxonicus schrieb am 15.06.2006 um 00:54:03:
Du solltest Deine Scheidung bei der türkischen Botschaft registrieren lassen, dann geltest Du auch in der Türkei als geschieden.


Dieses 'registrieren lassen' ist ja das Problem. Für diese Registrierung müsste meine noch-Frau einem Anwalt in der Türkei eine Vollmacht geben. Die Registrierung läuft folgendermaßen ab: Beide Parteien bevollmächtigen je einen Anwalt. Dann wird das hier (in D) gesprochene Gerichtsurteil dort (in der TR) vor Gericht 'bekanntgemacht', also registriert. Sie möchte aber keinem Anwalt eine Vollmacht geben, für sie ist es nämlich egal (stimmt das überhaupt?), da sie seit 2000 schon deutsche Staatsangehörige ist. Ihr Personenstandsstatus in der TR lautet 'nicht verheiratet', (jedenfalls glaube ich das) denn sie war ja, als sie 2000 in die deutsche Staatsbürgerschaft übergetreten ist, nicht verheiratet. Schön wäre es, wenn man auch in ihrer bereits 2000 geschlossenenen Personenstandsakte die Heirat eingetragen hätte, als wir diese in der Tükei gemeldet haben. Dann müsste sie nämlich aus eigenem Interesse einen Anwalt bevollmächtigen...





Saxonicus schrieb am 15.06.2006 um 00:54:03:
Wo solltest Du sonst heiraten, wenn nicht vor dem Standesamt (Behörde) ?


Ich hatte zB an die deutsche Botschaft in Istanbul gedacht...?

Titel: Re: Verdammt kompliziert... Ich verzweifle
Beitrag von Reni am 15.06.2006 um 12:33:58
In der deutschen Botschaft kannst du nicht heiraten.
Wenn deine Frau aber wieder heiraten will und der Zukünftige Türke ist, wird man auch von ihr die Anerkennung verlangen - sie sollte sich nochmal überlegen, ob sie sich so querlegen will.

Titel: Re: Verdammt kompliziert... Ich verzweifle
Beitrag von Voltran am 15.06.2006 um 13:40:47

Reni schrieb am 15.06.2006 um 12:33:58:
In der deutschen Botschaft kannst du nicht heiraten.
Wenn deine Frau aber wieder heiraten will und der Zukünftige Türke ist, wird man auch von ihr die Anerkennung verlangen - sie sollte sich nochmal überlegen, ob sie sich so querlegen will.


Hi Reni, vielen Dank für Deine Antwort, ebenfalls vielen Dank an Saxonicus.  :)

Was ich jedoch allgemein nicht verstehe, ist, ich habe doch dann die deutsche Staatsbürgerschaft. Warum kramt man dann noch in meinen bereits geschlossenen Akten rum? Wird man, wenn man die deutsche Staatsbürgerschaft erlangt, denn nicht 100%ig deutsch?

Titel: Re: Verdammt kompliziert... Ich verzweifle
Beitrag von Reni am 15.06.2006 um 14:01:33
Das gilt dann, wenn du eine Deutsche heiraten würdest. Die Türkei verlangt jedoch, dass du, wenn du eine Türkin heiratest, auch nach türkischem Recht geschieden bist.

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