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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> §36 ???????????? https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1150291921 Beitrag begonnen von hanzibal am 14.06.2006 um 15:32:01 |
Titel: §36 ???????????? Beitrag von hanzibal am 14.06.2006 um 15:32:01
Hallo,
Folgendes : TOCHTER ( PERSON A ) AE nach §25 abs 5. VATER von dem Sohn ( PERSON B ) NE MANN von PERSON A ( PERSON C ) im Ausland AB sagt das die Person A kein anrecht auf Familie hat. RECHTLICH GESEHEN! NUR IM AUSNAHME FALL BEI EINER SCHWANGERSCHAFT! ( Warscheinlich per Email >:( ) Kann die PERSON B seinen Schiwegersohn nach D hollen ( §36 ) ??? Das ist ja Familie !!! IST DAS MÖGLICH ??? Ich bitte euch nur um sachlich bezogene antworten event. mit bezug auf ein § oder etwas worauf mann sich berufen kann! Bitte keine DUMMEN antworten , wie; IMMER IST GROSSE LIEBE IN D, die können auch im Ausland leben oder ähnliches! Artikel 6 des GG können sie vergessen die AB scheint drauf zu schei..... :down: VIELEN DANK IM VORAUS! [danke=dankeschoen.gif] |
Titel: Re: §36 ???????????? Beitrag von Mick am 14.06.2006 um 15:48:23 hardliner schrieb am 14.06.2006 um 15:32:01:
Hi, Vater von welchem Sohn? Kapier ich nicht. Zitat:
Da hat sie Recht, siehe § 29 Abs. 3 Satz 2 AufenthG . Zitat:
Wäre mir neu, dass es dann geht, aber vielleicht habe ich ja was übersehen. Zitat:
Der 36 dient sicher nicht dazu, den § 29 Abs. 3 Satz 2 zu umgehen. Da klar ist, dass in Wirklichkeit der Nach- zug zum Ehegatten angestrebt wird: vergiss das. Zitat:
Zitat:
Spar Du Dir diese dummen Bemerkungen. Langsam be- komme ich einen dicken Hals. |
Titel: Re: §36 ???????????? Beitrag von DonCamillo am 14.06.2006 um 15:54:54
Hi,
nach § 36 können in diesem Fall nur direkt Verwandte als Familinemitglieder im Visumverfahren einreisen. Person B ist lediglich der Schwiegervater. Ein Familiennachzug zu einer Person mit AE nach § 25 Abs. 5 ist nicht gestattet(siehe Gesetzestext im Einklang mit den Grundrechten). Ergo, die ABH handelt nach Gesetz. Schließlich solltest Du weiter aufklären: Was hindert die Ausreise genau ? Wer ist Sohn ? DonCamillo |
Titel: Re: §36 ???????????? Beitrag von Mick am 14.06.2006 um 16:16:47 schrieb am 14.06.2006 um 15:54:54:
Hi DC, woraus geht das hervor? Zitat:
Wenn schon konkret nach einer Rechtsgrundlage gefragt wird, könnte man die auch benennen. Ist sicher keine Pflicht, wäre aber nett. Die Auskunft, die Du gegeben hast, bekam man/frau sicher schon bei der ABH. Zitat:
Warum? Was hat das mit der Lösung der gestellten Rechtsfragen zu tun? Zitat:
Ist mir auch schleierhaft, s.o. |
Titel: Re: §36 ???????????? Beitrag von hanzibal am 14.06.2006 um 16:43:36
VIELEN DANK ERST MAL !
DC wo steht das mit den "direkten Verwandten" ??? SOHN ist die Tochter so zu sagen! War mein fehler ! SORRY Also Vater von Tochter ! Mick willst du wirklich sagen das hier Artikel 6 GG beachtet wird!? Bitte |
Titel: Re: §36 ???????????? Beitrag von Mick am 14.06.2006 um 17:36:00 hardliner schrieb am 14.06.2006 um 16:43:36:
Hi, hier wird das Gesetz beachtet. Die Diskussion, ob das Gesetz bzw. einzelne Regelungen mit dem Grundge- setz übereinstimmt, führen wir hier nicht. So steht es in den Nutzungshinweisen des Boards und so ist es zu beachten PUNKT |
Titel: Re: §36 ???????????? Beitrag von hanzibal am 21.06.2006 um 10:53:45 schrieb am 14.06.2006 um 15:54:54:
Wo steht das ??? Kann mir das jemand sagen ? HINWEIS ? DANKE [danke=dankeschoen.gif] |
Titel: Re: §36 ???????????? Beitrag von ronny am 21.06.2006 um 11:01:45
Hi Hanzibal,
es steht nirgends, vom § 36 sind auch Familienangehörige erfasst, die nicht zu der klassischen Kleinfamilie (also Eltern-Kinder) gehören. So sinngemäß aus einem mir vorliegenden Kommentar. Hilft Dir das jetzt weiter ? Grüße Ronny ;) |
Titel: Re: §36 ???????????? Beitrag von hanzibal am 21.06.2006 um 13:18:46
Hi Ronny ,
Ja , das hilft mir erst mal weiter vielen dank ! Danke ;) |
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