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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Verpflichtungserklärung - Frust brginnt schon vor https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1150204926 Beitrag begonnen von Kim-Hoan am 13.06.2006 um 15:22:06 |
Titel: Verpflichtungserklärung - Frust brginnt schon vor Beitrag von Kim-Hoan am 13.06.2006 um 15:22:06
Einleitung:
Meine Lebensgefährtin beabsichtigt wiedermal Familienangehörige aus Vietnam einzuladen. Diese waren teilweise schon mehrmals hier, nicht immer mit einem Schengener-Visum von der deutschen Botschaft ausgestellt - da wir festgestellt haben, wurden die Familienangehörigen von italinischen Bekannten (kein Verwandschaftsverhältnis !) eingeladen, die Visaerteilung war stressfreier :D Nochmal: sie waren aber auch schon mit einem "deutschen" Schengerer Visum hier. In Erinnerung des damaligen Ablaufs, bei der AHB - sie war damals noch hier im Ort - die Formulare abgeholt, ausgefüllt bei der AHB abgegeben und unterschrieben, bin ich also heute zur AHB gefahren, sie befindet sich jetzt im Kreisgebiet zusammengefasst in einer anderen Stadt (50 km hin + 50 km zurück) um die Formulare für die Verpflichtungserklärung abzuholen. Dort war aber nix mit Abholung - die Formulare werden nicht (MEHR) herausgegeben, müssen dort ausgefüllt werden ! Mein Ärger war groß: 100 km umsonst + Zeit ! Auf mein Nachstossen wurde mir ein Dokument/Anordnung (irgend was mit bundeseinheitlicher Durchsetzung - o.ä.) datiert auf 1998 vorgelegt wo sinngemäß im Text steht: Es sollte vermieden werden die Formulare für die Verpflichtungserklärung aus Haus zu geben. Die fett-hervorgerufenen Wörter standen wortwörtlich drin ! "sollte vermieden" werden heisst nach meiner deutschen Interpretation: Nicht gleichzusetzen mit "es ist unzulässig, es ist verboten, man darf nicht ....." Fragen: 1. Ist es tatsächlich unzulässig, daß mir die Behörde dieses Formular zum Ausfüllen mit nach Hause gibt ? 2. Auf der Info4alien-HP habe ich zur Verpflichtungserklärung - a) ein PDF-Dokument gefunden. Kann ich mir das ausdrucken, ausfüllen und abgeben ? - b) gibt es dort den Hinweis TAX-Vordruck ! Was ist ein Tax-Vordruck ! kim-hoan Hätte ich es vorher gewußt hätte ich nicht Sprit und Zeit vergeutest, aber auch nach 1998 habe ich von der gleichen Behörde diese Formulare früher mit ausser Haus bekommen .... |
Titel: Re: Verpflichtungserklärung - Frust brginnt schon Beitrag von Mick am 13.06.2006 um 15:37:38 Kim-Hoan schrieb am 13.06.2006 um 15:22:06:
Hi, bei dem Vordruck handelt es sich um einen von der Bundesdruckerei hergestellten Sicherheitsvordruck. Der darf nicht ausgehändigt werden, wie es bei Sicherheits- vordrucken üblich ist. Es gab wohl auch in NRW einige ABH's, die eine Weile Blanko-Vordrucke herausgegeben haben, bis ein klarstellender Erlass kam (für etwas, was für mich völlig selbsverständlich war). Zitat:
Kannst Du, sind eh nicht von uns. Und ob die noch aktuell sind, müsste beizeiten mal wieder gecheckt werden. Zitat:
Wo steht das genau? Müsste ich mal im Zusammenhang lesen. |
Titel: Re: Verpflichtungserklärung - Frust brginnt schon Beitrag von Abu am 13.06.2006 um 15:55:26 Kim-Hoan schrieb am 13.06.2006 um 15:22:06:
Mick schrieb am 13.06.2006 um 15:37:38:
Abu |
Titel: Re: Verpflichtungserklärung - Frust brginnt schon Beitrag von Kim-Hoan am 13.06.2006 um 16:20:28
@Mick
Den Begriff TAX-Vordruck habe ich auch hier auf der HP-gefunden www.info4alien.de --> Spezielles (rechts) --> Verpflichtungserklärung -->Antragsvordruck/Merkblätter ...hergestellten Sicherheitsvordruck. Der darf nicht ausgehändigt werden, wie es bei Sicherheitsvordrucken üblich ist. ... demgegenüber steht aber, die Formulierung in dieser AO (ich Dussel habe mit nicht Titel notiert) "sollte ... vermieden werden" @ABU - Nebenschauplatz Zitat:
Waren sie - "Ehrenwort !", zumal sie schon festgestellt haben, daß sie sowohl in Italien als auch in Frankreich "zu Gast bei Freunden waren" und nicht wie in unserer grenznahen Ecke, fast täglich von BGS-Streifen (jetzt Bundespolizei) kontrolliert wurden. |
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