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Beitrag begonnen von Caya am 11.06.2006 um 13:50:37

Titel: Namensführung.
Beitrag von Caya am 11.06.2006 um 13:50:37
Hallo Ronny!

Nehmen wir mal an, es ist das Jahr  2009.

Ich und meine Frau bekommen ein Kind. Ich heisse Caya Ü. und meine Frau Schnucki H.-Ü. Sie trägt ihren und meinen Namen.
Wie wird unser Kind heißen?
a- Muss sie ( ich gehe davon aus dass wir  eine Tochter bekommen) wie ich heißen " Aylin Lea Ü."?
b- kann sie auch wie ihre Mutter heißen " Aylin Lea H.-Ü." ?
c. oder es ist streng in dem Namensrecht  beschrieben worden wie das Kind dann heißen darf?


Ich bedanke mich im Voraus
LG
Caya

Titel: Re: Namensführung.
Beitrag von Blaise am 11.06.2006 um 14:34:13
Hallo Caya,

unter der Prämisse, dass Frau Schnucki und Du nach deutschem Recht einen Ehenamen, nämlich Ü führt und Frau Schnucki ihren Geburtsnamen lediglich vorangestellt hat, wird euer Kind nach jetzigem Recht automatisch den Namen Ü   erhalten.
Siehe § 1616 BGB

Zitat:
Das Kind erhält den Ehenamen seiner Eltern als Geburtsnamen


Grüße

Blaise

Titel: Re: Namensführung.
Beitrag von ronny am 11.06.2006 um 20:13:49
Hi Caya,

wegen Urlaub erst jetzt eine direkte Antwort:

Blaise hat bereits alles wesentliche genannt ;)

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Namensführung.
Beitrag von Blaise am 12.06.2006 um 08:40:19
uuupppsss ... :)

habe gar nicht gesehen, dass Ronny direkt angesprochen war...

Blaise

Titel: Re: Namensführung.
Beitrag von Caya am 12.06.2006 um 17:23:28
@ Blaise: & Ronny:

Vielen dank für die Infos.
Auch wenn ich und meine Frau damit einverstanden wären und es binnen in einem Monat unseren Wunsch beim Meldeamt schriftlich angeben würden, dass wir gerne den Namen von der Mutter an unserem Kind geben möchten, würde es auch wiederum nicht gehen?
Zwar findet meine Frau es Richtig , dass das Kind den Namen von dem Vater bekommt, aber ich bin der Meinung, dass unsere Tochter  mit einem deutschen Namen in der Zukunft leichter haben würde. Okay Ü. ist nicht deutsch aber H. schon.  

Danke.

Caya

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