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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> Kein Einkommen
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Beitrag begonnen von flierter am 07.06.2006 um 18:45:07

Titel: Kein Einkommen
Beitrag von flierter am 07.06.2006 um 18:45:07
Hallo zusammen,
Ich bin Marokkaner verheihatet mit einer deutsche Frau.
Meine Frau ist Arbeitslos und ich bin Student.
Sie kriegt Arbeitslosenhilfe2 + die wohnung bezahlt. (bis jetzt)
Ich wohne nicht mit Ihr sondern ich in eine andere Stadt wo ich studiere.
Kreisjobcenter meinen jetzt dass sie nur die hälfte der Miete bezahlen werden da wir beide dort angemeldet sind und unsere namen beide auf den vertrag sind!
ich finde es aber nicht in ordnung dass ich 2mal miete bezahlen muss. besonders weil ich erst bafög beantragt habe und kein andere Einkommen habe.

Danke.

Titel: Re: Kein Einkommen
Beitrag von fons am 07.06.2006 um 20:11:59
Ich habe das mal hierher verschoben, da das keine ausländer-
rechtliche Frage ist.

Titel: Re: Kein Einkommen
Beitrag von malaika am 07.06.2006 um 22:02:43
Warum stehen denn dann beide Namen auf dem Vertrag, wenn du nicht dort wohnst?

Titel: Re: Kein Einkommen
Beitrag von schweitzer am 08.06.2006 um 07:55:23
Hi flierter,

schwierige Konstellation, bin aber damit schon immer mal konfrontiert worden. Also, ich gehe davon aus , dass Du Deinen Hauptwohnsitz bei Deiner Frau hast und am Studienort eine Nebenwohnung.

Soweit ich weiß, schließen sich BaföG und Wohngeld grundsätzlich aus. Für Deine Situation ist es aber nach meiner Kenntnis nicht ausgeschlossen, dass Du trotz BaföG- Bezug Wohngeld beantragen und auch erhalten kannst. (Es gibt da entsprechende Ausnahmebestimmungen.) Lass Dich im Zweifel von der Wohngeldstelle nicht einfach abwimmeln - Du kannst und darfst einen entsprechenden Antrag stellen und der muss dann auch bearbeitet werden. Kein Sachbearbeiter hat das Recht zwischen Tür und Angel zu behaupten, dass so ein Antrag sowieso keinen Sinn macht!

Meine Erfahrung ist allerdings auch, dass, selbst wenn Du Wohngeld bekommst, das in der Regel nicht ausreicht um die Unterkunftskosten/Miete zu decken.

Bleibt nur, den Rest durch einen studentischen Nebenjob zu erwirtschaften ...

Mfg

=schweitzer=

Titel: Re: Kein Einkommen
Beitrag von line am 08.06.2006 um 08:30:52
Hi flierter,

das Grundproblem ist, dass Du als Student keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld2 hast. Deshalb werden die Wohnkosten vom Jobcenter nur für Deine Frau übernommen. Ob Ihr im Mietvertrag steht oder nicht, ist dabei egal, denn es geht darum wer tatsächlich dort wohnt.

Du kannst aber (wie schweitzer meinte) bei der Wohngeldstelle einen Antrag für Dich stellen. Wahrscheinlich ist diese Stelle separat vom Jobcenter angesiedelt.
Da das alles dauert und sich hinzieht, kannst Du bei der Bafög-Stelle auf Vorschusszahlung drängen (sofern Dein Antrag dort vollständig eingegangen ist, aber noch nicht abschliessend bearbeitet wurde und es absehbar ist, dass Du überhaupt einen Anspruch hast). Dies ist zwar nicht beliebt, nach §42 SGB 1 aber durchaus möglich (und wurde auch schon erfolgreich angewandt).

Zitat:
(1) Besteht ein Anspruch auf Geldleistungen dem Grunde nach und ist zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere Zeit ereforderlich, kann der zuständige Leistungsträger Vorschüsse zahlen, deren Höhe er nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt. Er hat Vorschüsse nach Satz 1 zu zahlen, wenn der Berechtigte es beantragt (...)


Ansonsten fällt mir auch nur der Studentenjob ein...

Grüße,
line


Titel: Re: Kein Einkommen
Beitrag von holly am 09.06.2006 um 23:32:19

Zitat:
Ansonsten fällt mir auch nur der Studentenjob ein...


Oder deine Frau zieht zu dir. Dann habt ihr nur eine Wohnung und seht euch auch öfter.

Gruß Holly

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