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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> Gültigkeit der Ausländischen Heiratsurkunde
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Beitrag begonnen von Kira3167 am 06.06.2006 um 23:33:19

Titel: Gültigkeit der Ausländischen Heiratsurkunde
Beitrag von Kira3167 am 06.06.2006 um 23:33:19
Hallo Ihr lieben

hab da noch eine frage ,wie lange ist eine heiratsurkunde gültig ?? Hab am 11.4.06 im kosovo geheiratet ,aber wenn ich pech habe darf mein mann erst im nächsten jahr einreisen ,die heiratsurkunde ist international und hat eine (Apostille) sprich den stempel von Civil status section (CSS)das heist bei denen apostille obwohl es keine ist aber die echtheit der urkunde ist damit bewiesen, nun meine frage ,wie lange ist sie gültig ? und muss ich Jetzt zum standesamt in deutschland gehn oder erst wenn mein mann hier ist wegen dem famielienbuch ?? da ich ja verheiratet bin aber doch noch alleine hier lebe ?? und eine andere frage ist was genau muss ich jetzt tun ? auch wenn mein mann erst nächstes jahr kommen darf ,müsste doch die urkunde immer noch gültig sein ??  kann ja auch alles erst ändern lassen wenn mein mann hier bei mir ist ,steuerklasse usw.??  hoffe ich hab es nicht zu komplieziert gefragt danke euch für eure antworten schon im voraus und hoffe kennt sich damit aus . Lg Kira

[edit]hab mal das Thread-Thema gerichtet, bekam schon Augenschmerzen ;)[/edit]

Titel: Re: Güldigkeit der Ausländischen Heiratsurkunde
Beitrag von line am 07.06.2006 um 08:38:35
Hi Kira,

im Prinzip ist deine Heiratsurkunde natürlich ewig gültig.  ;)
Es kann aber sein (je nach dem wo Du sie vorlegen willst), dass ein aktuelles Exemplar verlangt wird. Oft ist da von einer Gültigkeit von 6 Monaten die Rede.

Es ist nicht Pflicht, ein Familienbuch anlegen zu lassen. Aber: Wenn Du es jetzt schon machst, ist Deine Heirat hier in Deutschland registriert und Du kannst Dir immer wenn nötig einen aktuellen Auszug beim Standesamt holen. Das ist genauso gut wie die Heiratsurkunde und erspart den Weg in den Kosovo, die Apostille etc.
Dein Mann muss dafür noch nicht eingereist sein.

Grüße,
line


Titel: Re: Güldigkeit der Ausländischen Heiratsurkunde
Beitrag von Abu am 07.06.2006 um 11:02:42
In Ergänzung zu Line's Feedback:

Kira3167 schrieb am 06.06.2006 um 23:33:19:
kann ja auch alles erst ändern lassen wenn mein mann hier bei mir ist ,steuerklasse usw.??
Deinen Mann anmelden und die Steuerklasse ändern kannst Du erst nach seiner Einreise.

Abu

Titel: Re: Güldigkeit der Ausländischen Heiratsurkunde
Beitrag von Lemon am 07.06.2006 um 18:10:22
Wenn ich nach meiner Heirat im Uaßland zum Einwohnermeldeamt gehe und meine EHE dort anmelde ist sie da nicht gültig?Ein familienbuch ist doch nur wichtig wenn man Kinder bekommt...sofort brauch man so ein Buch nicht...oder?

Titel: Re: Güldigkeit der Ausländischen Heiratsurkunde
Beitrag von Abu am 07.06.2006 um 19:22:40

Lemon schrieb am 07.06.2006 um 18:10:22:
Wenn ich nach meiner Heirat im Uaßland zum Einwohnermeldeamt gehe und meine EHE dort anmelde ist sie da nicht gültig?Ein familienbuch ist doch nur wichtig wenn man Kinder bekommt...sofort brauch man so ein Buch nicht...oder?

In meinem Posting ging es um die Anmeldung des Mannes, nicht um die Anmeldung der Ehe.

Du kannst natürlich zum Einwohnermeldeamt gehen und Deinen Familienstand im Melderegister ändern lassen. Das hat aus meiner Sicht nur keinerlei praktische Relevanz.

Und das Famileinbuch gibt es nicht beim Einwohnermeldeamt, sondern beim Standesamt.

Abu

Abu

Titel: Re: Güldigkeit der Ausländischen Heiratsurkunde
Beitrag von Lemon am 07.06.2006 um 20:18:12
Aber ein Familien buch ist doch nur von bedeutung wenn Kinder mit ins Spiel kommen...oder etwas nicht???

Wenn mein mann hier her kommt muss man ihn doch beim Einwohnermeldeamt und ABH anmelden,oder? Was hat denn das Standesamt damit zu tun? Da gehe ich doch eigentlich nur hin wenn ich mein namen ändere oder?

Titel: Re: Güldigkeit der Ausländischen Heiratsurkunde
Beitrag von Lemon am 07.06.2006 um 20:23:11
Meinte eigentlich Bürgeramt...statt Einwohnermeldeamt...sorry  ::)

Titel: Re: Güldigkeit der Ausländischen Heiratsurkunde
Beitrag von Abu am 09.06.2006 um 09:56:20

Lemon schrieb am 07.06.2006 um 20:18:12:
Aber ein Familien buch ist doch nur von bedeutung wenn Kinder mit ins Spiel kommen...oder etwas nicht???
Zuerst einmal ist bei einer Heirat im Ausland die Anlage eines Familienbuchs freiwillig. Ob das Sinn macht, hat m. E. nur in zweiter Linie damit zu tun, ob Kinder geplant sind. Der Hauptvorteile des Familienbuchs ist, daß man eine deutsche Urkunde hat, so daß die Ehe in D anerkannt werden muß, während die Wirksamkeit der Ehe bei einer ausländischen Heiratsurkunde immer wieder in Frage gestellt und geprüft werden kann. Außerdem kann man leichter an weitere Originalurkunden rankommen.


Zitat:
Wenn mein mann hier her kommt muss man ihn doch beim Einwohnermeldeamt und ABH anmelden,oder? Was hat denn das Standesamt damit zu tun?
Ich habe nichts anderes geschrieben. Du hast das Familienbuch in Spiel gebracht und ich habe lediglich darauf hingewiesen, daß es das beim Standesamt gibt.

Abu

Titel: Re: Güldigkeit der Ausländischen Heiratsurkunde
Beitrag von line am 09.06.2006 um 11:25:23
Wollte nur noch kurz auf den beliebten Verwechsler aufmerksam machen:

Familienbuch = ein Registereintrag im Standesamt, in der Heirat, Kinder etc. vermerkt werden. Wird bei Inlandsehen immer angelegt. Bei Auslandsehen deshalb sinnvoll, weil man dann "vor Ort" beliebig viele Auszüge holen kann, die wie eine Heiratsurkunde gelten.

Stammbuch der Familie = Auch vom Standesamt ausgestellt, aber eine reine Privatangelegenheit, um heirat, Kinder, Taufen etc. zu dokumentieren.

Grüße,
line

Titel: Re: Güldigkeit der Ausländischen Heiratsurkunde
Beitrag von Kira3167 am 13.06.2006 um 22:40:56
hallo ihr lieben  :)

vielen dank für die vielen antworten ,aber ich hab mich verschrieben ,ich meinte auch das stammbuch ,kann ich das erst anlegen wenn mein mann in deutschland ist ??? und meine frage ,müssen wir dann neue heiratsurkunden machen lassen ??? also die jetztigen sind vom april wären die dann bis september -oktober noch gültig ?? oder können wir die dann auch noch nehmen wenn die ABH die Kopien schon gemacht hat, da sie die ja bekommen haben von dem konsulat bei visaantragstellung?? und wenn ich dem standesamt die urkunden vorlege und die sie kopieren müsste das doch auch reichen oder,bis mein mann nach deutschland kommt  ??? danke für die antwort im voraus Lg Kira

Titel: Re: Gültigkeit der Ausländischen Heiratsurkunde
Beitrag von ronny am 14.06.2006 um 08:34:41
Hallo,

ein Stammbuch wird es für eine Eheschließung im Ausland definitiv nicht geben, weil der deutsche Standesbeamte dafür keine Urkunden ausstellen kann.

Falls ein Familienbuch beantragt würde, wäre dieses anlegbar und dann könnten daraus dann die entsprechenden Urkunden ausgestellt werden.

WAS willst Du jetzt wirklich ???

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Gültigkeit der Ausländischen Heiratsurkunde
Beitrag von line am 14.06.2006 um 13:14:18
Hallo Kira,

was wir Dir sagen wollten:
Wenn Du jetzt schon ein Familienbuch beim Standesamt anlegen lässt, hast du kein Problem mehr mit der vielleicht ungültigen Heiratsurkunde, weil Du dann beliebig viele und hier verwendbare Urkunden dort bei Bedarf holen kannst.

Stammbuch muss man (wie gesagt) nicht haben. Vielleicht kann man das "Buch" ja auch so kaufen und die eigenen Urkunden dann drin abheften. Mehr is das ja auch nicht...

Gruß,
line

Titel: Re: Gültigkeit der Ausländischen Heiratsurkunde
Beitrag von Kira3167 am 17.06.2006 um 15:19:09
:)hallo ihr lieben

Erst mal danke für die infos ,da wir schon mal verheiratet waren gibt es schon ein famielienbuch von uns ,mein frage war ,ob ich jetzt schon zum standesamt gehn muss und die urkunden da vorezeigen muss oder ob ich da erst hin muss ,wenn mein mann in deutschland ist ??da ich ja hier noch als alleineerziehend gemeldet bin ,und das auch so bleibt, bis mein mann dann hier ist ,wollte wissen ob ich trozdem das jetzt schon erledigen kann ,das ich nicht noch mal neue urkunden brauche ,und was ändert sich wenn ich das jetzt schon mache bevor mein mann kommt ???da ja die urkunden immer nur 6 monate gültigkeit haben ,danke im voraus für die antworten Lg Kira ;)

Titel: Re: Gültigkeit der Ausländischen Heiratsurkunde
Beitrag von ronny am 17.06.2006 um 16:41:06

Kira3167 schrieb am 17.06.2006 um 15:19:09:
:)hallo ihr lieben

Erst mal danke für die infos ,da wir schon mal verheiratet waren gibt es schon ein famielienbuch von uns ,mein frage war ,ob ich jetzt schon zum standesamt gehn muss und die urkunden da vorezeigen muss oder ob ich da erst hin muss ,wenn mein mann in deutschland ist ??da ich ja hier noch als alleineerziehend gemeldet bin ,und das auch so bleibt, bis mein mann dann hier ist ,wollte wissen ob ich trozdem das jetzt schon erledigen kann ,das ich nicht noch mal neue urkunden brauche ,und was ändert sich wenn ich das jetzt schon mache bevor mein mann kommt ???da ja die urkunden immer nur 6 monate gültigkeit haben ,danke im voraus für die antworten Lg Kira ;)



Hi Kira,

wenn bereits ein Familienbuch existiert, wird da nur die erneute Eheschließung als Wiederheirat eingetragen. Das sollte auch von Dir allein erledigt werden können beim Standesamt ;)

Also auf und dahin am Montag ;)

Grüße
Ronny ;)

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