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Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> Illegal seit 4 Jahren - Heirat?
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Beitrag begonnen von hallo am 29.05.2006 um 20:21:52

Titel: Illegal seit 4 Jahren - Heirat?
Beitrag von hallo am 29.05.2006 um 20:21:52
Hallo,
ich habe leider in anderen Beiträgen keine Antowrt gefunden und hoffe, jemand kann helfen.

Die Ausgangssituation ist die, dass ich von einem guten Freund gefragt wurde, wie einer Bekannten in Frankreich geholfen werden kann. Sie lebt seit 4 Jahren illegal dort (eingereist mit Besucher-Visum). Nun möchte sie ihren Aufenthalt legalisieren bzw. ausreisen, weil sie mit dem Stress nicht mehr klarkommt.

Die Fragen:

Frage: Bei einer Heirat, was würde da passieren (nehmen wir an, alles läuft glatt), wenn der Ehemann bei der ABH in D angeben würde, dass er sie in Frankreich nach 2002 kennen gelernt hat. Kann es Konsequenzen haben?

Vielen Dank für eine Antwort.

Titel: Re: Illegal seit 4 Jahren - Heirat?
Beitrag von ChicaLoca am 30.05.2006 um 13:03:39
das sieht alles schlecht aus
wo lebt der freund?
ist er deutscher?
wenn sie illegal in frankreich ist, kann sie ja auch nicht legal nach deutschland einreisen
wo wollen die beiden heiraten?
hat sie einen gültigen pass?
falls ja, sollte sie sich vielleicht besser bei den französischen behörden "stellen" und sich schnellstmöglich ein flugticket kaufen und in ihr heimatland fliegen
von da aus kann dann der visa-antrag für deutschland gestellt werden
denn durch eine heirat wird ihr aufenthalt nicht plötzlich legal

Titel: Re: Illegal seit 4 Jahren - Heirat?
Beitrag von Ulf am 30.05.2006 um 15:44:02

hallo schrieb am 29.05.2006 um 20:21:52:
, wie einer Bekannten in Frankreich geholfen werden kann. Sie lebt seit 4 Jahren illegal dort (eingereist mit Besucher-Visum). Nun möchte sie ihren Aufenthalt legalisieren bzw. ausreisen, weil sie mit dem Stress nicht mehr klarkommt.

Die Fragen:

Frage: Bei einer Heirat, was würde da passieren (nehmen wir an, alles läuft glatt), wenn der Ehemann bei der ABH in D angeben würde, dass er sie in Frankreich nach 2002 kennen gelernt hat. Kann es Konsequenzen haben?


Wenn ich http://www.gisti.org/doc/publications/2004/sans-papiers/mariage.html richtig verstehe, kann eine Eheschließung in Frankreich ggf. ohne Prüfung des Aufenthaltstatus stattinden und im Falle einer Verehelichung mit einem französischen Staatsbürger zu einer nachfolgenden Erteilung eines Aufenthaltstitels führen. Ob das auch bei Heirat mit einem EU-Bürger zum Zwecke der anschließenden Übersiedlung in sein Heimatland gelten kann, sollte dort mit erfahrenen Anwälten geklärt werden. Hier scheint einer mit Erfahrung zu sein:

http://www.grioo.com/info3759.html

Der Verdacht der Scheinehe ist dort bei gemischtnationalen Ehen zu widerlegen.

Im Falle der Erteilung eines französischen Aufenthaltstitels sollte die Übersiedlung nach Deutschland kein unüberwindbares Problem sein. Sollten die französischen Behörden nur etwas wie eine Duldung ausstellen, dann wäre noch ein deutsches Visaverfahren durchzuführen.

Gruß, ULF


[edit]Zitat "repariert". Ralf[/edit]

Titel: Re: Illegal seit 4 Jahren - Heirat?
Beitrag von Doc am 03.06.2006 um 20:04:46
Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, soll der illegale Aufenthalt, möglicherweise durch Eheschließung unter Ausnutzung des EU-Rechts und der nationalen Rechte Deutschlands und Frankreichs legalisiert werden.

Eine kurzfristige Freizügigkeit nach EU-Recht kommt für die Familienangehörige eines Deutschen in Deutschland nicht in Betracht (vgl. EUGH Carpenter, Singh, Akrich in der Rechtssammlung).

Ergo müßten die Visa-Vorschriften des nationalen deutschen Rechts eingehalten werden, um legal nach Deutschland zu reisen. Das Visum zu einer vermeintlichen Familienzusammenführung müsste der Zuzugsberechtigte aber aus dem Staat beantragen, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Das wäre hier aber nicht in Frankreich, wärend eines illegalen Aufenthaltes.

Eheschließung in Frankreich mit einem Deutschen, illegale Einreise nach Deutschland und Beantragung einer AE: In besonderen Fällen kommt es zur Feststellung, dass ein Visumverfahren zumutbar ist. Strafverfahren wegen illegaler Einreise nach D.. Intensive Prüfung der Voraussetzungen zur Erteilung einer AE. Ggf. Bestrafung, Ausweisung, Abschiebung.

Illegale Einreise nach D. und Eheschließung in D.: Vorläufige Festnahme beim Standesamt mit Bestrafung, Ausweisung und Abschiebung.

Legale Ausreise aus Frankreich: Vorlage eines Flugtickets ins Heimatland und Offenbarung bei der zust. Ausländerbehörde. Ggf. Bestrafung, ggf. Ausweisung.


hallo schrieb am 29.05.2006 um 20:21:52:
[...] wenn der Ehemann bei der ABH in D angeben würde, dass er sie in Frankreich nach 2002 kennen gelernt hat. Kann es Konsequenzen haben? [...]


Ja, nämlich dann, wenn es gar nicht stimmt, dann bekommt der Lügner einen drauf nach § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG, wenn man ihn bei seiner Lüge erwischt.

Doc  >:(

Titel: Re: Illegal seit 4 Jahren - Heirat?
Beitrag von Boehm am 05.06.2006 um 13:27:02

Doc schrieb am 03.06.2006 um 20:04:46:
Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, soll der illegale Aufenthalt, möglicherweise durch Eheschließung unter Ausnutzung des EU-Rechts und der nationalen Rechte Deutschlands und Frankreichs legalisiert werden.

Eine kurzfristige Freizügigkeit nach EU-Recht kommt für die Familienangehörige eines Deutschen in Deutschland nicht in Betracht (vgl. EUGH Carpenter, Singh, Akrich in der Rechtssammlung).

Ergo müßten die Visa-Vorschriften des nationalen deutschen Rechts eingehalten werden, um legal nach Deutschland zu reisen. Das Visum zu einer vermeintlichen Familienzusammenführung müsste der Zuzugsberechtigte aber aus dem Staat beantragen, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Das wäre hier aber nicht in Frankreich, wärend eines illegalen Aufenthaltes.

Eheschließung in Frankreich mit einem Deutschen, illegale Einreise nach Deutschland und Beantragung einer AE: In besonderen Fällen kommt es zur Feststellung, dass ein Visumverfahren zumutbar ist. Strafverfahren wegen illegaler Einreise nach D.. Intensive Prüfung der Voraussetzungen zur Erteilung einer AE. Ggf. Bestrafung, Ausweisung, Abschiebung.

Illegale Einreise nach D. und Eheschließung in D.: Vorläufige Festnahme beim Standesamt mit Bestrafung, Ausweisung und Abschiebung.

Legale Ausreise aus Frankreich: Vorlage eines Flugtickets ins Heimatland und Offenbarung bei der zust. Ausländerbehörde. Ggf. Bestrafung, ggf. Ausweisung.


Ja, nämlich dann, wenn es gar nicht stimmt, dann bekommt der Lügner einen drauf nach § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG, wenn man ihn bei seiner Lüge erwischt.

Doc  >:(



LOL nach der Heirat spielt das doch keine Rolle mehr!
Einfach zur ABH gehen und AE beantragen falls die sich quer stellen sofort Klage einreichen.

Titel: Re: Illegal seit 4 Jahren - Heirat?
Beitrag von fons am 05.06.2006 um 15:44:00
@ boehm:

bitte zitiere nicht immer komplette Postings, sondern nur das
wesetliche.

Du vergisst aber: durch die Heirat wird eine mögliche Straftat
nicht automatisch "weggelöscht" und kann weiter verfolgt wer-
den. Die strafrechtlichen Belange stehen ja schließlich erst im
Raum, wenn die Wahrheit ans Tageslicht kommt. Und dann ist
erst der Startschuss für eine Strafanzeige. Ob dies dann wei-
tere ausländerrechtliche Konsequenzen hat, ist ne ganz andere
Frage. Aber das weißt du ja alles besser als ich  8-)

Titel: Re: Illegal seit 4 Jahren - Heirat?
Beitrag von DonCamillo am 05.06.2006 um 18:00:19

Boehm schrieb am 05.06.2006 um 13:27:02:
LOL nach der Heirat spielt das doch keine Rolle mehr!
Einfach zur ABH gehen und AE beantragen falls die sich quer stellen sofort Klage einreichen.


@Boehm,

da machst Du Dir das aber sehr einfach !  ;)

Natürlich spielt das eine Rolle, wie im wahren Leben. Wenn das so einfach wär, dann bräuchte man doch gar keine kontrollierten Einreisen, AE`s etc. Jeder der kommt und vh. ist bleibt  Punkt

DonCamillo


DonCamillo

Titel: Re: habe noch was vergessen.
Beitrag von Doc am 15.06.2006 um 12:25:35
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.

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