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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Dringen https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1148392342 Beitrag begonnen von justinak am 23.05.2006 um 15:52:22 |
Titel: Dringen Beitrag von justinak am 23.05.2006 um 15:52:22
Hallo!
Ich bitte euch um die Hilfe, ich weiss nicht, wie es weiter gehen soll... ich komme aus Polen und bin in D berufstätig, dh. habe ich Arbeitserlaubnis. Mein Freund kommt aus Marokko und jetzt droht ihm die Abschiebung wegen Exmatrikulation von FH. Sie haben ihm ein Monat gegeben. Wird sich das Problem lösen, wenn ich ihn heiraten würde? Welche Dokumenten braucht er und ich um das Termin bei Staatsamt zu beauftragen? Vielen dank für eure Antworten! |
Titel: Re: Dringen Beitrag von Abu am 23.05.2006 um 17:36:33 justinak schrieb am 23.05.2006 um 15:52:22:
Ja. Vgl. § 3 Abs. 1 FreizügG/EU: Zitat:
i. V. m. § 2 Abs. 2 Nr. 1 FreizügG/EU Zitat:
Allerdings würde ich mir eine Heirat (generell) gut überlegen und nicht übers Knie brechen... Zitat:
Das mußt Du beim zuständigen Standesamt erfragen. Für eine erste Indikation [guck=guck.gif] Polen Marokko Abu |
Titel: Re: Dringen Beitrag von Ulf am 24.05.2006 um 11:41:32 Abu schrieb am 23.05.2006 um 17:36:33:
Darf ich hier noch § 13 nachreichen? § 13 Staatsangehörige der Beitrittsstaaten Soweit nach Maßgabe des Vertrages vom 16. April 2003 über den Beitritt der [...]Republik Polen [...] zur Europäischen Union (BGBl. 2003 II S. 1408) abweichende Regelungen anwendbar sind, findet dieses Gesetz Anwendung, wenn die Beschäftigung durch die Bundesagentur für Arbeit gemäß § 284 Abs. 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch genehmigt wurde. Gruß, ULF |
Titel: Re: Dringen Beitrag von Abu am 24.05.2006 um 13:44:42 ulf schrieb am 24.05.2006 um 11:41:32:
Lt. eigenen Angaben hat die Fragestellerin eine Arbeitserlaubnis, insofern gilt das FreizügG/EU. Abu |
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