i4a - Das Board | |
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerung https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1148324641 Beitrag begonnen von chabo am 22.05.2006 um 21:04:01 |
Titel: Einbürgerung Beitrag von chabo am 22.05.2006 um 21:04:01
;)Hallo
wie lange dauert das Verfahren (Einbürgerung), was kostet alles ?? Bin EU-Ausländer Danke |
Titel: Re: Einbürgerung Beitrag von Ralf am 22.05.2006 um 21:24:55 chabo schrieb am 22.05.2006 um 21:04:01:
Das ist bei jeder Behörde unterschiedlich und hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab, z.B. Zitat:
von welcher Staatsangehörigkeit genau. Zitat:
255 Euro pro Einbürgerungsbewerber, der Betrag für ein miteinzubürgerndes minderjähriges Kind ohne eigenes Einkommen ist auf 51 Euro ermäßigt. Dazu kommen ggf. Kosten für Urkundenbeschaffungen, Beglaubigungen, Entlassungsverfahren, Fahrtkosten etc. Wer z.B. meint, einen Anwalt mit der Sache betrauen zu müssen, hat auch dessen Honorar zu tragen. |
Titel: Re: Einbürgerung Beitrag von chabo am 22.05.2006 um 21:37:43
[quote author=chabo link=1148324641/0#0 date=1148324641] ;)Hallo
Danke für die Antwort, bin Italiener Fahrkosten ?? welche ?? Gibt es Gebührenbefreiung oder Ermässigung ?? Hängt von Verdienst ab ?? Zur Zeit Arbeite ich teilzeit Danke |
Titel: Re: Einbürgerung Beitrag von Ralf am 22.05.2006 um 21:56:10 chabo schrieb am 22.05.2006 um 21:37:43:
Na dann entfällt schon mal ein zeit- und ggf. kostenaufwendiges Entlassungsverfahren. Zitat:
Zur Einbürgerungsbehörde und ggf. zum Generalkonsulat. Zitat:
Es handelt sich um eine Festgebühr. Gründe für eine Gebührenbefreiung oder -Ermäßigung sind hier nicht ersichtlich. Geringer Verdienst ist jedenfalls kein Grund dafür. |
Titel: Re: Einbürgerung Beitrag von Ulf am 23.05.2006 um 15:36:09 Ralf schrieb am 22.05.2006 um 21:56:10:
Nach allgemeinem Gebührenrecht, so habe ich gelernt, kann das durchaus ein Grund sein. Was spricht in solch einem Fall denn gegen die Anwendung von § 5 http://bundesrecht.juris.de/stagebv/__5.html Gruß, ULF |
Titel: Re: Einbürgerung Beitrag von Blaise am 23.05.2006 um 22:41:11
Hallo,
ich sehe das so, dass ein Antragsteller, der genug Einkommen für eine Einbürgerung hat, keine Gebührenermäßigung brauch. Nur in seltenen, außergewöhnlichen Fällen kann m.E. ein Grund für eine Gebührenermäßigung vorliegen. Ein geringes Einkommen als solches ist nicht ein Grund für eine Gebührenermäßigung. Blaise |
i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4! YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten. |