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Beitrag begonnen von brankomv am 16.05.2006 um 10:28:58

Titel: Vorrangsprüfung der AA,Interessen des Unternehmens
Beitrag von brankomv am 16.05.2006 um 10:28:58
Hallo,

nach abgeschlossenem Studium in Deutschland wurde mir die Aufenthaltserlaubnis um ein Jahr verlängert für die Suche nach einem Job. Währen meines Studiums habe ich  4 Jahre lang bei eine Firma gearbeitet im Rahmen einer studentischen Nebentätigkeit. Diese Firma will mich jetzt gerne festanstellen, da ich neben meiner Ausbildung auch über notwändige  Sprachkentnisse sowie über entsprechende Geschäftskontakte,  die für dieses Unternehmen von großer Bedeutung sind. Es hadelt sich um ein mittelständisches Unternehmen mit ca. 60 Mitarbeiter , das sehr viel Aufträge im Osteuropa abwickelt.  Also es bestehet ein überregionales wirtschaftliches Interesse für die Firma (z.B. Erhöhung des Auftragsvolumens).

Meine Frage:

Ich habe vor ungefähr 8 Wochen einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer unselbständigen Erwerbstätigkeit gestellt. Inzwischen kamm es nur zu einem Briefaustausch zwischen Industrie- und Handelskammer und der Firma, wiel die Agentur für Arbei hat die IHK um Stelungnahme zu meinem Antrag gebeten. Um diese Stellungnahme vorzubereiten, wollte IHK wissen welches öffentliches, insbesondere regionales, wirtschatliches oder arbeitsmarktpolitisches Interesse an meiner Beschäftigung besteht.

Weiss jemand vielleicht, wie lange in der Regel dieser Verfahren bei der Agentur für Arbeit dauern kann und wie es in meinem Fall weiter läuft?

Wie wichtig bzw. welche Rolle spielen in solchen Verfahren die Interessen der Unternehmen? Welche Ansprüche kann das Unternehmen in solchen Fällen stellen? :(

Für eure Antworten bedanke ich mich im Voraus.

Beste Grüsse

Titel: Re: Vorrangsprüfung der AA,Interessen des Unternehmens
Beitrag von aquanina am 09.04.2007 um 14:06:08
ok, Vorrangsprüfung der AA;
soll mein zukunftige Arbeitgeber sich zu erst bei AB oder AA melden?
Wenn bei AB, bei welche? Weil ich der Ort wechsele.

Titel: Re: Vorrangsprüfung der AA,Interessen des Unternehmens
Beitrag von Zeppelin am 09.04.2007 um 15:46:22

aquanina schrieb am 09.04.2007 um 14:06:08:
ok, Vorrangsprüfung der AA;
soll mein zukunftige Arbeitgeber sich zu erst bei AB oder AA melden?
Wenn bei AB, bei welche? Weil ich der Ort wechsele.

Zuerst an die Arbeitsagentur, um dort eine genaue Stellenbeschreibung einzureiche, damit die Vorrangprüfung ordentlich durchgeführt wird.

Die ABH kann man ja schon mal nebenher informieren.

Titel: Re: Vorrangsprüfung der AA,Interessen des Unternehmens
Beitrag von Mick am 09.04.2007 um 15:49:58

Zeppelin schrieb am 09.04.2007 um 15:46:22:
Zuerst an die Arbeitsagentur, um dort eine genaue Stellenbeschreibung einzureiche, damit die Vorrangprüfung ordentlich durchgeführt wird.

Die ABH kann man ja schon mal nebenher informieren.

Hi,
nein, das wäre falsch rum. Die Arbeitsplatzbeschreibung
wird bei der ABH abgegeben und diese leitet sie an die
Agentur weiter.
Zuständige ABH ist die an dem Ort, wo man aktuell wohnt.

Titel: Re: Vorrangsprüfung der AA,Interessen des Unternehmens
Beitrag von Zeppelin am 09.04.2007 um 16:07:28

Mick schrieb am 09.04.2007 um 15:49:58:
Hi,
nein, das wäre falsch rum. Die Arbeitsplatzbeschreibung
wird bei der ABH abgegeben und diese leitet sie an die
Agentur weiter.
Zuständige ABH ist die an dem Ort, wo man aktuell wohnt.

Oh sry, wenn ich "Mist" gepostet habe.
Ich war wirklich der Meinung, dass das Unternehmen der ARGE erst mal ganz neutral und unabhängig vom "Wunschbewerber" die offene Stelle melden müsse.

Leider kann ich meine Falschannahme selbst nicht mehr herauskegeln, habe aber nix dagegen, wenn Du das machst oder zumindest einen Mod.-Vermerk dranpappst.

Gruß,
Zeppelin

Gruß

Titel: Re: Vorrangsprüfung der AA,Interessen des Unternehmens
Beitrag von Der_Jimi am 10.04.2007 um 06:43:31

brankomv schrieb am 16.05.2006 um 10:28:58:
Weiss jemand vielleicht, wie lange in der Regel dieser Verfahren bei der Agentur für Arbeit dauern kann und wie es in meinem Fall weiter läuft?

Wie wichtig bzw. welche Rolle spielen in solchen Verfahren die Interessen der Unternehmen? Welche Ansprüche kann das Unternehmen in solchen Fällen stellen?  


Moin,

der Antrag ist generell bei der ABH am Wohnort zu stellen. Manche Agentur nimmt vorab das Stellenprofil zur Prüfung entgegen, aber das ist nicht der offizielle Weg. Ansprechpartner ist offiziell immer und nur die ABH.

Die reine Arbeitsmarktprüfung dauert in der Regel (!) zwischen 4 und 6 Wochen. Abweichenungen sind nach beiden Enden hin möglich.

Ansprüche kann das Unternehmen bei der Arbeitsmarktprüfung in der Regel keine stellen. Es kann nur sachlich und objektiv gerechtfertigte Gründe nennen, warum es Dich bei der Stellenbesetzung bevorzugt. Privatwirtschaftliche Interessen sind dabei sekundär. Vorrangig ist die Besetzung eines offenen Arbeitsplatzes mit einem geeigneten Bewerber. Das kannst Du sein, aber auch ein gleichwertig qualifizierter, vorrangig zu vermittelnder Arbeitsloser. Wichtig ist nur, dass derjenige die Tätigkeit auch so ausüben kann, wie es benötigt wird.


Grüsse,
Jimi

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