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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerung Student
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Beitrag begonnen von similaun am 12.05.2006 um 22:46:47

Titel: Einbürgerung Student
Beitrag von similaun am 12.05.2006 um 22:46:47
Hallo,

Ich wohne seit 1998 in Rheinland Pfalz und studiere dort. Noch bin ich Österreicher.
Meine Frage: ich habe ganz zu Anfang einmal ein Schreiben vor einer Auländerstelle oder so bekommen, habe das darauf allerdings nicht weiter reagiert. Vor allem deshalb, weil das mit der darin geforderten Betätigung über Sicherung des Lebenunterhalts sich schwierig gestaltet hätte. Das ist aber eine eher lange und komplizierte Geschichte. Mein Lebenunterhalt ist gesichert, allerdings ist es mit der Bestätigung nicht so einfach. Ich bin hier also nur ganz normal gemeldet.
Heißt das, dass ich mich nicht wirklichh legal hier in Deutschland aufhalte, und - damit verbunden, bedeutet das dass die 8 jährige Frist erst zu laufen begänne wenn ich mich jetzt bei dem Ausländeramt meldete?

Und noch eine Frage: Wäre es möglich bei einer Einbürgerung die österreichische Staatsbürgerschaft zu behalten?

Im Voraus Danke für Antworten.

F. Similaun


Titel: Re: Einbürgerung Student
Beitrag von Blaise am 13.05.2006 um 14:21:04
Hallo,

zur ersten Frage kann ich ohne nähere Kenntnisse nichts sagen. Wobei es immer sehr von Vorteil ist, wenn man Schreiben von Behörden einfach ignoriert. Ist später bestimmt sehr hilfreich... 8-)

Aber zur 2. Frage:

Zitat:
Wäre es möglich bei einer Einbürgerung die österreichische Staatsbürgerschaft zu behalten?


Die Gründe für eine Beibehaltung sind in § 12 StAG aufgeführt. Nach jetziger Rechtslage sehe ich für Österreicher da keine Chance, die bisherige Staatsangehörigkeit beizubehalten.

Allerdings war im Entwurf zum neuen StAG eine Änderung in § 12 Abs. 2 vorgesehen:

neues StAG

Nach dieser neuen Bestimmung müsse EU'ler und Schweizer bei einer Einbürgerung die bisherige Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgeben. Ob diese Regelung auch tatsächlich im neuen Gesetz kommt, ist mir nicht bekannt. Einfach mal abwarten - vielleicht klappt´s ja...

Grüße

Blaise

Titel: Re: Einbürgerung Student
Beitrag von Ralf am 13.05.2006 um 15:09:34

Blaise schrieb am 13.05.2006 um 14:21:04:
Nach dieser neuen Bestimmung müsse EU'ler und Schweizer bei einer Einbürgerung die bisherige Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgeben.


Stimmt, wenn's denn so kommt. Fraglich ist nur, ob es einem Österreicher etwas nützt, denn die österreichische Staatsangehörigkeit erlischt beim freiwilligen Erwerb einer anderen automatisch. Aber evtl. gibts ja dort auch so etwas wie eine Beibehaltungsgenehmigung.

Aus der ersten Frage werde ich auch nicht schlau. Bist du die ganze Zeit in D gewesen, ohne dass eine deutsche Behörde davon wusste? In dem Fall kann man wohl kaum von gewöhnlichem Aufenthalt ausgehen.

Titel: Re: Einbürgerung Student
Beitrag von Blaise am 13.05.2006 um 16:23:09
Hallo Ralf,

stimmt schon, das Gesetz muss natürlich so beschlossen werden... :D

In Österreich gibt es eine Beibehaltungsgenehmigung - deshalb müssen wir auch bei der Einbürgerung einen entsprechenden Auflagenbescheid erlassen.

Den Sinn der ersten Frage habe ich auch nicht ganz verstanden - vielleicht erklärt similaun sich ja nochmals...

Grüße

Blaise

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