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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Frage zur Einbürgerung https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1147380206 Beitrag begonnen von Fleure am 11.05.2006 um 22:43:25 |
Titel: Frage zur Einbürgerung Beitrag von Fleure am 11.05.2006 um 22:43:25
Guten Abend an alle,
ich bin seit 7,5 jahren hier in Deutschland ( Niederlassungserlaubnis ) ich habe 5 jahren die Schule besucht, danach habe ich eine Ausbildungsstelle gesucht, leider ohne Erfolg, zur zeit habe ich eine Vollzeitstelle. Ich bin verheiratet, meine monatliche Lohn beträgt 900 € Brutto , mein Mann ( Aufenthaltserlaubnis ) studiert und verdient nebenbei 500 € netto. Da ich Schwanger bin und auf die Suche nach einer großen Wohnung bin , und möchte daher auch das Wohngeld beantragen, wird es Nachteile für die Einbürgerung sein ? :-? Übrigens, Ich bin nicht straftätig Danke für Ihre Mithilfe |
Titel: Re: Frage zur Einbürgerung Beitrag von schweitzer am 12.05.2006 um 07:22:00
Hallo Fleure,
der Wortlaut des § 10 StAG, der einschlägig sein dürfte, stellt nur darauf ab, dass keine Leistungen nach SGB II bzw. SGB XII bezogen werden dürfen. Nach meiner Kenntnis ist der Bezug von Wohngeld, wenn ansonsten alle Bedingungen für eine Einbürgerung erfüllt sind, nicht schädlich. Grundsätzlich muss allerdings der Lebensunterhalt gesichert sein. Ich glaube außerdem, mich zu erinnern, dass Ralf (Experte auf diesem Gebiet) hier in diesem Forum schon mal eine ähnliche Frage in obigem Sinne beantwortet hat - um sicher zu gehen, frage ihn doch eventuell noch mal per Privatnachricht an. Viel Glück! =schweitzer= |
Titel: Re: Frage zur Einbürgerung Beitrag von Fleure am 12.05.2006 um 11:55:56
vielene Danke für die Antwort und freue ich mich auch auf andere Antwort.
8-) 8-) |
Titel: Re: Frage zur Einbürgerung Beitrag von Ralf am 12.05.2006 um 14:49:27
Der Bezug von bzw. Abspruch auf Wohngeld spielt bei der Einbürgerung nach § 10 StAG keine Rolle.
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Titel: Re: Frage zur Einbürgerung Beitrag von alomid am 12.05.2006 um 17:29:23
Hallo Ralf.....
Ist das bei dem Antrag nach §8 StAG auch so dass Mann Wohngeld beziehen kann? Danke... Mfg alomid |
Titel: Re: Frage zur Einbürgerung Beitrag von ronny am 12.05.2006 um 17:43:50 alomid schrieb am 12.05.2006 um 17:29:23:
Hi alomid, bin zwar nicht Ralf aber ich kenne die Antwort ;) § 8 StAG verlangt die wirtschaftliche Selbständigkeit, d.h. ausnahmslos die Bestreitung des Lebensunterhaltes ohne Bezug öffentlicher Mittel . Wohngeld ist ein öffentliches Mittel, siehe dazu die Ziffer 8.1.1.4 der StARVwV Zitat:
Grüße Ronny ;) |
Titel: Re: Frage zur Einbürgerung Beitrag von alomid am 12.05.2006 um 17:54:22
Hallo Ronny...
Sehr nett von dir dass du so schnell beantwortet hast... Die wahrheit ist dass ich im Januar 2007 einen Antrag auf die Einbürgerung nach §8 StAG stellen darf.Ich arbeite vollzeit und verdiene zwichen 1200-1500 Euro Netto.zur zeit beziehe ich auch Wohngeld, genauer gesagt 55 Euro Monatlich und ende dieses Monats ist der letze Monat dass ich Wohngeld kriege. dass heisst ab nächster Monat nichts mehr.wird der Früherer Bezug von Wohngeld auch schlechte Wirkung auf meine Antrag haben oder nicht? Danke..... Mfg alomid :) |
Titel: Re: Frage zur Einbürgerung Beitrag von ronny am 12.05.2006 um 18:38:34 alomid schrieb am 12.05.2006 um 17:54:22:
Hi alomid, Nein, der frühere Bezug hat keine Konsequenzen ;) Grüße Ronny ;) |
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