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Beitrag begonnen von hilal am 05.03.2006 um 11:46:36

Titel: Ledigkeitsbescheinigung, Legalisation
Beitrag von hilal am 05.03.2006 um 11:46:36
Hallo,

die Ledigkeitsbescheinigung meines marokkanischen Verlobten wird von der deutschen Botschaft nicht mehr legalisiert (seit 2004).

Das Auswärtige Amt regt an, die Legalisation durch eine eidesstattliche Versicherung zu ersetzen (vgl. § 171 III, S. 3 DA für die Standesbeamten).

Was ist das genau und wie funktioniert das? Ist das auch eine Ermessensentscheidung? Muss mein Verlobter diese e.V. persönlich vor dem Standesbeamten abgeben?

Vielen DAnk für eure Hilfe!

Grüße
Hilal

Titel: Re: Ledigkeitsbescheinigung, Legalisation
Beitrag von hilal am 06.03.2006 um 18:03:32
Hallo,

kann mir den niemand weiterhelfen?

Viele Grüße
Hilal

Titel: Re: Ledigkeitsbescheinigung, Legalisation
Beitrag von ronny am 07.03.2006 um 08:11:27

Zitat:
kann mir den niemand weiterhelfen?


Hi hilal,

nicht ungeduldig werden, ;)

Ein wenig selbst schmökern bringt dich doch auch schon weiter:

In den FAQ ist so ziemlich alles über das notwendige Befreiungsverfahren beim OLG genannt was zu sagen ist. Und am Kopf des Forums Personenstandsrecht sind links zu den OLG Stuttgart und Köln gesetzt. Da wird bei den notwendigen Unterlagen alles erläutert.

Hier ist die Info vom OLG Stuttgart zu Marokko

Grüße
Ronny ;)

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