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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Namensänderung https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1141305761 Beitrag begonnen von Verena am 02.03.2006 um 14:22:41 |
Titel: Namensänderung Beitrag von Verena am 02.03.2006 um 14:22:41
Und schon die nächste Frage: Kann ich nach einer Heirat in Österreich auch noch nachträglich in Deutschland meinen Familiennamen ändern?
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Titel: Re: Namensänderung Beitrag von ronny am 02.03.2006 um 14:32:44 Zitat:
Und schön im richtigen Forum ;) Ja kannst Du ;) Dazu reicht eine gemeinsame Erklärung nach Art. 10 Abs. 2 EGBGB und § 1355 BGB aus, hierfür wäre falls ein Fam Buch existiert das Wohnsitzstandesamt zuständig, anderenfalls das StA I in Berlin . Grüße Ronny ;) |
Titel: Re: Namensänderung Beitrag von Abu am 02.03.2006 um 14:35:22
Ja, sofern bei der Eheschließung im Ausland keine für den deutschen Rechtsbereich wirksame Erklärung zur Namensführung in der Ehe abgegeben wurde.
Zitat:
( http://www.berlin.de/standesamt1/partnerschaft/namensfuehrung_ehe.html ) Abu |
Titel: Re: Namensänderung Beitrag von Verena am 02.03.2006 um 18:33:34
Danke, ihr seid super :D ( gibts den schönen Blumenstrauss nicht mehr?)
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