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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Anerkennung der deutschen Eheschließung in Marokko
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Beitrag begonnen von hilal am 28.02.2006 um 21:22:04

Titel: Anerkennung der deutschen Eheschließung in Marokko
Beitrag von hilal am 28.02.2006 um 21:22:04
Hallo,

bräuchte eine Auskunft über die Anerkennung der in Deutschland geschlossenen Ehe in Marokko.

Wird die standesamtliche Hochzeit auch in Marokko anerkannt? Der Standesbeamte wusste es nicht genau und hat mir empfohlen, bei der marokkanischen Botschaft nachzufragen.

Habt ihr Erfahrungswerte? Wird denn eine in Deutschland islamisch geschlossene Ehe (als "gleichwertig") anerkannt?

Danke schon mal.

Viele Grüße
Hilal

Titel: Re: Anerkennung der deutschen Eheschließung in Mar
Beitrag von line am 01.03.2006 um 09:57:07
Hi hilal,

im Prinzip kann es Probleme in Marokko geben, wenn Ihr "nur" standesamtlich verheiratet seid. Ob dies in der Praxis was ausmacht, ist dann die andere Frage (z.B. wenn Ihr nur als Touristen mal ins Land fahrt).

Hier ein link, unter dem Du mehr Informationen finden kannst.
http://www.marokko.net/info/publikationen/html/eheschliessung.html

Gruß,
line

Titel: Re: Anerkennung der deutschen Eheschließung in Mar
Beitrag von ronny am 01.03.2006 um 10:40:48
Nachdem der ausgewiesene Marokko-Experte verweigert hat will ichs mal versuchen ;)

Nach dem marokkanischen Recht (CSPS) ist die Eheschließung ein zivilrechtlicher Vertrag zwischen Mann und Frau, eine Ehe kommt danach nur wirksam zustande, wenn bei der Vertragssitzung die Adoulen, die Eheschließenden oder / und ggf. die Vertreter bzw. Ehevormünder anwesend sind.

Bei einer rein standesamtlichen Eheschließung in Deutschland sind diese Voraussetzungen des marokkanischen Rechts jedoch nicht erfüllt,.  Der deutsche Standesbeamte soll die Verlobten darauf hinweisen, und ggf. an das Konsulat verweisen um zu erfragen ob eine zusätzliche Eheschließung vor der marokk. Auslandsvertretung erforderlich ist.


Zitat:
Wird denn eine in Deutschland islamisch geschlossene Ehe (als "gleichwertig") anerkannt?


Wenn die Formvorschriften des marokkanischen CSPS eingehalten werden sollte das möglich sein, evtl. hat auch ein marokkanischer Konsularbeamter diese Berechtigung.

Falls Du nicht dem deutschen Recht unterliegst, könnte auch eine alleinige Eheschließung im Konsulat möglich sein ;) Dies geht aber nach deutschem Recht nur wenn Du nicht dem deutschen Recht unterstehst (als Deutsche, oder als Asylberechtigte, als ausl. Flüchtling etc.)

Deshalb nochmal die Bitte, gebt Eure Staatsangehörigkeit an, dann werden die Antworten leichter ;)


Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Anerkennung der deutschen Eheschließung in Mar
Beitrag von hilal am 01.03.2006 um 19:48:16
Hallo,

danke erst mal für die Hinweise.

Sorry, habe nicht daran gedacht, die Staatsangehörigkeit anzugeben. Also ich bin Deutsche und er ist Marokkaner.

Wir haben islamisch geheiratet und haben darüber eine Urkunde von einer Moschee in Deutschland. Wird das anerkannt?

Am besten ist wohl, wenn ich direkt beim Konsulat nachfrage, damit wir evtl. dort noch einmal heiraten. Kennt sich damit jemand aus? Vielleicht aus eigener Erfahrung?

Eine Anerkennung der Hochzeit in Marokko ist mir deshalb wichtig, falls mal etwas passiert, dass wir dann eben die Rechte von Eheleuten haben.

Danke nochmal für eure Mühe!

Hilal

Titel: Re: Anerkennung der deutschen Eheschließung in Mar
Beitrag von sunnysunshine am 01.03.2006 um 20:05:10

hilal schrieb am 01.03.2006 um 19:48:16:
Hallo,

Am besten ist wohl, wenn ich direkt beim Konsulat nachfrage, damit wir evtl. dort noch einmal heiraten. Kennt sich damit jemand aus? Vielleicht aus eigener Erfahrung?


eine Heirat beim marokkanischen Konsulat kommt für euch nicht in Frage, da du deutsche Staatsangehörige bist. Eine Heirat da wäre z.B. nur möglich, wenn ihr beide die marokkanische Staatsangehörigkeit hättet.  

Titel: Re: Anerkennung der deutschen Eheschließung in Mar
Beitrag von ronny am 01.03.2006 um 21:08:13

Zitat:
eine Heirat beim marokkanischen Konsulat kommt für euch nicht in Frage,


Hi hilal,

die konsularische Eheschließung könntet ihr nur als Ergänzung in Betracht ziehen, um die Ehe in Marokko wirksam werden zu lassen ;)

Ob die bereits erfolgte islamische Eheschießung in Marokko anerkannt wird, kann Dir auch nur das Konsulat sicher sagen, wird aber davon abhängen, in welcherArt Moschee ihr geheiratet habt. Ob diese Glaubensrichtung dann Gnade vor dem marokkanischen Recht findet ist mir bekannt.

Für Deutschland ist weder die Konsulatsehe noch die Moscheehe relevant, weil Du deutsche Staatsangehörige bist (Art. 13 EGBGB).

Die  Frage bei Ehe und Familie wäre wie folgt zu beantworten:

Aufgrund von § 28 Abs. 1 AufenthG hat er einen Anspruch auf Erteilung einer AE nach der Eheschließung. Soweit er das mit der Antragstellung noch innerhalb des Gültigkeitszeitraumes seines Titels aus Spanien realisieren kann,  gilt § 39 Ziffer 6 AufenthV . D.h. eine nochmalige Ausreise ist nicht erforderlich, er kann die AE direkt bei der ABH beantragen ;)

Grüße
Ronny ;)


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