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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Visa Erteilung, Verplichtungserklärung?
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Beitrag begonnen von dahautsdichum am 16.02.2006 um 10:39:18

Titel: Visa Erteilung, Verplichtungserklärung?
Beitrag von dahautsdichum am 16.02.2006 um 10:39:18
Muss ein eingeladener Gast bei der Anfrage zur Visaerteilung immer noch Bank Auszüge, finanzielle Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalters in Deutschland vorlegen?

Muss sofort ein Hin und Rückflug Ticket gebucht werden oder reicht erst mal ein Hinflugticket nach Deutschland?

Titel: Re: Visa Erteilung, Verplichtungserklärung?
Beitrag von Abu am 16.02.2006 um 11:14:32

dahautsdichum schrieb am 16.02.2006 um 10:39:18:
Muss ein eingeladener Gast bei der Anfrage zur Visaerteilung immer noch Bank Auszüge, finanzielle Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalters in Deutschland vorlegen?
Sofern eine Verpflichtungserklärung eines Einladers vorliegt, muß der Besucher normalerweise nicht mehr anderweitig nachweisen, daß der Lebensunterhalt in D gesichert ist. Allerdings kann es nützlich sein, Vermögen vorzuweisen, um die Rückkehrbereitschaft zu untermauern.  

Zitat:
Muss sofort ein Hin und Rückflug Ticket gebucht werden oder reicht erst mal ein Hinflugticket nach Deutschland?
Bei Besuchern natürlich auch ein Rückflugticket; Reservierungsbestätigung müßte ausreichen.

Abu

Titel: Re: Visa Erteilung, Verplichtungserklärung?
Beitrag von ronny am 16.02.2006 um 11:17:41

Zitat:
muß der Besucher normalerweise nicht mehr anderweitig nachweisen, daß der Lebensunterhalt in D gesichert ist.


Allerdings muß der  Nachweis einer zwingend KV vorgelegt werden ;) Gültigkeit für den Schengen- Raum ;)

Grüße
Ronny ;)

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