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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Aufenthaltserlaubnis_EU und Arbeitserlaubnis
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Beitrag begonnen von bmarzico am 03.02.2006 um 20:20:28

Titel: Aufenthaltserlaubnis_EU und Arbeitserlaubnis
Beitrag von bmarzico am 03.02.2006 um 20:20:28
Hallo allerseits,
ich habe heute beim Auländeramt die unbefristete Aufenthaltserlaubnis bekommen. Mich wundert zuerst dass es so eine AE überhaupt noch gibt, hatte gelesen dass es nun entweder die befristete AE oder eben die unbefristete NE gibt.
Wie auch immer,ich bin seit 10 Jahre verheiratet (Mann ist italiener) und arbeite seit 6 Jahre in D.
Nun habe ich das Problem, dass ich bei mir in der Firma "beweisen" soll dass diese neue AE auch als Arbeitserlaubnis gilt. Wo finde ich den Gesetz? Ich hoffe, hier kann mir jemand von euch helfen, danke im Voraus.
Ich besitze nun eine unbefristete AE-EU für familienangehörigen eines Mitgliedsstaates der EU oder eines EWR-Staates,die nicht Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Eu oder EWR sind

Vielen Dank und liebe Grüsse,
Bianca

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis_EU und Arbeitserlaubnis
Beitrag von Mick am 03.02.2006 um 20:31:09
Hi,
Du genießt Freizügigkeit wie ein EU-ler. Steht im
Freizügigkeitsgesetz (siehe unter Gesetze). Ich ver-
stehe allerdings nicht, warum Du das jetzt "nach-
weisen" sollst. Diesbezüglich hat sich im Verhältnis
zu Deinen letzten Aufenthaltsjahren nix geändert.

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis_EU und Arbeitserlaubnis
Beitrag von bmarzico am 03.02.2006 um 20:39:19
Hallo Mick,
vielen lieben Dank für die schnelle Antwort.
Also, als ich meine Stelle vor einige Jahre bekam, hatte ich eine befristete AE und dazu eine Arbeitserlaubnis. Dann ist leztes Jahr mein Pass abgelaufen und die ganze Angelegenheit in Rumänien hat ewig gedauert, also bekam ich eine Fiktionsbescheinigung für 6 monate, wo drauf stand "Erwerbstätigkeit gestattet".
Jetzt steht nichts derartiges drauf, nur eben dass die neue AE unbefristet ist und mein Personalchef kennt angeblich kein Ausländergesetz...also muss ich morgen was nachreichen, werde mir jetzt mal dieses Gesetz anschauen.

Schöne Grüsse,
Bianca

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis_EU und Arbeitserlaubnis
Beitrag von bmarzico am 03.02.2006 um 20:43:22
Hi Mick,

ich nochmal...sorry, aber ich konnte doch nicht finden, wo genau steht dass meine Erwerbstätigkeit doch gestatet ist unter dieser AE-EU.
Ich wäre dir für einen Zitat sehr dankbar.

Nochmal liebe Grüsse,
Bianca

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis_EU und Arbeitserlaubnis
Beitrag von Abu am 03.02.2006 um 23:16:55
Das ist wohl ein Doppel-Posting:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1138994919

Abu

Titel: Aufenthaltserlaubnis_EU und Arbeitserlaubnis
Beitrag von bmarzico am 03.02.2006 um 20:28:39
Hallo allerseits,
ich habe heute beim Auländeramt die unbefristete Aufenthaltserlaubnis bekommen. Mich wundert zuerst dass es so eine AE überhaupt noch gibt, hatte gelesen dass es nun entweder die befristete AE oder eben die unbefristete NE gibt.
Wie auch immer,ich bin seit 10 Jahre verheiratet (Mann ist italiener) und arbeite seit 6 Jahre in D.  
Nun habe ich das Problem, dass ich bei mir in der Firma "beweisen" soll dass diese neue AE auch als Arbeitserlaubnis gilt. Wo finde ich den Gesetz? Ich hoffe, hier kann mir jemand von euch helfen, danke im Voraus.
Ich besitze nun eine unbefristete AE-EU für familienangehörigen eines Mitgliedsstaates der EU oder eines EWR-Staates,die nicht Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Eu oder EWR sind

Vielen Dank und liebe Grüsse,
Bianca

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis_EU und Arbeitserlaubnis
Beitrag von Abu am 03.02.2006 um 23:01:05

bmarzico schrieb am 03.02.2006 um 20:28:39:
ich habe heute beim Auländeramt die unbefristete Aufenthaltserlaubnis bekommen. Mich wundert zuerst dass es so eine AE überhaupt noch gibt, hatte gelesen dass es nun entweder die befristete AE oder eben die unbefristete NE gibt.

Das liegt daran, daß für Dich nicht das allgemeine Ausländerrecht (AufenthG) gilt, sondern EU-Recht (FreizügG/EU).  Da gibt es eine AE/EU und die wird in der Regel unbefristet erteilt.


Zitat:
Nun habe ich das Problem, dass ich bei mir in der Firma "beweisen" soll dass diese neue AE auch als Arbeitserlaubnis gilt. Wo finde ich den Gesetz? Ich hoffe, hier kann mir jemand von euch helfen, danke im Voraus.

Wie wär's hiermit:Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 des Rates vom 15. Oktober 1968 ueber die Freizuegigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft, Artikel 11:

Zitat:
Der Ehegatte eines Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats, der im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats eine Tätigkeit im Lohn- oder Gehaltsverhältnis oder eine selbständige Tätigkeit ausübt, sowie die Kinder dieses Staatsangehörigen, die noch nicht 21 Jahre alt sind oder denen er Unterhalt gewährt, haben, selbst wenn sie nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen, das Recht, im gesamten Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats irgendeine Tätigkeit im Lohn- oder Gehaltsverhältnis auszuüben.


Abu

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis_EU und Arbeitserlaubnis
Beitrag von fons am 04.02.2006 um 00:20:59

Abu schrieb am 03.02.2006 um 23:16:55:
Das ist wohl ein Doppel-Posting:

Jepp.. habs mal hier zusammengefasst ...

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