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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Aufenthaltsbefugnis dann ohne grund Duldung ???
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Beitrag begonnen von hanzibal am 03.02.2006 um 18:37:46

Titel: Aufenthaltsbefugnis dann ohne grund Duldung ???
Beitrag von hanzibal am 03.02.2006 um 18:37:46
So es geht um folgendes !



Laut Person D haben Bosnier durch den "bosnier erlass" eine Aufenthaltsbefugnis erteilt bekommen das war nach dem alten gesetz im Jahre 1993 !
Gültigkeit  EIN JAHR !
Nach dem ablauf wurde die ohne grund und ohne vorherige benachrichtigung einfach in duldung umgestellt !



So weit ich durchblicke war dieses vorgehen der ABH FALSCH !
Mann hätte damals klagen sollen und meiner meinung nach sicherlich mit erfolg, ein par leute kenne ich die das gemacht haben! Wie gesagt mit erfolg!
Aber das wusste ja nicht jeder !


Meine frage ,

Ist eine klage jetzt zu spät ??? :Richter

Titel: Re: Aufenthaltsbefugnis dann ohne grund Duldung ??
Beitrag von sunnysunshine am 03.02.2006 um 18:54:55

Zitat:
Ist eine klage jetzt zu spät ???


vermutlich ein klein wenig verspätet ;)
im Ernst: Rechtsbehelfsfrist für einen Verwaltungsakt ohne Rechtsbehelfbelehrung beträgt ein Jahr ab Bekanntgabe, d.h. ein Jahr ab Bekanntgabe der "Ablehnung" der Verlängerung der Aufenthaltsbefugnis, d.h. ab Ausstellung der Duldung

aber in den meisten Fällen wurde ein Verlängerungsantrag der Aufenthaltsbefugnis gestellt, der dann förmlich abgelehnt wurde. Dieser Bescheid war im Regelfall mit einer Rechtsbehelsbelehrung versehen, so dass sich die Frist auf einen Monat nach Bekanntagbe verringerte.

Sorry, aber auf dieser Schiene werdet ihr auch nicht zur NE kommen ;)


Titel: Re: Aufenthaltsbefugnis dann ohne grund Duldung ??
Beitrag von hanzibal am 03.02.2006 um 18:59:58
hmmm...

Mit einer belehrung war hier nichts !

Ist ungerecht !  >:( >:( >:(

Titel: Re: Aufenthaltsbefugnis dann ohne grund Duldung ??
Beitrag von Mick am 03.02.2006 um 19:14:11

hardliner schrieb am 03.02.2006 um 18:59:58:
hmmm...

Mit einer belehrung war hier nichts !

Ist ungerecht !  >:( >:( >:(


Hi,
kann es sein, dass gar kein Verlängerungsantrag gestellt wurde?

Titel: Re: Aufenthaltsbefugnis dann ohne grund Duldung ??
Beitrag von Bruno am 04.02.2006 um 15:29:18
Hi,

ich denke, selbst eine zulässige Klage hätte keinen Erfolg .


Bruno

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