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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Familienzusammenführung-ER Türke ICH Deutsche https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1137955354 Beitrag begonnen von Sarah am 22.01.2006 um 19:42:34 |
Titel: Familienzusammenführung-ER Türke ICH Deutsche Beitrag von Sarah am 22.01.2006 um 19:42:34
Hallo Zusammen!
Bin neu hier und hoffe einfach auf ein paar Antworten....also... mein Freund lebt in der Türkei, ich in Deutschland und ich erwarte ein Kind von ihm. Die Vaterschaftsanerkennung habe ich jetzt schonmal in Angriff genommen. Da ist der aktuelle Stand, das er die Papiere aus Deutschland bekommen hat und damit nun zur deutschen Botschaft in Ankara muß. Die schicken dann die Papiere wieder nach Deutschland. Hab ich das soweit richtig verstanden, oder gibt es da noch etwas wichtiges zu beachten? Wenn die Vaterschaft dann endlich anerkannt ist: Wie geht es dann weiter? Wenn er nach Deutschland kommen soll? An welche Behörde wende ich mich? Welche Papiere brauchen wir? Was muß ich an Wohnraum nachweisen? Und an Einkommen? Muß ich für ihn sorgen können? (Kann ich nämlich nicht) Oder stehen uns dann irgendwelche Gelder für ihn zu? Wäre dankbar für jeden Beitrag! Vielleicht gibt es ja jemanden hier, der das alles schon hinter sich hat? Vielen Dank schonmal! Liebe Grüße, Sarah |
Titel: Re: Familienzusammenführung-ER Türke ICH Deutsche Beitrag von Sondra am 22.01.2006 um 22:25:08 Zitat:
Die Vaterschaftsanerkennung ist nicht ausreichend, um dem Vater ein Familiennachzug zu ermöglichen. Es wird auch die Regelung über die Personensorge notwendig sein. § 28 Aufenthaltsgesetz ist klar formuliert: Zitat:
Die Personensorge ist ein Teil der elterlichen Sorge für das Kind. Sie umfaßt insbesondere das Recht und die Pflicht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen, ferner das Recht, die Herausgabe des Kindes von jedem zu verlangen, der es den Eltern oder einem Elternteil widerrechtlich vorenthält. Siehe auch die Erläuterung des Bundesministeriums des Inneren Zitat:
Gesondert dazu kann das Aufenthaltsbestimmungsrecht geregelt werden. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist das Recht der/des Sorgeberechtigten, den Wohnort und die Wohnung des Kindes zu bestimmen. Es ist Bestandteil des Sorgerechtes. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht kann von der Personensorge abgetrennt werden. Die Regelung der Personensorge nimmst du mit Hilfe deines Jugendamtes vor. Zitat:
* Geburtsurkunde des Kindes (weil die Beantragung des Familiennachzuges erst nach der Geburt möglich ist), Vaterschaftsanerkennungsurkunde, Nachweis über die Teilung der Personensorge. Fragen beim Auswärtigen Amt ob weitere Urkunden und Unterlagen verlangt werden. ** 12 m² / Person *** Nein - siehe § 28 oben. Zitat:
Gruß :) Sondra |
Titel: Re: Familienzusammenführung-ER Türke ICH Deutsche Beitrag von Sarah am 23.01.2006 um 06:38:32
Schonmal vielen lieben Dank für deine Mühe, Sondra!
Das macht die ganze Sache schonmal etwas klarer...denn das ich die Personensorge teilen muß, hatte ich noch nicht begriffen :) Bin mir aber nicht sicher ob ich das will...naja, wäre ja auch zu einfach gewesen ;) Liebe Grüße, Sarah |
Titel: Re: Familienzusammenführung-ER Türke ICH Deutsche Beitrag von Sarah am 06.02.2006 um 06:50:11
Hallo Zusammen!
Ist denn jemand hier, der das alles schon hinter sich hat? Würd mich freuen! Liebe Grüße, Sarah |
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