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Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> Ich habe ine wichtige Frage
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Beitrag begonnen von Jule am 09.01.2006 um 11:53:05

Titel: Ich habe ine wichtige Frage
Beitrag von Jule am 09.01.2006 um 11:53:05
Hallo!!

Ein Freund von mir ist Türke. Er ist zwar mit einer Deutschen verheiratet, aber die beiden sind seit sechs Monaten getrennt. Seine Aufenthaltsgenehmigung läuft eigentlich in drei Tagen aus.

Jetzt meine Frage: Muß er wieder in die Türkei zurück, obwohl er noch verheiratet ist und auch einen gültigen Sozialversicherungs besitzt??

Würde mich riesig freuen, wenn mir da jemand schnell eine Antwort geben kann, der Ahnung hat.

Gruß Jule

Titel: Re: Ich habe ine wichtige Frage
Beitrag von ronny am 09.01.2006 um 11:58:41

Zitat:
Ein Freund von mir ist Türke. Er ist zwar mit einer Deutschen verheiratet, aber die beiden sind seit sechs Monaten getrennt. Seine Aufenthaltsgenehmigung läuft eigentlich in drei Tagen aus.  
Jetzt meine Frage: Muß er wieder in die Türkei zurück, obwohl er noch verheiratet ist und auch einen gültigen Sozialversicherungs besitzt??



Hallo,

Dazu müßten wir mehr wissen, seit wann hat er eine AE aufgrund der Eheschlließung mit einer Deutschen ;)

Seit wann ist er wo beschäftigt ?

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Ich habe ine wichtige Frage
Beitrag von Jule am 09.01.2006 um 12:04:46
Die AE hat er erst seit Januar 2005, den Sozialversicherungsausweis seit 25.05.2005 und im August letztes Jahr hat er die Arbeit.

Titel: Re: Ich habe ine wichtige Frage
Beitrag von ronny am 09.01.2006 um 12:15:19
Hi,

dann siehts nicht gut aus mit einer Verlängerung, da weder nach dem ARB 1/ 80 hier noch nach dem § 31 Abs. 1 AufenthG hier ein eigenständiges Aufenthaltsrecht entstanden ist.

Ein Aufenthaltsrecht aufgrund der einfachen Eheschließung liegt ebenfalls nicht vor, da die gesetzlichen Regelungen vom tatsächlichen Bestand einer ehelichen Lebensgemeinschaft ausgehen. Die bloße Ehe auf dem Papier langt dafür jedenfalls ned aus.

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Ich habe ine wichtige Frage
Beitrag von Jule am 09.01.2006 um 12:22:54
Wie sollte er denn jetzt reagieren?? Direkt zur ABH und versuchen die Erlaubnis zu verlängern?? Warten, bis sich jemand bei ihm meldet????

Er hätte die Möglichkeit Teilhaber des Geschäftes zu werden in dem er arbeitet, würde ihm das weiter helfen??

Gruß Jule

Titel: Re: Ich habe ine wichtige Frage
Beitrag von ronny am 09.01.2006 um 12:26:55

Zitat:
Wie sollte er denn jetzt reagieren??


Eigentlich nur,  indem er offen die Wahrheit sagt ;)

Wie gesagt aufgrund der gesetzlichen Regelungen besteht kaum ne Chance auf die Verlängerung, es wird aber auch nicht besser durch Abwarten ;) Und sicher wird der sachverhalt ans Tageslicht kommen, keine Frage ;)


Zitat:
Er hätte die Möglichkeit Teilhaber des Geschäftes zu werden in dem er arbeitet, würde ihm das weiter helfen??


Nein, denn wenn er von seiner Frau getrennt lebt, hat er keine Erlaubnis zur selbständigen Erwerbstätigkeit.

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Ich habe ine wichtige Frage
Beitrag von Jule am 09.01.2006 um 12:30:00
Das heißt, ich sage ihm, das er zur ABH gehen und eine Verlängerung der AE bitten sollte, habe ich das richtig verstanden??

Titel: Re: Ich habe ine wichtige Frage
Beitrag von Jule am 09.01.2006 um 13:01:55
?? Wäre schön, wenn ich darauf noch eine Antwort bekommen könnte, dann würde ich ihn direkt los schicken!!

Ich will auch nichts falsches sagen oder tun, hänge schon ziemlich an ihm, wär schade, wenn er wieder weg müßte. Aber wegen sowas heiraten und so, das möchte ich auch nicht!!

Titel: Re: Ich habe ine wichtige Frage
Beitrag von ronny am 09.01.2006 um 13:11:56

Zitat:
Wäre schön, wenn ich darauf noch eine Antwort bekommen könnte, dann würde ich ihn direkt los schicken!!


Sorry für die Mittagspause ;-D


Zitat:
Das heißt, ich sage ihm, das er zur ABH gehen und eine Verlängerung der AE bitten sollte, habe ich das richtig verstanden??


Sicher kann er das, aber ich hab eine Zweifel obs was bringt ;)

Sieht nicht so gut aus und die Chancen sind eher schlecht .

Sorry ;)
Ronny ;)

Titel: Re: Ich habe ine wichtige Frage
Beitrag von Jule am 09.01.2006 um 13:18:50
Kein Problem, ich muß mich für meine Ungedult entschuldigen.

Was würdest du mir raten?? Ich bin zur Zeit wirklich ratlos, wie ich ihm helfen kann, schicke ich ihn zur ABH oder nicht??

Und gesetz dem Fall, er muß wirklich wieder in die Türkei, wie kann ich ihm dann helfen wieder zurück nach deutschland zu kommen.

Gruß Jule

Titel: Re: Ich habe ine wichtige Frage
Beitrag von brickbat am 09.01.2006 um 13:21:15

Cansy schrieb am 09.01.2006 um 12:30:00:
Das heißt, ich sage ihm, das er zur ABH gehen und eine Verlängerung der AE bitten sollte, habe ich das richtig verstanden??


Er sollte den Antrag auf jeden Fall vor Ablauf seiner jetzigen AE stellen. Ansonsten könnte es Probleme mit der Fiktionswirkung nach § 81, 4 geben. Aber wie Ronny schon sagte, es sieht eher schlecht aus. Aus der Teilhaberschaft kann er nicht automatisch ein Bleiberecht ableiten wenn der bisherige Zweck des Aufenthaltes die FamZusF zur deutschen Ehefrau war.

Titel: Re: Ich habe ine wichtige Frage
Beitrag von fons am 09.01.2006 um 13:23:35

Cansy schrieb am 09.01.2006 um 13:18:50:
Und gesetz dem Fall, er muß wirklich wieder in die Türkei, wie kann ich ihm dann helfen wieder zurück nach deutschland zu kommen.

Da gibt es kaum eine Möglichkeit, außer eben als Tourist.

Titel: Re: Ich habe ine wichtige Frage
Beitrag von Jule am 09.01.2006 um 13:25:54
FamZusF??? Sorry, aber was heißt das?? Wie gesagt, habe eigentlich keine Ahnung von der ganzen Materie!!

Titel: Re: Ich habe ine wichtige Frage
Beitrag von fons am 09.01.2006 um 13:32:25
Familienzusammenführung.

Titel: Re: Ich habe ine wichtige Frage
Beitrag von Jule am 09.01.2006 um 13:35:53
Danke!!

Auch Danke für die Ratschläge, dann werde ich ihm sagen er soll es versuchen und hoffe, das er bleiben darf!!

Titel: Re: Ich habe ine wichtige Frage
Beitrag von fons am 09.01.2006 um 13:38:01
Mach ihm aber eher keine Hoffnung: summarisch hast du sicher
gesehen, dass es da eher klar nach einer Ausreise aussieht!

Titel: Re: Ich habe ine wichtige Frage
Beitrag von Jule am 09.01.2006 um 13:42:17
Ja, das fürchte ich auch!! Trotzdem nochmal DANKE!!

Titel: Re: Ich habe ine wichtige Frage
Beitrag von ronny am 09.01.2006 um 13:43:36

Zitat:
FamZusF


Na ja es gibt Menschen die sind vom AküFi (Abkürzungsfimmel) infiziert ;)

FamZusF, hier im Board hat sich da eher FZF für eingebürgert, bedeutet Familienzusammenführung. ;)

Auf Deinen Fall bezogen bedeutet es , dass Dein Bekannter eine AE auf der Basis einer Ehe mit einer Deutschen bekommen hat ;)

Und dafür ist eben der von mir bereits erwähnte Bestand einer ehelichen Lebensgemeinschaft  erforderlich.
Wird diese nicht gelebt wie im gegenwärtigen Zustand der Trennung besteht kein Grund für einen Aufenthalt in Deutschland, der ursprüngliche Aufenthaltszweck ist entfallen.

Die angestrebete Selbständigkeit wäre ein anderer Aufenthaltszweck, der nur im Ermessenswege gewährt wird. Hierfür muß aber der Antrag im Heimatland gestellt werden. Die Hürden für eine AE zur selbständigen Erwerbstätigkeit sind eher als hoch bis unüberwindbar zu bezeichnen schau mal in den § 21 AufenthG  hier.

Deswegen hat Fons auf die Frage :


Zitat:
wie kann ich ihm dann helfen wieder zurück nach deutschland zu kommen.?


eher zurückhaltend geantwortet:


Zitat:
Da gibt es kaum eine Möglichkeit, außer eben als Tourist.


Das ist auch meine realistische Sicht der Dinge, wobei auch eine erneute Eheschließung (z.B.mit Dir) nicht unbedingt eine andere Entwicklung zuließe. Mal abgesehen vom Zeitfaktor....., der noch nicht aufgelösten ersten Ehe... der danach erforderlichen Scheidungsanerkennung.
Bei der Vorgeschichte sind sämtliche Sensoren auf das Wörtchen "Scheinehe" programmiert, verstehst Du was ich sagen will. ?

Deswegen sind die realistischsten Chancen in einer freiwilligen Ausreise zu suchen, verbunden mit der Hoffnung später ein Visum für Besuchszwecke zu erhalten. Alles andere ist schlicht unrealistisch ;)

Sorry für die Offenheit ;)

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Ich habe ine wichtige Frage
Beitrag von Jule am 09.01.2006 um 13:52:51
Okay, hart aber da müssen wir durch.

Titel: Re: Ich habe ine wichtige Frage
Beitrag von Grista am 10.01.2006 um 10:10:33
Also ich schätze seine Chancen, dass er bleiben darf, auch eher als unrealistisch ein.  Er muss mindestens 2 Jahre in Ehelicher Lebensgemeinschaft in der BR Deutschland leben. Siehe dazu auch § 31 AufenthG. Auch wenn er bereits arbeitet, so erfüllt er noch nicht ARB 1/80.

Von der Voraussetzung des zweijährigen rechtmäßigen Bestandes der ehelichen Lebensgemeinschaft kan auch nur zur Vermeidung einer besonderen härte abgesehen werden, was hier wohl nicht der Fall sein dürfte. Deshalb wird er, so meine Meinung wohl wieder Heimreisen dürfen  :-/ oder er hat vor sich sofort wieder zu verheiraten?

Grüße
Grista

Titel: Re: Ich habe ine wichtige Frage
Beitrag von Bruno am 10.01.2006 um 13:55:27

Grista schrieb am 10.01.2006 um 10:10:33:
Deshalb wird er, so meine Meinung wohl wieder Heimreisen dürfen  :-/ oder er hat vor sich sofort wieder zu verheiraten?


Hi Grista,

noch ist er verheiratet, hat allerdings kein eigenständiges Aufenthaltsrecht erworben, so dass
nach Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft die Heimreise anstehen dürfte. Wie also sollte
er sich sofort wieder verheiraten können und nicht ausreisen ?


Bruno

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