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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> NE und Auslandjob https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1136732143 Beitrag begonnen von krion am 08.01.2006 um 15:55:43 |
Titel: NE und Auslandjob Beitrag von krion am 08.01.2006 um 15:55:43
Hallo,
Ist es erlaubt 1-2 Jahre im Ausland zu arbeiten wenn man Niederlassungerlaubnis hat ? |
Titel: Re: NE und Auslandjob Beitrag von Mick am 08.01.2006 um 16:46:55 krion schrieb am 08.01.2006 um 15:55:43:
Hi, grundsätzlich erlischt eine NE nach mehr als 6 Monaten Auslandsaufenthalt. Man kann aber eine verlängerte Wiedereinreisefrist erhalten, wenn es sich um einen vorübergehenden (längeren) Auslandsaufenthalt handelt. Muss man sich von der ABH bescheinigen lassen! Siehe insgesamt § 51 AufenthG, dort auch Abs. 2 beachten. |
Titel: Re: NE und Auslandjob Beitrag von bual am 19.01.2006 um 15:37:28
Diesbezüglich finde ich folgenden Fragen sehr interessant:
1) Nach Zitat:
Zitat:
2) Wie ist mit der Anrechnung dieser Auslandsaufenthalte auf die für eine Einbürgerung notwendigen 8-Jahre? Oder werden diese genehmigten Auslandsaufenthalte doch nicht angerechnet? 3) Nach Zitat:
- Was passiert in deem Fall, wenn keine Bescheinigung beantragt wurde (... Ehegatten)? |
Titel: Re: NE und Auslandjob Beitrag von Abu am 20.01.2006 um 18:43:26 bual schrieb am 19.01.2006 um 15:37:28:
In den Vorläufigen Anwendungshinweisen, Nr. 51.4.2 heißt es hierzu u. a.: Zitat:
Daraus würde ich ableiten, daß die ABH je nach Fall durchaus eine mehrjährige Frist festsetzen kann, aber ungewöhnlich lange Fristen eher über Verlängerungen abdeckt. Zitat:
Bitte im Einbügerungsforum nachfragen. Zitat:
Die NE besteht dennoch weiter; nur der diesbezügliche Nachweis wird komplizierter. Abu |
Titel: Re: NE und Auslandjob Beitrag von bual am 05.04.2006 um 14:39:31 Abu schrieb am 20.01.2006 um 18:43:26:
Und was passiert nun z.B. in dem Fall, dass während des Auslandsaufenthalts des Ausländers der deutsche Ehegatte hier in DE eine Scheidung / Trennung der Ehe in Wege leitet? Dazu dann eine grundsätzliche Frage: Erlischt die NE eines Ausländers, der sich länger als 6 Monate im Ausland befindet, in Falle einer Scheidung, wenn ihm zuvor eine entsprechende Bescheinigung seitens AB nach $51 (2) (eheliche Gemeinschaft mit dem deutschen Ehegatten) ausgestellt wurde? Zum Vergleich: Wenn nichts ausgestellt wurde? |
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