i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Remonstrieren...aussicht auf erfolg!!!
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1130269329

Beitrag begonnen von schnucki am 25.10.2005 um 21:42:09

Titel: Remonstrieren...aussicht auf erfolg!!!
Beitrag von schnucki am 25.10.2005 um 21:42:09

Hallo!

Mich würde mal interessieren,ob man mit einer Remostration aussicht hat ,
das das Visum doch noch ausgestellt wird.

Wer hat schi remonstriert und wie waren die antworten???

Meinen Mann wurde das FZF Visum abgelehnt wegen § 27 und 28.
Jetzt haben wir remonstriert und warten immer noch auf antwort.

Wie sind die erfolgsaussichten????

Danke für eure antworten.... [tipper=tipper.gif]

Titel: Re: Remonstrieren...aussicht auf erfolg!!!
Beitrag von muewi am 26.10.2005 um 08:09:11
Hallo schnucki,

wir haben schon mal remonstriert, allerdings wegen eines Besuchsvisums. Wir erhielten als Antwort eine mehr oder weniger ausführliche Begründung der Ablehnung des Visumantrags.

Ich denke, dass der Sinn einer Remonstration hauptsächlich darin besteht, eine ausführliche schriftliche Begründung der Ablehnung zu erhalten, um damit dann evtl. die Klage bei einem zuständigen Gericht begründen zu können.

Grüße muewi

Titel: Re: Remonstrieren...aussicht auf erfolg!!!
Beitrag von RainMan am 26.10.2005 um 09:41:03
Hallo schnucki,


ich habe auch nur Erfahrung mit Besuchsvisa, da haben wir zweimal "remonstriert", d.h., bei uns war eigentlich noch nicht abgelehnt, sondern nur mündlich in Aussicht gestellt, dass nicht erteilt werden sollte. Ich habe jeweils dargelegt, warum das Visum meiner Meinung nach erteilt werden sollte und dabei die beiden Punkte, die meiner Ansicht nach wichtig waren, Finanzielle Absicherung und Rückkehrbereitschaft, ausführlich dargelegt. Beide Male wurden die Visa erteilt, also kann das grundsätzlich Erfolg haben.

Bei FZF sind die Voraussetzungen natürlich anders, aber auch da sollte man sich dann überlegen, welche Voraussetzungen vorliegen müssen (bin ich im Moment leider überfragt, aber ist bestimmt hier im Forum schon x-mal beantwortet worden) und sofern möglich, nachweisen, dass alle Voraussetzungen vorliegen.
Und, falls ein Ermessen eröffnet ist, sollte man sich überlegen, welche Gesichtspunkte für die Ausübung des Ermessens wichtig sind. Je mehr der Botschaft bekannt ist, desto mehr kann sie (positiv wie negativ) berücksichtigen und, wenn Ihr eine Klage erwägt, je mehr die Botschaft berücksichtigen muss, desto wahrscheinlicher ist es, dass das Gericht einen Ermessensfehler findet, wenn ein Aspekt nicht berücksichtigt wurde.

Also, Viel Erfolg

Rainman

Titel: Re: Remonstrieren...aussicht auf erfolg!!!
Beitrag von schnucki am 26.10.2005 um 10:20:40
Danke für eure antworten!

Ich habe den widerspruch mit 6 seiten begründet und ausführlich dargelegt wrum für mich ein Leben in tunesien nicht in frage kommmt.
Auch § 27 und 28,was uns vorgeworfen wird,habe ich begründet.
Ich denke mal,alles war ausreichent.
Jetzt warten wir immer noch auf die antwort der Botschaft.

Bin gespannt,wenn diese eintrifft
Werde dann wieder hier berichten.
Vielleicht könnt ihr mir dann gezielter helfen.

Liebe grüsse,Schnucki

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.