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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Vaterschaftanerkennung ohne Aufenthaltserlaubnis? https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1130187355 Beitrag begonnen von alina2005 am 24.10.2005 um 22:55:55 |
Titel: Vaterschaftanerkennung ohne Aufenthaltserlaubnis? Beitrag von alina2005 am 24.10.2005 um 22:55:55
Hallo,
brauche dringend ein paar gute Ratschläge. Folgender Sachverhalt: Ein Kind wurde vor zwei Monaten geboren, Mutter ist Deutsche - Vater Afrikaner Vaterschaftsanerkennung wurde noch nicht gemacht, ist aber beabsichtigt. Der Vater hält sich seit der Geburt seines Kindes ohne Papiere im Bundesgebiet auf. Er wurde 2004 aufgrund des Schengen-Abkommens in die Niederlande zurückgeschoben. Hatte dort einen Asylantrag gestellt, der abgelehnt wurde. Er hat in den Niederlanden eine Einwilligung unterschreiben müssen, das Land zu verlassen und wurde dann auf freien Fuss gesetzt. Folgende Fragen: Wie und wo kann die Vaterschaftsanerkennung erfolgen, welche Papiere sind nötig? Muss er in seine Heimat zurück und dort ein Visum beantragen? Oder gibt es eine Möglichkeit von hier aus eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen? Kurz gefragt: Was muss getan werden, um legal mit dem Kindsvater zusammenzuleben und das Sorgerecht gemeinsam auszuüben??? |
Titel: Re: Vaterschaftanerkennung ohne Aufenthaltserlaubnis? Beitrag von ronny am 25.10.2005 um 07:14:21 Zitat:
Hallo, die kann beim Jugendamt oder beim Standesamt erfolgen, die wichtigsten Unterlagen dazu sind Pass und Geburtsurkunde des Vaters. Aufgrund des derzeit illegalen Aufenthaltes wird er vermutlich um ene freiwillige Ausreise nicht herumkommen, dertzeit riskiert er wohl sogar die zwangsweise Rückführung. Er sollte schnellstens zur ABH marschieren. Grüße Ronny ;-) |
Titel: Re: Vaterschaftanerkennung ohne Aufenthaltserlaubnis? Beitrag von dete am 25.10.2005 um 09:45:09
ronny,was ist wenn keine geburtsurkunde vorhanden ist,einfach aus den grund ,dass die eltern sie nie machen lassen haben?
???' |
Titel: Re: Vaterschaftanerkennung ohne Aufenthaltserlaubnis? Beitrag von ronny am 25.10.2005 um 09:53:08
Dann muß man versuchen, die Angaben durch andere Unterlagen glaubhaft zu machen. ;) Ausserdem gibt es in jedem Staat die Möglichkeit , Nachbeurkundungen zu veranlassen. ;)
Grüße Ronny ;-) |
Titel: Re: Vaterschaftanerkennung ohne Aufenthaltserlaubnis? Beitrag von Guenter am 25.10.2005 um 10:36:18
Nach §56 Abs. 1 Satz 4 AufenthG besteht für Personen, die mit dt. Familienangehörigen in familiärer Lebensgemeinschaft leben, ein besonderer Ausweisungsschutz.
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Titel: Re: Vaterschaftanerkennung ohne Aufenthaltserlaubnis? Beitrag von ronny am 25.10.2005 um 10:48:58 Zitat:
Was willst Du uns sagen Guenter ? Solange es eine wirksame Vaterschaftsfeststellung und ein gemeinsames Sorgerecht ned gibt, ist der Abschiebeschutz Makulatur ;) Grüße Ronny ;) |
Titel: Re: Vaterschaftanerkennung ohne Aufenthaltserlaubnis? Beitrag von alina2005 am 25.10.2005 um 14:13:01
Hallo,
danke erstmal für die Antworten. Also Pass ist nicht vorhanden, Geburtsurkunde auch nicht. Die Geburtsurkunde soll aber nachträglich in seiner Heimat beschafft werden und hergeschickt werden. Reicht diese dann für die Vaterschaftsanerkennung aus? Wie geht es nach der Vaterschaftsanerkennung weiter? Muss er "freiwillig" zurück in sein Heimatland oder gibt es eine Möglichkeit dass er hierbleiben darf? ??? |
Titel: Re: Vaterschaftanerkennung ohne Aufenthaltserlaubnis? Beitrag von ronny am 25.10.2005 um 14:29:43 Zitat:
Zitat:
Hallo, die Geburtsurkunde reicht für eine ordnungsgemäße Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung nicht aus. Er benötigt einen Nachweis seiner Staatsangehörigkeit und einen mit Lichtbild versehenen Nachweis seiner Identität. Einen Ausweisersatz hat er ja auch nicht. "Vor der ....Urkundsperson.... erscheint.... ausgewiesen durch ...." so beginnen die Beurkundungen einer Vaterschaft..... Grüße Ronny ;) |
Titel: Re: Vaterschaftanerkennung ohne Aufenthaltserlaubnis? Beitrag von alina2005 am 25.10.2005 um 15:28:43
Hallo!
Könnte sein alter Reisepasse mit Schengen-Visa, (mittlerweile abgelaufen: Visa als auch Gültigkeit des Passes) als Identitätsnachweis ausreichen? Oder sollte er sich durch Angehörige in seiner Heimat einen neuen Pass bzw. Führerschein mit Lichtbild besorgen lassen? ??? |
Titel: Re: Vaterschaftanerkennung ohne Aufenthaltserlaubnis? Beitrag von ronny am 25.10.2005 um 15:40:19
Hi alina,
das wird nicht reichen, den abgelaufenen Pass zu präsentieren. Er muß ja über kurz oder lang eh aus der Illegalität raus. Also sollte er sich einen ordnugsgemäßen gültigen Pass bei der Botschaft holen. Ob der im Heimatland ausgestellte Pass, ohne dass er dort selbst war, überhaupt anerkannt wird, ist fraglich. :öhm Nutze dazu mal die Suchfunktion unter de Stichwort "Proxy-Pass" Grüße Ronny ;) |
Titel: Re: Vaterschaftanerkennung ohne Aufenthaltserlaubnis? Beitrag von alina2005 am 25.10.2005 um 20:10:20
Guten Abend!
Natürlich soll er aus der Illegalität heraus, aber er kann ja nicht einfach so bei seiner Botschaft einen Pass beantragen. Die stellen den nur aus, wenn er ein Schreiben der ABH hat. Die ABH soll aber eigentlich erst nach erfolgter Vaterschaftsanerkennung informiert werden. Macht es eigentlich einen Unterschied, wenn die Anerkennung nicht beim Standesamt sondern bei einem Notar erfolgt? Reicht da vielleicht der übrigens erst seit 3 Monaten abgelaufene Pass ??? |
Titel: Re: Vaterschaftanerkennung ohne Aufenthaltserlaubnis? Beitrag von ronny am 26.10.2005 um 07:36:56 Zitat:
Das entscheidet sowohl der Standesbeamte als auch derNotar in eigener Verantwortung. Eine andere Frage ist, ob der Standesbeamte eine Vaterschaftsanerkennung, die bei nicht gesicherter Identität beurkundet wurde, auch beischreibt.... :öhm Grüße Ronny;) |
Titel: Re: Vaterschaftanerkennung ohne Aufenthaltserlaubn Beitrag von ef24 am 12.12.2005 um 23:45:04
Hallo!
Ich möchte meine Frage gerne hier anhängen: wie in einem eigenen Thread geschildert - aber in der speziellen Fragestellung hier vielleicht besser aufgehoben - bin ich von meinem syrischen Freund schwanger. Ich lebe in Deutschland, er in Syrien. Erste Frage: da das Kind ja Deutsch sein wird --> können wir ein gemeinsames Sorgerecht erklären und er dadurch den Anspruch auf eine AE erwerben? Und davor: wie kann er ohne Visum die Vaterschaft anerkennen? Kurz: gibt es einen Weg, ihn legal nach Deutschland zu holen, ohne zu heiraten? Vielen vielen Dank für jede Hilfe! |
Titel: Re: Vaterschaftanerkennung ohne Aufenthaltserlaubn Beitrag von fons am 13.12.2005 um 00:25:58 ef24 schrieb am 12.12.2005 um 23:45:04:
Hmm, zunächst: es wär uns lieber deine Fragen zu DEINEM Fall in deinem thread zu ergänzen. Man sollte keine Fälle vermischen, da sie sich oft divergierend entwickeln ..... aber egal mal - bin heute faul und will ned verschieben. Grundsätzlich entstseht schon allein durch das deutsche Kind ein Anspruich auf AE, wenn er das Sorgerecht mit ausübt. Also ist keine Heirat erforderlich. ef24 schrieb am 12.12.2005 um 23:45:04:
Dies geht auch vom Ausland aus; dazu mögen sich andere äußern hier, is ned mein Revier 8-) ef24 schrieb am 12.12.2005 um 23:45:04:
Jepp, siehe oben... allerdings erst nach der Geburt des Kindes! |
Titel: Re: Vaterschaftanerkennung ohne Aufenthaltserlaubn Beitrag von ef24 am 13.12.2005 um 11:25:37 fons schrieb am 13.12.2005 um 00:25:58:
Vielen Dank für deine Antwort - ich weiß jetzt gar nicht, ob ich hier antworten soll oder nicht!? ;) Die Frage ist, wie er das Sorgerecht ausüben kann, ohne ein Visum o.ä. für Deutschland zu haben. Kann man das einfach formal erklären? |
Titel: Re: Vaterschaftanerkennung ohne Aufenthaltserlaubn Beitrag von skittel am 18.12.2005 um 02:05:50 alina2005 schrieb am 24.10.2005 um 22:55:55:
und in einer weiteren Mail Zitat:
Ein abgelaufener Paß ist identisch mit "nicht vorhanden" einzustufen. Und außerdem noch eine ganz andere Sache: Was ist, wenn sie ihn nichtmal in das eigene Land zurück lassen, weil er nicht nachweisen kann (da ungültiger Paß), daß er deren Staatsbürger ist? Solange er in der Geburtsurkunde nicht sein Name steht, wird er auch keine darauf begründete Aufenthaltsgenehmigung erhalten. Der Standesbeamte Eures Wohnortes wird sich vor der Beurkundung der Vaterschaft nicht nur den Paß, sondern auch den Aufenthaltsstatus überprüfen (wie z.B. auch bei Eheschließung). Da kann es durchaus sein, daß dieser die Polizei informiert. Schließlich ist jede Stadt-/Gemeindeverwaltung dazu verpflichtet, den Aufenthalt illegaler Ausländer zu unterbinden. Ich meine, was erwartest Du von unseren Behörden? Da spaziert einer munter nach Ablauf des Visums in Deutschland herum und dann sollen die Ämter noch alle Augen schließen, die nicht geschlossen werden dürfen. Ich sag´s Dir jetzt ganz deutlich: Genau jene Fälle sind es, die unseren Verlobten und Ehefrauen die Hölle auf Erden bescheren, weil jedes noch so simple Dokument geprüft, geprüft und nochmal geprüft wird. Würden sich alle Ausländer ans Gesetz halten, hätten alle bilaterale Ehegemeinschaften und welche die es noch werden wollen ein einfacheres Leben. Ich habe absolut nichts gegen Ausländer gleich welcher Nationalität, aber Illegale haben hier nichts zu suchen. Sorry. Ich hab daher genausowenig wie unser Vater Staat recht wenig Verständnis für Dein Anliegen. Kinder sollten im Übrigen nicht der Anker für einen Aufenthalt in der BRD sein - aber das ist meine persönliche Meinung, die hier vielleicht nichts zur Sache tut. Stephan Verein für bilaterale Ehen visit: www.bilateral.info |
Titel: Re: Vaterschaftanerkennung ohne Aufenthaltserlaubn Beitrag von Bruno am 19.12.2005 um 13:05:04 skittel schrieb am 18.12.2005 um 02:05:50:
:up: [sens=sensationell.gif] endlich mal einer der alles ausspricht ! Ich habe exakt die gleiche Meinung und die hätte ich auch, ohne SB in einer ABH zu sein ! Die Gesetze sind nun einmal nicht dafür da ständig für die eigenen Zwecke vergewaltigt zu werden. Was ist bloß so schlimm an einer Ausreise und Wiedereinreise im Visumverfahren ? Was denkst Du eigentlich, wer das Visumverfahren eigentlich betreiben soll, wenn nicht Dein Freund ? Ich finde manche Threads hier, die in diese Richtung gehen, einfach wiederlich und abstoßend. So, jetzt könnt ihr wieder alle loswettern ! ;D Bruno |
Titel: Re: Vaterschaftanerkennung ohne Aufenthaltserlaubn Beitrag von Muyiwa am 19.12.2005 um 18:12:21 Zitat:
Ganz einfach: Wenn ein Visumverfahren mindestens ein halbes Jahr dauert und es in der Regel 12 Monate werden (wie z.B. in westafrikanischen Staaten), dann kann zumindest ich nachvollziehen, warum eine junge Mutter nach anderen Wegen sucht, um legal mit dem Vater ihres Kindes zusammenleben zu können. Wäre die Laufzeit für ein solches Visum im Rahmen von bis zu 3 Monaten (auch in der Zeit kann man eine Identitätsüberprüfung durchführen), würde es viel weniger Threads zu diesem Thema geben, weil dann viel mehr bereit wären, diesen Weg zu gehen. Die meisten haben Angst vor der langen Trennung. Man darf auch nicht vergessen, dass viele schlicht und ergreifend nicht die finanziellen Mittel für eine solche Reise und den entsprechend langen Aufenthalt im Heimatland haben. Ich will damit um Gottes Willen nicht entschuldigen, dass sich jemand illegal hier aufhält. Aber das erklärt vielleicht ein wenig, warum unbescholtene Menschen (damit meine ich die jeweils deutschen Partner) zu solchen Mitteln bereit sind, ohne dabei ein Unrechtsgefühl zu entwickeln. |
Titel: Re: Vaterschaftanerkennung ohne Aufenthaltserlaubn Beitrag von Bruno am 19.12.2005 um 19:22:19
Hi,
das Visumverfahren einen derartigen Zeitansatz beanspruchen ist doch eher die Ausnahme. Alle Visumverfahren als sehr langatmig zu beschreiben ist völlig falsch. Dennoch ist es bei den wenigen Ausnahmen begründet. Schließlich wollen wir doch alle wissen, wer einreisen möchte , oder nicht ? Gut, die finanzielle Seite ist zwar verständlich. Trotzdem ist diese nicht relevant. Andere Staaten in der Welt verlangen horrende Summen für Passausstellungen oder Visa. Dieses wird hingenommen und Deutschland hat dieses teilweise entgegen der Gesetze zu berücksichtigen. Dieses ist nicht hinnehmbar. Ich finde, dass wenn ein Ausländer in D leben möchte , er von der ersten Minute an die bestehenden Gesetze beachten muss. Wenn er schon zur notwendigen Ein-und Ausreise kein Geld hat, dann wird der Lebensunterhalt während des Aufenthaltes auch nicht sichergestellt sein oder zumindest zweifelhaft sein. Genau das sind die Umstände die dann die Allgemeinheit auch noch zu verkraften hat, bekannterweise aber nicht mehr verkraften kann. Aus meiner Erfahrung gibt es immer wieder viele die sich für die Ausländer einsetzen und das Aufenthaltsgesetz verteufeln. Beim Wort genommen (bezüglich der Abgabe einer VE) flüchten sie wieder in die Anonymität. Das ist zu einfach. Ein System ist immer nur so gut, wie die Menschen , die darin leben ! So, das solls jetzt aber sein , und nun zurück zum Thema ! Bruno |
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