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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Visum für Familienzusammenführung notwendig?
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Beitrag begonnen von zeitweise am 21.10.2005 um 06:43:50

Titel: Visum für Familienzusammenführung notwendig?
Beitrag von zeitweise am 21.10.2005 um 06:43:50
Ich habe folgende Frage: Meine zukünftige Frau hat derzeit ein gültiges Schengen-Visum. Dieses ist auch noch nach unserer Heirat in ihrem Heimatland gültig. Somit könnte sie also nach unserer Heirat legal nach Deutschland einreisen. Gemäß Ausländergesetz hat sie als Ehefrau eines Deutschen mit Lebensmittelpunkt in Deutschland ja nun das Recht auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. Weshalb soll dann die Beantragung eines speziellen Visums zur Familienzusammenführung notwendig sein, wenn sie sich schon legal in Deutschland aufhält? Wo steht, dass das notwendig ist (im Ausländergesetz ja wohl nicht).

Titel: Re: Visum für Familienzusammenführung notwendig?
Beitrag von Abu am 21.10.2005 um 09:17:50

schrieb am 21.10.2005 um 06:43:50:
Weshalb soll dann die Beantragung eines speziellen Visums zur Familienzusammenführung notwendig sein, wenn sie sich schon legal in Deutschland aufhält? Wo steht, dass das notwendig ist (im Ausländergesetz ja wohl nicht).


Wie wär's hiermit? § 6 AufenthG "Visum":

Zitat:
(1) Einem Ausländer kann
...  
2. ein Schengen-Visum für Aufenthalte von bis zu drei Monaten pro Halbjahr (kurzfristige Aufenthalte)
erteilt werden, wenn die Erteilungsvoraussetzungen des Schengener Durchführungsübereinkommens und der dazu ergangenen Ausführungsvorschriften erfüllt sind. ...
...
(4) Für längerfristige Aufenthalte ist ein Visum für das Bundesgebiet (nationales Visum) erforderlich, das vor der Einreise erteilt wird. Die Erteilung richtet sich nach den für die Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnis geltenden Vorschriften. ...


Allerdings ist auch § 39 Nr. 3 AufenthV relevant:

Zitat:
Über die im Aufenthaltsgesetz geregelten Fälle hinaus kann ein Ausländer einen Aufenthaltstitel im Bundesgebiet einholen oder verlängern lassen, wenn
...
3. er ... ein gültiges Schengen-Visum für kurzfristige Aufenthalte (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 des Aufenthaltsgesetzes) besitzt, sofern die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels erfüllt sind,
...


Abu


Titel: Re: Visum für Familienzusammenführung notwendig?
Beitrag von ronny am 21.10.2005 um 09:35:57

Zitat:
Dieses ist auch noch nach unserer Heirat in ihrem Heimatland gültig.



Zitat:
Somit könnte sie also nach unserer Heirat legal nach Deutschland einreisen.


Wenn,,,

das Visum für mehrfache Einreise gilt, JA ;-)

Es sieht mir so aus, als wäre sie bereits im Schengen-Raum und müßte zur Eheschließung nach "außerhalb" ausreisen. ;)

Grüße
Ronny;)

Titel: Re: Visum für Familienzusammenführung notwendig?
Beitrag von zeitweise am 21.10.2005 um 13:30:25
Ja, das Visum ist für mehrfache Einreise gültig und meine (zukünftige) Frau ist zur Zeit nicht im Schengen-Raum ;-)

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