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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Tod des Ehepartners - Aufenhalt
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Beitrag begonnen von Britta am 19.10.2005 um 09:47:56

Titel: Tod des Ehepartners - Aufenhalt
Beitrag von Britta am 19.10.2005 um 09:47:56
Hallo,

die Sache ist folgende: eine Frau aus der dominikanischen Rep., bereits seit 2 Jahren mit einem Deutschen verheiratet, ist seit vier Wochen mit ihren Kindern (dt. Ehemann ist nicht der Vater) nach D gekommen (zuvor hat nur ihr Mann sie besucht). Vor zwei Wochen verunglückte er tödlich.
Nach §31,1 (mein Verständnis) müsste sie jetzt ein eigenständiges Aufenthaltsrecht besitzen - zumindest zunächst mal für ein Jahr. Und ihre Kinder sollten nach meiner Logik auch bleiben können, um mit der Mutter zu leben.
Die Fragen:
- stimmt das oben so?
- was muss sie dazu konkret tun? Wird ihre AE umgeschrieben bzw. die der Kinder? (Wenn nicht mehr Familiennachzug als Zweck, was ist es dann?)
- was nach dem einen Jahr ist, ist, denke ich mal, noch sehr unklar so kurz nach dem Tod des Ehemannes. Aber - um sie darauf vorbereiten zu können - wie sind ihre Chancen, falls sie denn hierbleiben wollte, von welchen Kriterien hängt das ab?

Danke schon mal für Antworten,
Britta

Titel: Re: Tod des Ehepartners - Aufenhalt
Beitrag von ronny am 19.10.2005 um 10:01:09
Hallo Britta,


Zitat:
stimmt das oben so?


So weit ja, der § 31 Abs. 1 AufenthG ist zutreffend. Für wie lange hat sie denn eine AE erhalten ?

Bei den Kindern liegt eine AE nach § 32 Abs. 1 AufenthG ebenfalls bereits vor?


Zitat:
von welchen Kriterien hängt das ab?


Sicherlich von der Sicherung des Lebensunterhaltes ;)

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Tod des Ehepartners - Aufenhalt
Beitrag von Britta am 19.10.2005 um 11:43:51
Erstmal danke!

Sie hat eine AE bis 09/2008, ihre Söhne ebenfalls. Die Söhne haben §32,1.

Sie müssten sich jetzt also bei der ABH melden´und das würde entsprechend umgeändert, stimmt das?

Sicherung des Lebensunterhaltes: ist das im Zweifel auch die Witwenrente (wobei die ja kaum für sie und die beiden Jungs reichen würde)?

Britta

Titel: Re: Tod des Ehepartners - Aufenhalt
Beitrag von ronny am 19.10.2005 um 11:53:05

Zitat:
ist das im Zweifel auch die Witwenrente


Rente ist als Einkommen zu berücksichtigen, wird aber vermutlich nicht ausrechen, den LU ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel zu bestreiten.

Die AE müßte umgewandelt werden, weil der ursprüngliche Erteilungsgrund ja nicht mehr vorhanden ist.

Grüße
Ronny ;)

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