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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Familienzusammenführung
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Beitrag begonnen von momo97 am 17.10.2005 um 17:11:01

Titel: Familienzusammenführung
Beitrag von momo97 am 17.10.2005 um 17:11:01
Hallo,
ich bin Ausländer und besitze Niederlasungserlaubnis.
Ich habe vor ein paar Monate geheiratet. Meine Frau hat schon ein Visum für Familienzusammenführung bekommen.    :)
Jetzt will sie ein Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Meine Frage wäre: wie lange wird ihr Aufenthaltserlaubnis sein ? 1 oder 2 Jahre ??  
ich habe leider bis jetzt verschiedene Antworte von den Beamten gehört     :(
gibt's eine Vorschrift darüber ? :richter

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von Mick am 17.10.2005 um 22:01:11

schrieb am 17.10.2005 um 17:11:01:
gibt's eine Vorschrift darüber ? :richter


Hi,
nein, eine konkrete Vorschrift gibt es nicht. Von daher darfst Du
auch keine konkrete Auskunft erwarten. Ich tippe auf zwei Jahre,
wenn alles im grünen Bereich ist (kein Verdacht Scheinehe im
Hintergrund lauert).

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von muffin am 18.10.2005 um 08:31:53
Hi Momo,

also ich überlass die antwort den Experten, aber bei uns gabs im gleichen Fall (Ausländer mit NE heiratet Ausländer) einen Aufenthalt von 13 Monaten.

Lieben Gruß muffin

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von momo97 am 18.10.2005 um 10:07:04
ich finde's schon erstaunlich, dass es allgemein keine klaren Vorschrifte gibt !   !!!
Das heisst, die Antwort wird der Laune der Beamten überlassen  :fragz:

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von Abu am 18.10.2005 um 10:07:17

schrieb am 17.10.2005 um 22:01:11:
Hi,
nein, eine konkrete Vorschrift gibt es nicht. Von daher darfst Du
auch keine konkrete Auskunft erwarten. Ich tippe auf zwei Jahre,
wenn alles im grünen Bereich ist (kein Verdacht Scheinehe im
Hintergrund lauert).


Nr. 30.0.10 der VAH besagt sinngemäß, daß in der Regel die Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr erteilt und dann jeweils um 2 Jahre verlängert wird, bis die Voraussetzungen für eine Niederlassungserlaubnis vorliegen.

Abu


Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von momo97 am 18.10.2005 um 10:10:17
was ist VAH ?
-danke im voraus-

schrieb am 18.10.2005 um 10:07:17:
Nr. 30.0.10 der VAH besagt sinngemäß, daß in der Regel die Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr erteilt und dann jeweils um 2 Jahre verlängert wird, bis die Voraussetzungen für eine Niederlassungserlaubnis vorliegen.

Abu


Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von Abu am 18.10.2005 um 11:27:08

schrieb am 18.10.2005 um 10:10:17:
was ist VAH ?

Das sind die "Vorläufige(n) Anwendungshinweise des BMI zum Aufenthaltsgesetz" und Du findest die bei "www.fluechtlingsrat-berlin.de/gesetzgebung".

Abu

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