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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Gute Broschüre zum Thema binationale Ehen in D
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Beitrag begonnen von Christian am 15.10.2005 um 09:19:26

Titel: Gute Broschüre zum Thema binationale Ehen in D
Beitrag von Christian am 15.10.2005 um 09:19:26
Der Berliner Senat hat eine gute Broschüre zum Thema "Ehen zwischen Deutschen und Ausländern - Hinweise zur Rechtsstellung" veröffentlicht

http://www.berlin.de/imperia/md/content/sengsv/intmig/ratgeber/binationale_ehen_2005.pdf

Titel: Re: Gute Broschüre zum Thema binationale Ehen in D
Beitrag von willix am 15.10.2005 um 13:25:53
Sehr hilfreiche Broschüre! Aber auch hier scheinen mir einige Dinge nicht genannt zu sein. Der Autor Christian Kayser schreibt auf Seite 11 bezüglich der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis des ausländischen Ehepartners eines Deutschen: "Die Aufenthaltserlaubnis kann unter bestimmten Umständen versagt werden. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft nicht (mehr) besteht, schwerwiegende Ausweisungsgründe (z. B. schwere Straftaten) vorliegen oder ein Einreiseund Aufenthaltsverbot wegen einer Abschiebung oder Ausweisung entstanden ist. Die Wirkung (Dauer) dieses Verbots wird auf Antrag in der Regel befristet."

Hier nennt er verschiedene Versagungsgründe. Nach der Lektüre des Aufenthaltsgesetzes ist mir aber noch ein wichtiger Versagungsgrund aufgefallen, der in §27 Abs. 3 genannt ist. Die Nichtnennung dieses Versagungsgrundes ist denke ich in heutiger Zeit ein Fehler. Vielleicht sollte dies noch nachgebessert werden.

Titel: Re: Gute Broschüre zum Thema binationale Ehen in D
Beitrag von gc am 16.10.2005 um 19:53:18
§ 27 Abs. 3 AufenthG (Erteilungshindernis Bezug von Sozialhilfe bzw. Arbeitslosengeld II) ist für ausländische Ehepartner eines Deutschen überhaupt nicht relevant, die Aufenthaltserlaubnis muss trotz Sozialleistungsbezugs erteilt und verlängert werden (§ 28 Abs. 1)!

Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis des ausländische Ehepartner eines Ausländers kann der Bezug von Sozialhilfe bzw. Arbeitslosengeld II zwar ein Hindernis sein, im Regelfall ist die Aufenthaltserlaubnis aber dennoch zu verlängern (§ 30 Abs. 3). Anders sieht das nur bei der ersten Erteilung aus.

gc

Titel: Re: Gute Broschüre zum Thema binationale Ehen in D
Beitrag von Mick am 16.10.2005 um 20:45:29

schrieb am 16.10.2005 um 19:53:18:
Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis des ausländische Ehepartner eines Ausländers kann der Bezug von Sozialhilfe bzw. Arbeitslosengeld II zwar ein Hindernis sein, im Regelfall ist die Aufenthaltserlaubnis aber dennoch zu verlängern (§ 30 Abs. 3). Anders sieht das nur bei der ersten Erteilung aus.


Hi,
bei der Verlängerung davon zu sprechen, dass sie bei Bezug öffentlicher
Mittel im Regelfall zu verlängern ist, halte ich für stark überzogen.
Nach dem Wortlaut der Vorschrift besteht jede Menge Ermessensspiel-
raum (im Gegensatz zu einer regelmäßig zu treffenden Entscheidung).
Daneben wäre noch § 8 AufenthG in den Blick zu nehmen:


Zitat:
§ 8 Abs. (1) AufenthG
Auf die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis finden dieselben Vorschriften Anwendung wie auf die Erteilung.

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