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Beitrag begonnen von gluecklicher am 12.10.2005 um 05:44:38

Titel: Standesamt und EFZ
Beitrag von gluecklicher am 12.10.2005 um 05:44:38
Hallo,

in den kommenden Tagen werde ich mit meinem Standesbeamten in Deutschland reden und Ihn bitten, auf die Pruefung der Urkunden meiner Verlobten zur Ausstellung eines EFZ zu verzichten.

Mein Hauptargument wird sein, dass eine Pruefung sowieso beim Antrag auf die Ausstellung eines Visa zur Familienzusammenfuehrung erfolgen muss. Somit werden die Unterlagen auf jeden Fall geprueft.

Ich glaube, dass das Standesamt auf die Pruefung verzichten kann, da ich in den Philippinen heiraten moechte und eine Ueberpruefung der Urkunden meiner Verlobten im Zusammenhang mit EFZ nur vom OLG (Baden-Wuerttemberg) gefordert wird. Und das OLG ist bei einer Heirat auf den Philippinen nicht in den Vorgang zur Heirat eingebunden. Nur wenn man in Deutschland heiraten moechte, dann muss das OLG eine Bescheinigung ausstellen, dass die Philippinische Verlobte von der Vorlage eines EFZ (was grundsaetzlich alle benoetigen, die in Deutschland heiraten - aber auf den Pilippinen gibt es ein derartiges Dokument nicht) befreit wurde. Und diese Bescheinigung gibt es nur nach Pruefung der Urkunden.

Meine Schlussfolgerung ist somit, dass es im Ermessen des Standesbeamten liegt, ob eine Urkundenpruefung zur Ausstellung des EFZ erfolgen muss, wenn man auf den Philippinen heiraten moechte.


Ist meine Vermutung so richtig?

Titel: Re: Standesamt und EFZ
Beitrag von gluecklicher am 12.10.2005 um 05:48:07
Zusatzhinweis: Meine Verlobte ist philippinsche Staatsbuergerin

Titel: Re: Standesamt und EFZ
Beitrag von roncubanito am 12.10.2005 um 06:17:30
Also entweder habe ich deinen Post nicht richtig verstanden oder du hast was verwechselt.

Du heiratest auf den Philipinen und willst mit deinem Standesbeamten reden?? Warum??
Kennt ihr euch oder was möchtest du von ihm?

Die Prüfung der Unterlagen deiner Verlobten und die Befreiung vom EFZ erfolgt nur dann, wenn ihr in Deutschland heiratet.

Du musst nur deine Dokumente, die DU für die Heirat dort brauchst besorgen.
Sonst nichts!!

Aber vielleicht habe ich auch was falsch verstanden, ist ja noch früh :snooz:


Gruß
Roncubanito


Titel: Re: Standesamt und EFZ
Beitrag von gluecklicher am 12.10.2005 um 06:40:31
Um auf den Philippinen heiraten zu koennen benoetige ich mein EFZ.

Mein EFZ bringe ich zur Deutschen Botschaft nach Manila, die mir dann eine "legal capacity for contract for marriage"-Dokument ausstellt.

Mit diesem Dokument kann ich dann in den Philippinen heiraten.


Titel: Re: Standesamt und EFZ
Beitrag von Yobo am 12.10.2005 um 08:21:04
Du meinst wahrscheinlich, dass für die Ausstellung des EFZ auch nachgewiesen werden muss, dass Deine Freundin ledig ist, und dass dies schwierig ist, weil es auf den Philippinen kein EFZ gibt?!?!?!?

Dann würde ich mal bei der deutschen Botschaft fragen (homepage nachgucken). Dieses Problem haben ja dann andere bestimmt auch schon gehabt, und es gibt sicher eine Lösung. Im Heimatland meines Mannes z. B. reichte eine aktuelle Geburtsurkunde, auf der kein Randvermerk eingetragen war, dass er  verheiratet oder geschieden war - also = ledig.

;)

Titel: Re: Standesamt und EFZ
Beitrag von brickbat am 12.10.2005 um 08:28:52

schrieb am 12.10.2005 um 06:40:31:
Um auf den Philippinen heiraten zu koennen benoetige ich mein EFZ.

Mein EFZ bringe ich zur Deutschen Botschaft nach Manila, die mir dann eine "legal capacity for contract for marriage"-Dokument ausstellt.

Mit diesem Dokument kann ich dann in den Philippinen heiraten.


In diesem Fall wird Dir der Standesbeamte nicht weiterhelfen können.Der richtige Ansprechpartner wäre dann die Deutsche Botschaft, weil nur die Botschaft entscheiden kann ob sie die `legal capacity....´auch ohne Vorlage des EFZ ausstellen kann. Daran habe ich allerdings erhebliche Zweifel.

Titel: Re: Standesamt und EFZ
Beitrag von gluecklicher am 12.10.2005 um 08:29:50
Hallo,

was ich brauche weiss ich. Es ist so wie ich auch geschrieben habe.
Meine Angaben beruhen auf den Infos der deutschen Botschaft in Manila und meines Standesamts.

Mir geht es jetzt darum, ob der Standesbeamte die Urkundenpruefung der Papiere meiner Verlobten durch die deutsche Botschaft fuer mein EFZ haben moechte.

Wenn ja, dann wuerde dies eine Wartezeit von mehreren Monaten bedeuten.
Wenn nein, dann haette ich mein EFZ sehr schnell.

Was ich wissen moechte ist, ob der Standesbeamte tatsaechlich auf die Uerberpruefung der Papiere meiner Verlobten verzichten kann.

Titel: Re: Standesamt und EFZ
Beitrag von gluecklicher am 12.10.2005 um 08:37:31

schrieb am 12.10.2005 um 08:28:52:
In diesem Fall wird Dir der Standesbeamte nicht weiterhelfen können.Der richtige Ansprechpartner wäre dann die Deutsche Botschaft, weil nur die Botschaft entscheiden kann ob sie die `legal capacity....´auch ohne Vorlage des EFZ ausstellen kann. Daran habe ich allerdings erhebliche Zweifel.


Wie geschrieben habe, benoetige ich auf jeden Fall das EFZ.
Wenn ich das EFZ habe, dann stellt mir die Botschaft die legal capacity auf jeden Fall aus.

Mir geht es nur darum, ob der Standesbeamte auf die Pruefung der Urkunden meiner Verlobten durch die deutsche Botschaft verzichten kann.

Titel: Re: Standesamt und EFZ
Beitrag von Abu am 12.10.2005 um 09:21:26
Ojejeje... Das geht ja wieder durcheinander...

Zuerst einmal muß man strikt unterscheiden zwischen einer Heirat in D oder einer Heirat im Ausland:

A) Bei einer Heirat in D verlangt das deutsche Standesamt vom ausländischen Verlobten ein Ehefähigkeitszeugnis (EFZ) ausgestellt von den zuständigen ausländischen Behörden. Da es sowas in den meisten Ländern nicht gibt, gibt es dann ein entsprechendes Befreiungsverfahren beim OLG.

B) Bei einer Heirat im Ausland verlangt das ausländische Standesamt - je nach Land - evtl. eine Konsularbescheinigung der deutschen Auslandsvertretung.  Die Auslandsvertretung wiederum verlangt hierfür ein EFZ ausgestellt vom zuständigen deutschen Standesamt. Ein deutsches OLG ist in diesem Fall nicht involviert.

Im geschilderten Fall geht es offensichtlich um den zweiten Fall.

Ich halte es für nahezu ausgeschlossen, daß das deutsche Standesamt ein EFZ ausstellt, ohne die hierfür notwendigen philippinischen Urkunden prüfen zu lassen. Aber dann müssen die gleichen Unterlagen im Rahmen der Familienzusammenführung natürlich nicht noch einmal überprüft werden.

Abu

Titel: Re: Standesamt und EFZ
Beitrag von gluecklicher am 12.10.2005 um 09:26:38
Kann der Standesbeamte auf eine Pruefung verzichten oder nicht?

Titel: Re: Standesamt und EFZ
Beitrag von Neuromancer am 12.10.2005 um 09:48:29

schrieb am 12.10.2005 um 09:26:38:
Kann der Standesbeamte auf eine Pruefung verzichten oder nicht?


Wohl kaum, woher soll er ohne Prüfung wissen, ob Ehefähigkeit besteht ?, auf dem EFZ sind beide Partner eingetragen. IMO ohne Prüfung auch nix EFZ, der Standesbeamte kann sich die Daten Deiner Zukünftigen ja nicht aus den Fingern saugen.  :öhm

ronny wo bist Du ?

greets ...
neuro ......


Titel: Re: Standesamt und EFZ
Beitrag von gluecklicher am 12.10.2005 um 09:58:11
Natuerlich werden dem Standesbeamten die notwendigen Unterlagen meiner philippinischen Verlobten vorgelegt.

Meine Frage ist: kann er auf die Pruefung der Urkunden durch die Deutsche Botschaft in Manila verzichten? D.h. kann er den Inhalt der Urkunden so anerkennen? Oder muss er eine Pruefung durch die Deutsche Botschaft einleiten?

Titel: Re: Standesamt und EFZ
Beitrag von Neuromancer am 12.10.2005 um 10:18:01

schrieb am 12.10.2005 um 09:58:11:
Natuerlich werden dem Standesbeamten die notwendigen Unterlagen meiner philippinischen Verlobten vorgelegt.

Meine Frage ist: kann er auf die Pruefung der Urkunden durch die Deutsche Botschaft in Manila verzichten? D.h. kann er den Inhalt der Urkunden so anerkennen? Oder muss er eine Pruefung durch die Deutsche Botschaft einleiten?


O.k. jetzt hab ichs gerafft  :kopfhau:

Evtl. liegt es daran, das die Phillipinen zu den Staaten mit "unsicherem Urkundenverkehr" gehören   :öhm :nix
aber dazu können die Profis hier sicher mehr sagen.

greets ...
neuro .....

Titel: Re: Standesamt und EFZ
Beitrag von Abu am 12.10.2005 um 10:39:45

schrieb am 12.10.2005 um 09:26:38:
Kann der Standesbeamte auf eine Pruefung verzichten oder nicht?


Theoretisch ja, er wird es aber zu 95% nicht tun.

Vielleicht macht es das folgende Zitat von Ronny, seines Zeichens Mitarbeiter bei der Standesamtaufsicht, deutlich:


schrieb am 30.09.2004 um 21:26:42:
Fakt ist, dass das Ausw. Amt da etwas rumeiert. Einerseits legalisieren die Botschaften in den Problemstaaten nicht mehr, weil die Fälschungsraten immer höher werden, bei Scheidungsnachweisen und Ledigkeitsbescheinigungen bis zu 90 %. Andererseits sagen sie, wir können ja nix dafür, das muß das Standesamt vor Ort, bzw. das OLG entscheiden.
Ich würde einen Standesbeamten ohne zögern ablösen lassen, wenn er auf die Echtheitsprüfung verzichtet, m.W. machen mittlerweile alle OLG´s da keine Ausnahme mehr. [smiley=bash.gif] [smiley=bash.gif]



Du darfst dabei außerdem nicht übersehen, dass ein Standesbeamter / Urkundsbeamter bei der Falschbeurkundung im Amt mindestens eine qualifizierte Straftat begeht D.h. bis zu fünf Jahren Knast riskiert.


Abu

Titel: Re: Standesamt und EFZ
Beitrag von brickbat am 12.10.2005 um 10:45:28

schrieb am 12.10.2005 um 09:58:11:
...
Meine Frage ist: kann er auf die Pruefung der Urkunden durch die Deutsche Botschaft in Manila verzichten? D.h. kann er den Inhalt der Urkunden so anerkennen? ...


Ich denke nicht. Das EFZ ist eine Urkunde, könnte diese ohne Prüfung ausgestellt werden würde Deutschland in Nullkommanix zu den Ländern mit `unsicherem Urkundenverkehr´ gehören. ;)

Titel: Re: Standesamt und EFZ
Beitrag von ronny am 12.10.2005 um 20:44:26
So da hat sich dann doch einiges angesammelt ;-)

Die Urkundenprüfung auf den Philippinen ist kein selbstzweck, sondern bittere Notwendigkeit um dem deutschen Urkundenanforderungen gerecht zu werden. Es geht hier auch nicht darum, ob irgendein OLG diese Prüfung fordert (wobei es für den Standesbeamten natürlich einfacher ist, so zu argumentieren    ;-D  ). Fakt ist, das Urkundenwesen auf den Philippinen ist so unsicher, dass die deutsche Botschaft die Legalisation eingestellt hat. Hieraus kann nur ein schluß gezogen werden: Wer heute noch auf die inhaltliche Überprüfung verzichtet, hat den Schuß nicht gehört.

Will damit sagen, ein EFZ für einen deutschen Staatsangehörigen kann nur dann ausgestellt werden, wenn feststeht, dass in der Person des philippinischen Verlobten kein Ehehindernis liegt. Und diese Feststellung ist nur möglich wenn ordnungsgemäße Urkunden über den philippinischen Verlobten vorliegen.

Ob diese Prüfung nun jetzt (beim EFZ) oder bei der Familienzusammenführung stattfinden soll, ist zeitlich gehoppst wie gesprungen.
Formal wäre es zwar möglich, dass ein Standesbeamter (wenn er keine Zweifel an der ordnungsgemäßen Ausstellung der Urkunden hat) auf die inhaltliche Überprüfung verzichtet, aber ich denke dass sich da heute keiner mehr drauf einlassen sollte. Sonst wären wir bald, wie Brickbat schon sagte, selbst ein Problemstaat.

Grüße Ronny ;-)

Titel: Re: Standesamt und EFZ
Beitrag von gluecklicher am 13.10.2005 um 08:31:13

schrieb am 12.10.2005 um 20:44:26:
Ob diese Prüfung nun jetzt (beim EFZ) oder bei der Familienzusammenführung stattfinden soll, ist zeitlich gehoppst wie gesprungen.
Formal wäre es zwar möglich, dass ein Standesbeamter (wenn er keine Zweifel an der ordnungsgemäßen Ausstellung der Urkunden hat) auf die inhaltliche Überprüfung verzichtet, aber ich denke dass sich da heute keiner mehr drauf einlassen sollte. Sonst wären wir bald, wie Brickbat schon sagte, selbst ein Problemstaat.

Grüße Ronny ;-)


In meinem Fall geht es darum:

Ich lebe zur Zeit nicht in Deutschland.

Nach der Heirat moechten meine Verlobte und ich zusammen leben. Dies sollte so schnell wie moeglich geschehen.

Fuer die Ausstellung eines Visa fuer das Land in dem ich aktuell lebe, benoetigen wir die NSO-Heiratsurkunde fuer den Visa-Antrag.

Um bald moeglichst einen gemeinsamen Lebensweg gehen zu koennen, waere es prima, wenn ich mein EFZ zeitnah - d.h. ohne Pruefung der Urkunden meiner Verlobten -  bekommen koennte.

Fuer die Pruefung der Urkunden meiner Verlobten im Rahmen der Familienzusammenfuehrung und ihr Visa haetten wir genuegend Zeit. Die Familienzusammenfuehrung und Visa fuer Deutschland wollen wir auch direkt nach der Hochzeit angehen, da wir im naechsten Jahr Deutschland besuchen wollen.

Waere es somit ok, wenn der Standesbeamte auf eine Pruefung fuer mein EFZ verzichtet, mit dem Hinweis, dass eine Pruefung mit der Familienzusammenfuehrung auf jeden Fall stattfinden wird?

Titel: Re: Standesamt und EFZ
Beitrag von Abu am 13.10.2005 um 09:44:26
Gluecklicher,

Willst Du solange fragen bis Du eine Antwort bekommst, die Dir paßt?

Noch einmal zum Mitschreiben: Theoretisch kann der Standesbeamte auf eine Urkundenprüfung verzichten, wird es aber aller Wahrscheinlichkeit nach nicht tun!


schrieb am 13.10.2005 um 08:31:13:
Waere es somit ok, wenn der Standesbeamte auf eine Pruefung fuer mein EFZ verzichtet, mit dem Hinweis, dass eine Pruefung mit der Familienzusammenfuehrung auf jeden Fall stattfinden wird?
Ob eine FzF stattfindet und was dann geprüft wird, ist für den Standesbeamten irrelevant.

Abu

P.S.:

Zitat:
Die Familienzusammenfuehrung und Visa fuer Deutschland wollen wir auch direkt nach der Hochzeit angehen, da wir im naechsten Jahr Deutschland besuchen wollen.
Wenn Ihr im Ausland lebt und D nur besuchen wollt, handelt es sich nicht um eine Familienzusammenführung. Statt eines FzF-Visums müßt Ihr ein Schengen-Visum beantragen.

Titel: Re: Standesamt und EFZ
Beitrag von ronny am 13.10.2005 um 09:44:53

Zitat:
Waere es somit ok, wenn der Standesbeamte auf eine Pruefung fuer mein EFZ verzichtet, mit dem Hinweis, dass eine Pruefung mit der Familienzusammenfuehrung auf jeden Fall stattfinden wird?


Wenn das einer "meiner" Standesbeamten so und mit dieser Begründung vom Stapel ließe,gäbe es mächtig Mecker mit Eckard.  [smiley=bash.gif]

Denn die inhaltliche Überprüfung ist wie bereits dargestellt kein Selbstzweck.
Warum sollte dann im Rahmen der Familienzusammenführung noch eine  Prüfung sein wenn er vorher drauf verzichtet. :öhm

Grüße
Ronny ;-)

Titel: Re: Standesamt und EFZ
Beitrag von brickbat am 13.10.2005 um 09:51:22

Zitat:
Waere es somit ok, wenn der Standesbeamte auf eine Pruefung fuer mein EFZ verzichtet, mit dem Hinweis, dass eine Pruefung mit der Familienzusammenfuehrung auf jeden Fall stattfinden wird?


Nein, aus o. g. Gründen. Eheschließung und FamZusF sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Letzteres geht zwar nicht ohne Ersteres, ist aber nicht die zwangläufig die Folge daraus. Wenn später keine FamZusF stattfinden sollte muß ja unabhängig davon trotzdem sicher gestellt sein, daß die Eheschließung rechtmäßig erfolgte.

Titel: Re: Standesamt und EFZ
Beitrag von gluecklicher am 13.10.2005 um 10:47:51

schrieb am 13.10.2005 um 09:44:53:
Wenn das einer "meiner" Standesbeamten so und mit dieser Begründung vom Stapel ließe,gäbe es mächtig Mecker mit Eckard.  [smiley=bash.gif]

Denn die inhaltliche Überprüfung ist wie bereits dargestellt kein Selbstzweck.
Warum sollte dann im Rahmen der Familienzusammenführung noch eine  Prüfung sein wenn er vorher drauf verzichtet. :öhm

Grüße
Ronny ;-)



Es gibt meiner Kenntnis nach Faelle, in denen der Standesbeamte in seiner freien Beweiswuerdigung feststellt, dass fuer Ihn die Unterlagen ok sind und damit auch das EFZ ausstellt.

Im Rahmen der Familienzusammenfuehrung bzw. des Visa-Antrags bestehen die Botschaft oder die ABH auf jeden Fall auf eine Urkundenpruefung.

Titel: Re: Standesamt und EFZ
Beitrag von gluecklicher am 14.10.2005 um 03:15:02
Hallo,

herzlichen Dank an alle, die mir hier Infos gegeben haben.

Ich finde es prima, dass es dieses Forum gibt und dass Ihr Eure Zeit dafuer verwendet anderen zu helfen.

Es ist eine schwierie Situation: Einerseits ist man verliebt und moechte schnellstmoeglich zusammen leben - andererseits sind etliche Huerden, wie z.B. die Urkundenueberpruefung zu nehmen. Da verliert man leicht die Geduld und versucht "alles" um die Vorgaenge zu beschleunigen.

Mir ist klar geworden, dass es leider nicht immer so geht, wie man es gern haette - waere zu schoen  ;)

Da hilft nur eins: der Realitaet ins Auge sehen und sich in Geduld ueben.

Herzlichen Dank nochmals,
Gluecklicher

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