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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Familienzusammenführung https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1127745066 Beitrag begonnen von Midiman am 26.09.2005 um 16:31:06 |
Titel: Familienzusammenführung Beitrag von Midiman am 26.09.2005 um 16:31:06
Hallo
ich habe da eine Frage zur meiner Familienzusammenführung.Habe heute ein Schreiben bekommen indem ich aufgefordert werde folgende Unterlagen Einkommensnachweis,und Heiratsurkunde im original einzureichen. Jetzt ist meine Frage da ich kein Einkommen habe also nur Waisenrente und noch eine Ausbildung zum Heilpraktiker mache kann Sie trotzdem das Visum bekommen?Habe die deutsche Staatsangehörigkeit.Stellt es ein problem dar wenn ich das original meiner Heiratsurkunde nicht habe da diese meine Frau hat.Ich habe nur eine Kopie und eine beglaubigte Übersetzung. |
Titel: Re: Familienzusammenführung Beitrag von Midiman am 26.09.2005 um 22:48:54
Hallo
es wär sehr nett wenn ich eine Antwort bekomme da ich schon morgen zur Ausländerbehörde gehen möchte. Vielen Dank im Voraus [beifall=beifall.gif] |
Titel: Re: Familienzusammenführung Beitrag von Mick am 26.09.2005 um 23:03:49
Hi Midiman,
wenn Deine Holde die Originalheiratsurkunde bei der Botschaft vorlegt, sollte es reichen. Desweiteren: Der Ehe- gattennachzug zu Deutschen ist nicht vom Einkommen abhängig. § 28 Abs. 1 AufenthG sagt ausdrücklich "abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG". Kannst dort ja mal nachlesen. So: Dann mal los |
Titel: Re: Familienzusammenführung Beitrag von Midiman am 26.09.2005 um 23:17:20
Danke Mick für deine prompte Antwort :paletti
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Titel: Re: Familienzusammenführung Beitrag von Midiman am 27.09.2005 um 21:08:31
Hallo
ich war heute bei der Ausländerbehörde und die haben trotzdem ein Einkommensnachweis von mir gefordert.Der gute Herr sagte mir eine Visaerteilung für meine Frau kann auch deswegen scheitern ich habe mich dann auf dem Paragraphen §28 Abs.1 Nr.1 berufen dieser wurde von dem Herrn angenommen aber es kann trotzdem unter bestimmten Fällen wie Sozialhilfe( was nicht schädlich ist) das Visum dann nicht erteilt werden.Eine endgültige entscheidung konnte er mir nicht sagen da noch eine Auskunft von der LKA fehlt.Wollte euch nur über den Sachstand informieren [beifall=beifall.gif] |
Titel: Re: Familienzusammenführung Beitrag von Midiman am 09.10.2005 um 13:39:35
Hallo
mir wurde von der Behörde gesagt das eine Anfrage bei der LKA gestellt werden muss bevor entschieden werden kann.Weiß jemand von euch wie lange sowas dauert bis die LKA antwortet? Danke im Voraus |
Titel: Re: Familienzusammenführung Beitrag von Midiman am 11.10.2005 um 17:05:29
Hallo
habe heute von der Ausländerbehörde erfahren das positiv auf den Antrag auf Familienzusammenführung entschieden worden ist. Heisst das, das meine Frau das Visum bekommt oder kann es sein das Sie es nicht bekommt. Ich hoffe auf eine erfreuliche Antwort. |
Titel: Re: Familienzusammenführung Beitrag von Abu am 11.10.2005 um 17:48:27 schrieb am 11.10.2005 um 17:05:29:
Das heißt zu 99%, daß sie das Visum erhält. Abu |
Titel: Familienzusammenführung Beitrag von momo97 am 14.10.2005 um 10:58:24
Hallo,
ich bin Ausländer und besitze Niederlasungserlaubnis. Ich habe vor ein paar Monate geheiratet. Meine Frau hat schon ein Visum für Familienzusammenführung bekommen. :) Jetzt will sie ein Aufenthaltserlaubnis beantragen. Meine Frage wäre: wie lange wird ihr Aufenthaltserlaubnis sein ? 1 oder 2 Jahre ?? :öhm ich habe leider bis jetzt verschiedene Antworte von den Beamten gehört ??? |
Titel: Re: Familienzusammenführung Beitrag von Abu am 14.10.2005 um 11:15:31 schrieb am 14.10.2005 um 10:58:24:
Hi In der Regel wird Ehegatten von Ausländern eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr erteilt und dann jeweils um 2 Jahre verlängert, bis die Voraussetzungen für eine Niederlassungserlaubnis vorliegen. Abu P.S.: Bitte Deine Fragen nächstes Mal nicht einfach irgendwo anhängen, sondern einen neuen Thread aufmachen. |
Titel: Re: Familienzusammenführung Beitrag von momo97 am 17.10.2005 um 17:07:37
sorry :)
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