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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Niederlassundsgenehmigung
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Beitrag begonnen von blueangel am 26.09.2005 um 15:35:17

Titel: Niederlassundsgenehmigung
Beitrag von blueangel am 26.09.2005 um 15:35:17
hallo, ich wohne mit einem deutschen seit vier jahren in eingetragener lebenspartnerschaft. bin selbstständig, allerdings noch nicht so erfolgreich, dass ich es finsnziel nachweisen kann. wie und ob ich eine Niederlassungsgenehmigung kriegen kann. dank[color=Purple]e für euer rat.[/color]

Titel: Re: Niederlassundsgenehmigung
Beitrag von Abu am 29.09.2005 um 11:14:04

schrieb am 26.09.2005 um 15:35:17:
hallo, ich wohne mit einem deutschen seit vier jahren in eingetragener lebenspartnerschaft. bin selbstständig, allerdings noch nicht so erfolgreich, dass ich es finsnziel nachweisen kann. wie und ob ich eine Niederlassungsgenehmigung kriegen kann. dank[color=Purple]e für euer rat.[/color]


Hi Purpleangel,

Prinzipiell kannst Du gemäß § 28 Abs. 2 AufenthG eine Niederlassungserlaubnis bekommen wenn:
- Du drei Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis bist,
- die familiäre (oder lebenspartnerschaftliche) Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen im Bundesgebiet fortbesteht,
- kein Ausweisungsgrund (z. B. Sozialhilfebezug, etc.) vorliegt und
- Du Dich auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich verständigen kannst.

Außerdem muß Dein Lebensunterhalt gesichert sein, d. h. Du kannst ihn einschließlich ausreichenden Krankenversicherungsschutzes ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel bestreiten (§ 5 Abs. 1 S. 1 i. V. m. § 2 Abs. 3 AufenthG).

Dabei spielt nicht nur Dein Einkommen, sondern auch das Einkommen Deines Lebenspartners eine Rolle.

Abu





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