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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Aufenthalt nach Scheidung https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1126810348 Beitrag begonnen von Saxonicus am 15.09.2005 um 20:52:28 |
Titel: Aufenthalt nach Scheidung Beitrag von Saxonicus am 15.09.2005 um 20:52:28
Eine Bekannte (Nicht-EU-Bürgerin) von mir, seit über 10 Jahren in D und Mutter von zwei D-Kindern (15 und 18 jährig) mit NL-Erlaubnis (§ 29/2), lebt getrennt von ihren eingedeutschten Ehemann und möchte sich jetzt scheiden lassen.
Verliert sie ihren Aufenthaltstitel ? |
Titel: Re: Aufenthalt nach Scheidung Beitrag von Enigma am 15.09.2005 um 21:01:52
kommt drauf an wie lange sie schon verheiratet ist. Es müssen mindestens 3 J sein.
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Titel: Re: Aufenthalt nach Scheidung Beitrag von fons am 15.09.2005 um 21:03:23
Quatsch Enigma!
Es wird sich nix ändern. Sie hat ein eigenständiges Aufenthaltsrecht. Amen! |
Titel: Re: Aufenthalt nach Scheidung Beitrag von Saxonicus am 15.09.2005 um 21:24:22
Beide Kinder (14 und 18 Jahre alt) sind in der Ehe geboren, also mindestens 18 Jahre verheiratet.
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Titel: Re: Aufenthalt nach Scheidung Beitrag von Enigma am 15.09.2005 um 21:28:41
sorry...das "D-Kinder" hatte ich übersehen
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Titel: Re: Aufenthalt nach Scheidung Beitrag von fons am 15.09.2005 um 21:31:57 schrieb am 15.09.2005 um 21:28:41:
@ Enigma: Antwort wäre auch FALSCH gewesen wenn die Kinder nicht deutsch wären! @ Sax.. Und bitte etwas Geduld beim Absenden, wenn der Server etwas langsam ist. Nicht 3 x klicken. Hab 2 gelöscht [tipper=tipper.gif] |
Titel: Re: Aufenthalt nach Scheidung Beitrag von Enigma am 15.09.2005 um 21:37:03
jaaaaa ok....sie hat auch eine NL-Erlaubnis...irgendwie auch übersehen... !!!
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