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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> schwangerschaft
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Beitrag begonnen von irs04 am 13.09.2005 um 14:39:31

Titel: schwangerschaft
Beitrag von irs04 am 13.09.2005 um 14:39:31
Hallo!

Ich habe einen Freund. Er ist eingebürgerter deutscher. Eine Ausländerin hat mit ihm geschlafen, er mag sie aber nicht und hat sich von ihr getrennt.  Sie haben sich nur ein paar mal gesehen. Nun sagt sie, dass sie schwanger von ihm ist (im 3. Monat) und sie will, dass er das kind schon jetzt anerkennt damit sie Sozialhilfe bekommt.
Was kann mein Freund machen? Er will ihr keine Hilfe verschaffen, damit sie in Dt. bleibt und Geld vom Statt bekommt. Sie hatte ihm vorher gesagt, dass sie 8000 euro gespart hat, das heisst, dass sie das Sozialamt betrügen will.
Es ist klar, dass sie das absichtlich gemacht hat, damit sie in Dt. bleiben kann.

Grüße,
Julia

Titel: Re: schwangerschaft
Beitrag von Ralf am 13.09.2005 um 15:07:12

Zitat:
§ 1592 BGB
Vaterschaft
Vater eines Kindes ist der Mann,

 1. der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,
 2. der die Vaterschaft anerkannt hat oder
 3. dessen Vaterschaft nach § 1600d oder § 640h Abs. 2 der Zivilprozessordnung gerichtlich festgestellt ist.


Nr. 1 entfällt wohl, da die Eltern nicht verheiratet sind.
Zu Nr. 2 (Vaterschaftsanerkennung) kann niemand gezwungen weden, aber wenn er die Vaterschaft nicht anerkennt, bleibt ja noch die Nr. 3.
Wenn die Vaterschaft eines Deutschen gerichtlich festgestellt wird, handelt es sich nach § 4 (1) StAG um ein deutsches Kind mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen.



Zitat:
damit sie Sozialhilfe bekommt.

Wieso das? Für den Unterhalt des Kindes hätte ja wohl zuerst der Vater aufzukommen.


Zitat:
Es ist klar, dass sie das absichtlich gemacht hat, damit sie in Dt. bleiben kann.

Mag sein. Allerdings hat sie "das" wohl nicht allein gemacht. ;)

Titel: Re: schwangerschaft
Beitrag von brickbat am 13.09.2005 um 15:20:10

Zitat:
Mag sein. Allerdings hat sie "das" wohl nicht allein gemacht.


Genau. Wenn er sich vorher nicht verantwortlich fühlte dann bleibt ihm jetzt wohl gar nichts anderes übrig. Man kann sich nur wundern wie leicht Männer sich aufs Kreuz legen lassen und sich blindlings auf wildfremde Frauen verlassen, die sie zudem überhaupt `nicht mögen´.  :kopfhau: :vogel3
Dummheit kann man der Frau in dem Fall jedenfalls nicht vorwerfen.

Titel: Re: schwangerschaft
Beitrag von irs04 am 13.09.2005 um 15:25:51
Vielen Dank für deine Antwort.
Das Kind ist ja nicht geboren, sie ist erst im 3. Monat schwanger, und sie will, dass sie jetzt für sie Sozialhilfe bekommt und nicht für das Kind.  Sie hat ihm gebeten, dass er JETZT das Kind anerkennt, was eine Unverschämtheit ist, zumal das Kind auch von jemand anderen sein kann.

Sie hat ja gelogen, sie hat gesagt, dass sie Pille nimmt.
Wenn sie nicht mal in der Lage ist, für sich selbst zu sorgen, und Unterhalt vom Staat verlangt, dann soll sie sich verhüten. Sie benutzt ein unschuldiges Kind, damit sie Aufenthaltsrechte bekommt.

Titel: Re: schwangerschaft
Beitrag von ronny am 13.09.2005 um 15:40:40
Gut kommen wir mal wieder auf das Rechtliche zurück;-)

Fakt ist, eine Vaterschaftsanerkennung ist freiwillig, wenn er nicht will braucht er (erst recht nicht vorgeburtlich) ein Anerkenntnis abgeben . ;-)

Ob , wann, und wie überhaupt eine Vaterschaftsfeststellungsklage anhängig gemacht werden kann, ist wiederum eine Frage, die die Mutter zu entscheiden hat. ;-)

Alles andere ist da bloß eine mögliche Rechtsfolge.

Grüße
Ronny ;-)

Titel: Re: schwangerschaft
Beitrag von irs04 am 13.09.2005 um 16:41:52
Die Situation ist aussichtslos dann für meinen Freund.

Soweit ich weiss, hat die Frau Aufenthaltsgenehmigung wegen Sprachkurs. Darf sie arbeiten? Und was ist wenn sie wegen Schwarzarbeit erwischt wird? Kann sie abgeschoben werden? Sie hat im Haushaltshilfe gearbeitet (oder arbeitet immer noch).



Titel: Re: schwangerschaft
Beitrag von ronny am 13.09.2005 um 16:49:23

Zitat:
Die Situation ist aussichtslos dann für meinen Freund.


Wieso?

Solange nicht positiv feststeht, dass er der Vater ist, hat er doch keine Probleme  :öhm

Wenn er tatsächlich der Vater sein sollte, befindet er sich in guter Gesellchaft mit dem Bobbele  ;-D

Grüße
Ronny ;-)

Titel: Re: schwangerschaft
Beitrag von brickbat am 13.09.2005 um 17:18:57

schrieb am 13.09.2005 um 15:25:51:
Vielen Dank für deine Antwort.
Das Kind ist ja nicht geboren, sie ist erst im 3. Monat schwanger, und sie will, dass sie jetzt für sie Sozialhilfe bekommt und nicht für das Kind.  Sie hat ihm gebeten, dass er JETZT das Kind anerkennt, was eine Unverschämtheit ist, zumal das Kind auch von jemand anderen sein kann.

Sie hat ja gelogen, sie hat gesagt, dass sie Pille nimmt.
Wenn sie nicht mal in der Lage ist, für sich selbst zu sorgen, und Unterhalt vom Staat verlangt, dann soll sie sich verhüten. Sie benutzt ein unschuldiges Kind, damit sie Aufenthaltsrechte bekommt.


Wahrscheinlich werde ich unsachlich aber ich kann es mir nicht verkneifen: ist schon eine komische Sache mit der Emanzipation: wieso ist es eigentlich so selbstverständlich daß die Frau für die Verhütung zuständig ist während der Mann sich mit einem genuschelten `Ey-nimmse-Pille-oder-so?´aus der Affäre ziehen kann? Wenn was schief geht trägt sie die Schuld, er hat ja schließlich gefragt und mehr kann man ja nicht tun, oder?
Dein Freund trägt genauso die Verantwortung und ich finde es nicht fair von Dir diese Frau derartig zu beschimpfen.
Sie hat Ihre Chance genutzt und Deinen Freund über den Tisch gezogen; das ist egoistisch und unmoralisch. Zum Kinderkriegen gehören aber zwei und Dein Freund hat nicht eine Sekunde an die Konsequenzen gedacht. Das ist ebenso egoistisch und unmoralisch. Wer in der heutigen Zeit die Frage der Verhütung alleine der Frau überläßt, zumal einer die man nicht besonders gut kennt, der ist schlicht und ergreifend dumm und leichtsinnig. Wer damit auf die Nase fällt kann froh sein, wenn dabei `nur´ein Kind herauskommt. Wer sich dann auch noch vor der Verantwortung in Form von  Unterhaltszahlungen drücken will indem er die Frau schlechtmacht, der hat auch nicht gerade das Wohl des Kindes im Auge.
Da frage ich mich ernsthaft, welches die größere Unverschämtheit ist.

Zur Sache:
Tatsache ist, daß ein deutsches Kind für die Mutter ein Bleiberecht und für das Kind Anspruch auf Unterhaltszahlungen garantiert.
Im Augenblick scheint sie ja ein Aufenthaltsrecht aufgrund des Studiums zu haben. Bis es theoretisch zu einer Abschiebung kommen könnte wird die Schwangerschaft höchstwahrscheinlich schon viel zu weit fortgeschritten sein um eine Abschiebung faktisch noch durchsetzen zu können.
Dein Freund kann im Grunde nur noch hoffen, daß das Kind nachweislich nicht von ihm ist.
Alles andere kann nur noch unter `dumm gelaufen´verbucht werden.  

Titel: Re: schwangerschaft
Beitrag von irs04 am 13.09.2005 um 17:30:47
Sie hat ja Aufenthaltsrecht wegen Sprachkurs, die Frage ist ob sie auch Arbeitserlaubnis hat.

Was ist wenn er nicht Deutscher wäre, müsste er nach dem deutschen Recht Unterhalt bezahlen?

Titel: Re: schwangerschaft
Beitrag von brickbat am 13.09.2005 um 17:33:21
Natürlich!! Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern haben nichts mit der Staatsangehörigkeit zu tun sondern mit der Vaterschaft.

Titel: Re: schwangerschaft
Beitrag von Abu am 13.09.2005 um 18:07:53

schrieb am 13.09.2005 um 15:25:51:
Sie benutzt ein unschuldiges Kind, damit sie Aufenthaltsrechte bekommt.


Irgendwie kommt mir diese Geschichte bekannt vor:

schrieb am 03.06.2004 um 14:31:06:
Ich bin zur Zeit Doktorandin (Wiss. Angestelltin) und meiner Vertrag läuft in 3 Monaten ab. Könnte ich danach was anderes studieren (in Deutschland habe ich keinen Abschluss gemacht aber war 4 Sem. immatrikuliert) oder muss ich ausreisen?


schrieb am 15.06.2004 um 10:15:34:
Hallo!

Ich habe eine Aufenthaltsbewilligung bis Ende August, zweck Promotion/Wiss. Angestellte. Nun bin ich scwanger in 6 Wochen, der Vater des Kindes ist Deutsche (aber eingebürgert). Ich komme aus Rumänien. Kann ich ab Sept. hier bleiben?

Gruß,Julia


Darüber hinaus stimme ich Brickbat zu.

Irgendwie beunruhigt mich diese neuerdings zu verzeichnende Übereinstimmung unserer Meinungen  :öhm ...

Abu

Titel: Re: schwangerschaft
Beitrag von irs04 am 13.09.2005 um 18:22:30
Hallo Abu!

Es gibt einen Unterschied zwischen den Geschichten. Ich bin nicht schwanger geworden, damit ich in Dt. bleiben kann, und übrigens ich habe auch keinen Vorteil gehabt, ich bin in Dt. weil ich Arbeit gefunden habe. Ich habe nie Sozialhilfe beantragt oder bekommen.
Ich habe hier geschrieben, weil ich Hilfe wollte, und nicht damit man mich beleidigt und alte Geschichten ausgrabt.
Aber manche Leute wollen nur andere klein reden. Wenn du nix positives zu sagen hast, dann sag lieber nix. Hast Du übrigens nix zu tun, als meine Beiträge im Forum zu suchen?
Was nutzt dir, jetzt mit mir zu streiten? Habe ich dir persöhnlich was angetan? Entschuldige mich bitte, wenn das der Fall ist.

Titel: Re: schwangerschaft
Beitrag von brickbat am 13.09.2005 um 18:59:26

schrieb am 13.09.2005 um 18:07:53:
...
Irgendwie beunruhigt mich diese neuerdings zu verzeichnende Übereinstimmung unserer Meinungen  :öhm ...

Abu


;-D
Wäre doch auch langweilig wenn man immer einer Meinung wäre ;)

Titel: Re: schwangerschaft
Beitrag von dete am 13.09.2005 um 19:04:20
hi iris,schon mal daran gedacht dass die frau vielleicht aus liebe mit deinen freund sex hatte?soll ja vorkommen ???bevor ich mir über dieses kind und der mama gedanken machen würde,würde ich mal über das verhalten deines freundes dir gegenüber gedanken machen.
ich kann verstehen dass du die konkurentin mit aller macht loswerden willst.wird aber nicht klappen,wenn irgendwann die vaterschaft festgestellt wurde.warum sich dass leben so schwer machen.wärs leichter wenns eine deutsche frau wäre :fragz:
aber zuerst hätte ich den herrn papa in wind geschossen.

Titel: Re: schwangerschaft
Beitrag von brickbat am 13.09.2005 um 19:09:51

schrieb am 13.09.2005 um 18:22:30:
Hallo Abu!

Es gibt einen Unterschied zwischen den Geschichten. Ich bin nicht schwanger geworden, damit ich in Dt. bleiben kann, ...


Niemand will Dich beleidigen aber Deine Sicht der Dinge ist schon sehr einseitig. Du weißt doch gar nicht ob dies der Grund für die Schwangerschaft der Bekannten Deines Bekannten ist, vielleicht hat sie ja einfach nur Pech gehabt. Trotzdem würdest Du sie gerne in die Pfanne hauen und bei der ABH anschwärzen, und das, obwohl Dein Freund durch eigene Dummheit auf die Nase gefallen ist. Das hat mit `Hilfe suchen´nicht allzuviel zu tun.

Titel: Re: schwangerschaft
Beitrag von irs04 am 13.09.2005 um 19:35:32
Ich glaube, dass diese Diskussion unnötig ist.
Wir wollen jetzt doch nicht feststellen,  wer klug oder dumm war oder wer schuldig oder unschuldig ist.
Die Sache ist nun mal passiert, und ich wollte wissen was man in einer solchen Situation tun kann.  Ich glaube, dass man nur dann antworten soll, wenn man eine Antwort geben kann, und nicht von dem Thema abweichen.

Es wundert mich aber, dass eine Mitarbeiterin der ABH auf der Seite einer Schwarzarbeiterin (also einer illegalen Ausländerin) steht. Es mag aber persönliche Gründe geben.
Ich frage mich, ob Sie auch so die andere Frau verteidigen würden, wenn ihr Mann in dieser Situation wäre.

Titel: Re: schwangerschaft
Beitrag von Mick am 13.09.2005 um 20:12:55
Thread wird geschlossen, da hier offensichtlich keine sachliche
Diskussion mehr möglich ist.

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