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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Wann Namenswechsel
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Beitrag begonnen von hampelines am 11.09.2005 um 12:22:23

Titel: Wann Namenswechsel
Beitrag von hampelines am 11.09.2005 um 12:22:23
Vom Standesamt wurde mir empfohlen, erst nach meiner Heirat im Ausland  - also in Deutschland - den Namen meines Mannes anzunehmen. Da sich mir der Sinn nicht ganz erschließt, meine Frage - WARUM?

Falls ich den Namen doch schon bei der Heirat annehme, könnte es bei der Ausreise Probleme geben, da mein Pass auf meinen Mädchennamen läuft?

Danke.

Titel: Re: Wann Namenswechsel
Beitrag von ronny am 11.09.2005 um 13:18:43
Hallo Ines,

Du kannst im Ausland als Deutsche im Normalfall nicht wirksam den Namen Deines Mannes annehmen.

Hierfür wäre eine Rechtswahl erforderlich (Art. 10 EGBGB), die im Ausland in aller Regel nicht durchgeführt wird. Dort wird meeist nach einem Namen gefragt, jedoch nicht nach dem anzuwendenden Namensrecht . Der Tip vom Standesamt ist schon ganz praktisch, um die meist weitergehenden Optionen des deutschen Namenswahlrechts nicht zu verlieren.

Habe den doppelten Post mal rausgenommen ;-)

Grüße
Ronny ;-)

Titel: Re: Wann Namenswechsel
Beitrag von hampelines am 11.09.2005 um 15:45:20
Danke fürs Löschen eines Beitrages, hatte es versehentlich doppelt geschickt.

Jetzt ist mir die Antwort des Standesamts verständlich. Eine Frage vergaß ich, kostet mich mein Namenswechsel in Deutschland etwas? Falls ja, in etwa wieviel?  ???
Danke.

Titel: Re: Wann Namenswechsel
Beitrag von ronny am 12.09.2005 um 07:53:49

Zitat:
kostet mich mein Namenswechsel in Deutschland etwas?


Sicher Ines,

aber nicht die Welt  ;)

Ich meine so 25 bis 30 Euronen müßten es sein ;-)

Grüße
Ronny ;-)

Titel: Re: Wann Namenswechsel
Beitrag von hampelines am 29.09.2005 um 13:34:16
Die Erklärung zum Ehenamen kostet nach Auskunft des Standesamtes 17 €.
Mich interessiert nun die Vorgehensweise. Ich beantrage also nach Rückkehr aus dem Ausland bzw. der Heirat im Ausland das Familienbuch  beim Standesamt und gebe an, den Familiennamen meines Mannes annehmen zu wollen.

Wie ist die weitere Verfahrensweise, was geschieht dann? Und wie lange dauert es schätzungsweise, bis ich den Namen meines Mannes annehmen kann?
Bereits jetzt herzlichen Dank für Auskünfte. :)

Titel: Re: Wann Namenswechsel
Beitrag von ronny am 29.09.2005 um 15:10:45
Hallo Ines,,

es sind zwei gemeinsame Erklärungen nötig:

1. die Rechtswahl nach Art. 10 EGBGB und

2. die Namenswahl.

Beide sind nur gemeinsam (durch beide Ehegatten)  möglich und werden wirksam mit der Entgegennahme durch den zuständigen StaBea. D.h. entweder gehen sie nach Berlin zum standesamt I und ihr erhaltet von da irgendwann die Bescheinigung, oder ihr legt das FamBuch an, dann wird der Wohnsitzbeamte zuständig und erteilt die Bescheinigung.

Grüße
Ronny ;-)

Titel: Re: Wann Namenswechsel
Beitrag von hampelines am 02.10.2005 um 10:38:08
Danke, Ronny.

Das Familienbuch wird auf jeden Fall angelegt, ich habe schon das Antragsformular und bin über die Vorteile mitlerweile im Bilde. Nur vergaß ich die Standesamtsbehörde leider zu fragen, ob zwingend BEIDE Ehegatten dieses Antragsformular unterschreiben müssen
(ich bin auch allein in der Lage, sämtliche verlangten Angaben zu liefern).
Ist die Frage naiv?   :fragz:

Und wie belegt man Angaben zu ausländischen Eltern? Sind hierfür die Angaben in der ausländischen Geburtsurkunde meines Zukünftigen ausreichend?
Danke.

Titel: Re: Wann Namenswechsel
Beitrag von hampelines am 05.10.2005 um 17:28:43
Bitte, vielleicht kann mir doch jemand antworten auf meine letzten Fragen?
Herzlichen Dank.

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