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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Aufenthaltserlaubnis ???? https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1126127271 Beitrag begonnen von Dounia am 07.09.2005 um 23:07:51 |
Titel: Aufenthaltserlaubnis ???? Beitrag von Dounia am 07.09.2005 um 23:07:51
Hallo!!!
Ich freue mich sehr , dass ich diese Forum gefunden habe. meine frage ist : ich besitze die Niederlassungserlaubnis und habe einen Student geheiratet. welche Aufenthaltserlaubnis bekommt mein Mann und wie lang dauert? und was ist mit dem Arbeitserlaubnis? Danke !!! |
Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis ???? Beitrag von Mick am 07.09.2005 um 23:51:48
Hi,
wenn die Nachzugsbedingungen erfüllt werden (siehe § 29 und § 5 AufenthG), dann bekommt er eine Aufenthaltserlaubnis nach § 29 AufenthG. Danach kann er - wie Du - jede Erwerbstätigkeit ausüben. |
Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis ???? Beitrag von Dounia am 08.09.2005 um 01:10:50
Danke sehr ,Herr Mick
die bedinung sind schon erfüllt , ich habe vollzeitstelle , die Wohnung ist grosse usw... und die frage ist bekommt er ein Jahre für Aufenthaltserlaubnis oder mehr ? |
Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis ???? Beitrag von brickbat am 08.09.2005 um 20:56:16
Wahrscheinlich zunächst für ein Jahr.
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