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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> EU-Aufenthaltserlaubnis für EU-Bürger
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Beitrag begonnen von medium am 22.08.2005 um 01:02:06

Titel: EU-Aufenthaltserlaubnis für EU-Bürger
Beitrag von medium am 22.08.2005 um 01:02:06
Hallo, eine Frage, die mich interessiert:in D-land benötigen EU-Bürger (z.B.Arbeitnehmer, die sich in der BRD niederlassen möchten ) keine EU-Aufenthaltserlaubnis mehr. Bedeutet das aber automatisch, daß Deutschen im EU-Ausland auch von der Pflicht, eine Aufenthaltserlaubnis zu haben, befreit sind? Habe z.B. auf einigen Benilux Webseiten gelesen, das alle Ausländer (auch EU-Bürger!) eine Aufenthaltserlaubnis  beantragen müssen. Danke für Eure Stellungnahmen.

Titel: Re: EU-Aufenthaltserlaubnis für EU-Bürger
Beitrag von brickbat am 22.08.2005 um 13:18:50
Ob ein Deutscher im EU-Ausland eine AE benötigt hängt von den jeweiligen nationalen Vorschriften ab. Das Aufenthaltsgesetz hat darauf keinen Einfluß.

Titel: Re: EU-Aufenthaltserlaubnis für EU-Bürger
Beitrag von medium am 23.08.2005 um 12:01:58

schrieb am 22.08.2005 um 13:18:50:
Ob ein Deutscher im EU-Ausland eine AE benötigt hängt von den jeweiligen nationalen Vorschriften ab. Das Aufenthaltsgesetz hat darauf keinen Einfluß.

Was die EU-Staatsbürger betrifft, deren Aufenthaltsrechte unterliegen nicht etwa nationalen Vorschriften jeweiligen EU-Staates, wo sie sich als Ausländer aufhalten, sondern dem EU-Recht. Von den Verträgen von Rom schon was gelesen?

Titel: Re: EU-Aufenthaltserlaubnis für EU-Bürger
Beitrag von ronny am 23.08.2005 um 12:45:26
Wenn Du es weißt, warum fragst Du ?

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