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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Rückehrgenehmigung
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Beitrag begonnen von Saxonicus am 14.07.2005 um 13:36:14

Titel: Rückehrgenehmigung
Beitrag von Saxonicus am 14.07.2005 um 13:36:14
Im Visumsantrag für Polen (für NICHT-EU-Bürger) wird nach einer Rückkehrgenehmigung nach D gefragt.
Nach meiner (zugegeben unmaßgeblichen) Meinung geht das doch aber aus dem Aufenthaltstitel(hier:NIEDERLASSUNGSERLAUBNIS) der deutschen Ausländerbehörde im Reisepass hervor, oder ist da noch ein zusätzliches Dokument erforderlich ?

Leider ist die Visaabteilung der PL-Botschaft telefonisch schwer zu erreichen, sonst würde ich dort anfragen, aber möglicherweise kennt sich hier jemand damit aus.  

Titel: Re: Rückehrgenehmigung
Beitrag von Saxonicus am 15.07.2005 um 10:31:25
Habe nun die polnische Botschaft doch erreichen können.

Eine extra Rückkehrbescheinigung ist also doch nicht erforderlich

sie ergibt sich aus dem Aufenthaltstitel im Pass.

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