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Beitrag begonnen von SOSPlease am 14.06.2005 um 18:17:16

Titel: Verlängerung der Verpflichtungserklärung und Visum
Beitrag von SOSPlease am 14.06.2005 um 18:17:16
Hallo,

ich habe eine Schwierigkeiten im Bezug zur Verlängerung der Verpflichtungserklärung(VE) & Visum.

Ich bin Medizinstudent im 8.Semester an der Uni. Für die Nutzung des Studiumszwecks besitze ich eine Aufenthaltbewilligung. Bisher um mein Visum für jeweils 2 Jahre zu verlängern, habe ich eine Verpflichtungserklärung benutzt, die von meiner Familie im meinem Heimatland gemacht worden war, bevor ich nach Deutschland gekommen bin bzw. bevor ich mit dem Studium begonnen hatte. In meiner VE steht die Dauer meiner VE ca.6 Jahre und nicht bis am Ende des Studiums. Nun in diesem Jahr läuft diese VE und gleichzeitig auch mein Visum aus. Um mein Visum zu verlängern, muss ich entweder eine neue VE machen oder ich muss mein Kontozustand zeigen, in dem ich Nachweisen kann, dass ich Geld von der Summe 6000€ zur Verfügung habe - das hat die Ausländerbehörde zu mir gesagt. Als ich gefragt habe, es war vor 1 1/2 Jahre.

Vor ca.5 oder 6 Monate habe ich wieder die Ausländerbehörde angerufen.Die Ausbehörd hat zu mir gesagt, dass die Summe vom Geld ca. 7020€ auf mein Konto beträgt sein muss. Nun vor 4 Wochen habe ich wieder die Ausbehörde angerufen- und die haben zu mir gesagt, dass die Summe des Geldes ca 8000€ in meinem Konto sein muss.

Jetzt frage ich,wie ist eigentlich in Wirklichkeit die Höhe der Summe des Geldes, die ich der Ausbehörde zeigen muss, um mein Visum wieder zu verlängern? Denn es kann doch nicht sein, dass sich die Summe des Geldes zur Verlängerung des Visums immer so schnell ändert bzw. sehr unterschiedlich.

Die Summe des Geldes ca. 7020€ im Fall der Verlängerung des Visums, gilt es eigentlich nur für 1 Jahr?

oder die Summe des Geldes ca. 8000€ im Fall der Verlängerung des Visums , gilt es eigentlich für 2 Jahre?

Wird dieses Geld dann von Ausländerbhrd. bzw. von der Bank gesperrt? so dass ich das Geld nicht abheben kann?
Im Fall der Sperrung, wie lange wird das Geld dann gesperrt?

Ausserdem mein Studium dauert ja noch ca. 5 oder 6 Jahre. Denn ich studiere Medizin.
Einer von der härteste oder trockenste Fächer überhaupt!

Wenn mein Visum dann schon verlängert wird, muss ich immer für die weiteren Jahren dieses Verfahren noch machen? sowie Kontozustand oder Geld beim Ausländbhrd. zeigen?

Für die Antwort bedanke ich mich schon mal ganz herzlich!

Grüss,

T.You



Titel: Re: Verlängerung der Verpflichtungserklärung und V
Beitrag von SOSPlease am 16.06.2005 um 18:04:37
Kann jemand bitte mir helfen? - danke.

Titel: Re: Verlängerung der Verpflichtungserklärung und V
Beitrag von Abu am 17.06.2005 um 23:38:40

schrieb am 14.06.2005 um 18:17:16:
Um mein Visum zu verlängern, muss ich entweder eine neue VE machen oder ich muss mein Kontozustand zeigen, in dem ich Nachweisen kann, dass ich Geld von der Summe 6000€ zur Verfügung habe - das hat die Ausländerbehörde zu mir gesagt. Als ich gefragt habe, es war vor 1 1/2 Jahre.

Vor ca.5 oder 6 Monate habe ich wieder die Ausländerbehörde angerufen.Die Ausbehörd hat zu mir gesagt, dass die Summe vom Geld ca. 7020€ auf mein Konto beträgt sein muss. Nun vor 4 Wochen habe ich wieder die Ausbehörde angerufen- und die haben zu mir gesagt, dass die Summe des Geldes ca 8000€ in meinem Konto sein muss.

Jetzt frage ich,wie ist eigentlich in Wirklichkeit die Höhe der Summe des Geldes, die ich der Ausbehörde zeigen muss, um mein Visum wieder zu verlängern? Denn es kann doch nicht sein, dass sich die Summe des Geldes zur Verlängerung des Visums immer so schnell ändert bzw. sehr unterschiedlich.
Gemäß den Vorläufigen Anwendungshinweisen zum AufenthG  Nr. 16.0.8 ( http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/gesetzgebung/BMI_Hinweise_AufenthG_221204.pdf ) sind die € 7.020 richtig.


Zitat:
Die Summe des Geldes ca. 7020€ im Fall der Verlängerung des Visums, gilt es eigentlich nur für 1 Jahr?
Ja.


Zitat:
Wird dieses Geld dann von Ausländerbhrd. bzw. von der Bank gesperrt? so dass ich das Geld nicht abheben kann?
Im Fall der Sperrung, wie lange wird das Geld dann gesperrt?
Ja, es muß ein Sperrkonto sein, von dem Du jeden Monat nur 1/12 = € 585 abheben darfst.


Zitat:
Wenn mein Visum dann schon verlängert wird, muss ich immer für die weiteren Jahren dieses Verfahren noch machen? sowie Kontozustand oder Geld beim Ausländbhrd. zeigen?
Ja.

Abu

Titel: Re: Verlängerung der Verpflichtungserklärung und Visum
Beitrag von SOSPlease am 20.06.2005 um 19:03:19
Hallo Abu,

vielen Dank für die Antwort/Information.

Ich habe von einer Freundin mitbekommen, dass die Summe von 7020 € auch gilt für 1 Jahr. Aber als ihr Visum verlängert wurde, wurde ihr Visum von Ausländerbehörde für 2 Jahre verlängert.Denn sie hatte nicht nur Geld ca.7020€ auf das Konto gehabt, sondern ca.8000€. Diese Summe von ca.8000€ hatte sie der Ausbehörde gezeigt.

meine Frage: woran hängt das eigentlich ab,dass ihr Visum für 2 Jahre verlängert wurde,wenn sie das Geld in Höhe von ca.8000€ auf das Konto hat?

Danke für die Antwort.

Grüss,

T.Y

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