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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Arbeitserlaubnis nach Heirat
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Beitrag begonnen von Anke am 09.06.2005 um 12:30:13

Titel: Arbeitserlaubnis nach Heirat
Beitrag von Anke am 09.06.2005 um 12:30:13
Hallo!

ich habe eine Frage zu der Arbeitserlaubnis für nicht-EU Bürger nach der Eheschließung mit einem in Deutschland ansässigen deutschen Staatsbürger: gilt die Arbeitserlaubnis dann nur für Deutschland, oder die EU oder die Schengen-Staaten?

Titel: Re: Arbeitserlaubnis nach Heirat
Beitrag von Abu am 09.06.2005 um 14:22:39

schrieb am 09.06.2005 um 12:30:13:
Hallo!

ich habe eine Frage zu der Arbeitserlaubnis für nicht-EU Bürger nach der Eheschließung mit einem in Deutschland ansässigen deutschen Staatsbürger: gilt die Arbeitserlaubnis dann nur für Deutschland, oder die EU oder die Schengen-Staaten?


Hi Anke,

die deutsche Aufenthaltserlaubnis für einen ausländischen Ehegatten eines Deutschen nach § 28 AufenthG einschließlich des damit verbundenen Rechts, eine Erwerbstätigkeit
auszuüben, gilt nur für Deutschland.

Unabhängig davon hat nach EU-Recht jeder EU-Bürger das Recht, in andere EU-Staaten einzureisen, sich dort aufzuhalten und dort zu arbeiten. Dies gilt auch für Nicht-EU-Ehegatten eines EU-Bürgers, allerdings nur zusammen mit dem EU-Bürger.

Abu

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