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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> HILFE: Aufenthaltsrecht an Arbeitgeber gekoppelt.
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Beitrag begonnen von musicman am 26.05.2005 um 17:17:19

Titel: HILFE: Aufenthaltsrecht an Arbeitgeber gekoppelt.
Beitrag von musicman am 26.05.2005 um 17:17:19
Hallo:

Eine Freundin von mir ist Ausländerin (Chinesin) und seit 9 Jahren in Deutschland. Sie hat hier studiert und zunächst für die Universität und danach für zwei Arbeitgeber gearbeitet. Jetzt ist sie arbeitslos geworden. Sie ist Pharmazeutin und als Dr. rer. nat hochqualifiziert.

Sie geht aufs Arbeitsamt, das stellt fest, dass ihre Aufenthaltsgenehmigung im Pass an den Arbeitgeber gekoppelt ist. Sie soll zum Ausländeramt geben und die Aufenthaltsgenehmigung umschreiben lassen. Dies sei kein Problem, auch nicht eine evtl.Verlängerung bei längerer Arbeitslosigkeit. Dann bekomme sie auch Arbeitslosengeld.

Bei einem Anruf im Ausländeramt meint die (äußerst unhöfliche) Angestellte dort, meine Freundin müsse sofort (!!!) das Land verlassen, sobald sie keinen Job mehr habe. Keine Aufenthaltsgenehmigung, kein Arbeitslosengeld etc.

Was kann man tun? Beide Ämter sind unterschiedlicher Meinung, und ausgetragen wird das auf dem Rücken meiner Freundin ...

Danke für im Voraus für Eure Hilfe!

Titel: Re: HILFE: Aufenthaltsrecht an Arbeitgeber gekoppe
Beitrag von chij am 26.05.2005 um 19:59:29
Hallo musicman,

die Profis hier im Forum werden sich bestimmt noch zu Wort melden, und dir die eine oder andere Antwort auf deine Fragen geben...


Zitat:
Was kann man tun? Beide Ämter sind unterschiedlicher Meinung, und ausgetragen wird das auf dem Rücken meiner Freundin ...


...eins kann ich als Nicht-Profi dir aber jetzt schon sagen: grundsätzlich ist die Ausländerbehörde für alle Aufenthalsangelegenheiten deiner Freundin zuständig, es liegt allein und einzig im Ermessen dieser Behörde, ob und für wie lange eine neue Aufenthaltserlaubnis ausgestellt wird. Das heißt schon mal, dass hier nichts auf dem Rücken deiner Freundin ausgetragen wird  ;). Vermutlich bekommt deine Freundin eine neue AE für ein paar Monate, sollte aber schauen, dass sie sich asap einen neuen Job findet. Längere Arbeitslosigkeit kann bei Ausländern ohne festen Aufenthaltsstatus grundsätzlich immer zu einem Problem werden.
BTW: seit dem 1.1.2005 wäre die ABH auch bei einem neuen Job die erste Anlaufstelle für deine Freundin - "One-Stop Government".

Viele Grüße

chij

Titel: Re: HILFE: Aufenthaltsrecht an Arbeitgeber gekoppe
Beitrag von Mick am 27.05.2005 um 11:37:02

schrieb am 26.05.2005 um 19:59:29:
Hallo musicman,

die Profis hier im Forum werden sich bestimmt noch zu Wort melden, und dir die eine oder andere Antwort auf deine Fragen geben...


Hi,
viel gibt es nicht anzufügen. Es hört sich ein wenig so an,
als sei nach entsprechender Prüfung die AE für einen be-
stimmten Zweck erteilt worden. Ist der Zweck entfallen,
ist im Prinzip auch das Aufenthaltsrecht futsch.
Aber dennoch besteht die Möglichkeit, für einen neuen Job
eine neue Prüfung vorzunehmen. Aber das sollte dann
zügig gehen.

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