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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> "Anfängerfragen"
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Beitrag begonnen von tibor am 24.05.2005 um 08:46:37

Titel: "Anfängerfragen"
Beitrag von tibor am 24.05.2005 um 08:46:37
Hallo liebe Forumskollegen-innen,
ich bin neu hier und habe einige Fragen zum Thema Aufenthaltgenehmigung....
Ich habe eine Freundin (oder jemand hat eine Freundin, das ist ja egal) sie ist verheiratet seit Januar 2004, seid März 2004 hier in Deutschland und stammt aus der Ukraine. Ihr Ehemann ist Deutscher. Ihr Visum ist für 3 Jahre ausgestellt. Sie wohnt in ehelicher gemeinschaft mit ihrem Ehemann (ist aber sehr unglücklich).
Jetzt meine Fragen:
Wie lange soll/muss sie bei ihm bleiben bevor sie eine Aufenthaltserlaubnis für D bekommt?
Wann kann sie ihn aus der ehelichen Lebensgemeinschaft verlassen?
Welche Rechtlichen Schritte sind von seiner Seite zu befürchten (er möchte sie nicht gehen lassen)?
Was hat es mit der 2 Jahresfrist auf sich?
Muss/soll etwas von dem Ehemann bestättigt werden, (2 Jahre glücklich ...) bevor eine eigene Aufenthaltgenehmigung für die Frau erstell wird?  
Bitte gebt mir schnell Antwort.

Danke Tibor  

Titel: Re: "Anfängerfragen"
Beitrag von ronny am 24.05.2005 um 09:09:06
Hallo Tibor,

damit zu den Anfängerfragen keine Anfängerfehler hinzukommen. ;)

erstmal das rechtliche:


Zitat:
Ihr Visum ist für 3 Jahre ausgestellt


Du meinst sicherlich die Aufenthaltserlaubnis .

Der Familiennachzug zu Deutschen ist im § 28 AufenthG geregelt, das eigenständige Aufenthaltsrecht im § 31.

Ein Tip zur Frage wie lange mussist nicht drin, weil das in die rechtliche Grauzone führt. Und da bin ich dann auch bei den Strafvorschriften , insbesondere dem § 95 Abs. 2 Ziffer 2 AufenthG.

jetzt das menschliche:

So verständlich das Festhalten an der ehelichen Gemeinschaft auch sein mag, um den Aufenthalt zu erhalten:

Besser ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende

Also Trennung, zur ABH und den Sachverhalt mitteilen. Danach ggf. ausreisen und die Scheidung abwarten.

Wenn es Deine Freundin ist, kannst Du dann eher mit einer gemeinsamen Zukunft rechnen als im Falle einer, durch u.U. falsche Angaben etc. erschlichenen oder durch abhängiges Verhalten,  ggf. Erpressung und durch erzwungene Aufrechterhaltung der ehelichen Gemeinschaft, erlangten Niederlassungserlaubnis.  ;)

Grüße
Ronny


Titel: Re: "Anfängerfragen"
Beitrag von tibor am 24.05.2005 um 10:41:52
Hallo Ronny, und andere

deine Antworten waren zwar hilfreich, doch ich möchte mehr wissen zu den 2 Jahren Frist:

Was darf meine Freundin nach 2 Jahren machen?
Ausziehen, eigene Wohnung, anderes Bundesland, Ehemann verlassen und in D bleiben.

Mein Problem: ich bin auch verheiratet.

Tibor

Titel: Re: "Anfängerfragen"
Beitrag von ronny am 24.05.2005 um 10:50:58

Zitat:
Mein Problem: ich bin auch verheiratet.


Oh shit, das war nicht im Profil, sorry.  ;)

Na ja wenn sie ein eigenständiges Aufenthaltsrecht siehe § 31 Abs. 1
Zitat:
vom Zweck des Familiennachzugs unabhängiges Aufenthaltsrecht
erworben hat, kann sie alles machen. ;)

Grüße
Ronny

Titel: Re: "Anfängerfragen"
Beitrag von tibor am 25.05.2005 um 11:36:05
Hi Ronny (und andere),

leider hatte ich gestern keine Zeit zum antworten. Doch leider ist meine Frage noch nicht ganz beantwortet.

Was passiert nach 2 Jahren - kann sie ihren Mann verlassen und eine eigene Wohnung nehmen?
Muss sie vor Ablauf der 2 Jahre ihre eheliche Gemeinschaft bestättigen lassen?

Gruss Tibor

Titel: Re: "Anfängerfragen"
Beitrag von Janna am 25.05.2005 um 12:48:50
Hallo tibor,

nach 2 Jahren gelebter ehelicher Gemeinschaft hat die Frau ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erworben. Da nach der Trennung vom Ehemann aber dann die ehel. Lebensgemeinschaft nicht weiter besteht, wird nur eine befristete AE erteilt werden (1 Jahr). Danach wird geprüft, ob Hinderungsgründe für eine weitere Erteilung einer AE vorliegen (z.B. keine ausreichende eigenständige Sicherung des Lebensunterhaltes).

Aber: Wenn eine Trennung kurz nach den 2 Jahren Ehe erfolgt, weiß die Ausländerbehörde genau Bescheid, was da gespielt wurde ... und wird entsprechend prüfen und möglicherweise eine Verlängerung der AE ablehnen.

Und ich muss Dir ganz ehrlich sagen, so sehr ich verstehen kann, dass die Frau hier bleiben möchte, finde ich diese Lügerei und Betrügerei (nichts anderes ist das in meinen Augen) äußerst mies. Die Chancen, dass es auffliegt, sind m. E. auch recht groß, und dann bekommt die Frau erst recht viel Ärger, ebenfalls der (Noch) Ehemann. Eine Scheinehe (und dies wäre in diesem Fall gegeben, auch wenn es vielleicht erst einmal eine Ehe aus Liebe war) ist strafbar. In diesem Fall wird die Frau später nicht so einfach wieder nach D einreisen können.

Also: Wie Ronny schon schrieb: Klare Verhältnisse schaffen, ausreisen und später für die neue Heirat ein Heiratsvisum beantragen oder im Heimatland der Frau heiraten.

Scheinehe und das Vorspiegeln falscher Tatsachen ist kein "Kavaliersdelikt" ... Und gerade wegen solcher Fälle, wie dem hier geschilderten, haben es die ehrlichen Paare so schwer. Meinen eigenen Erlebnisbericht wegen Verdachts auf Scheinehe kannst Du auf meiner Homepage nachlesen http://members.futureprojects.info/Scheinehe

Viele Grüße
Janna


Titel: Re: "Anfängerfragen"
Beitrag von tibor am 25.05.2005 um 14:04:16
Hallo Forums-Freunde

ich glaube ihr habt recht, so leid es mir für unsere Beziehung auch tut. Erst wenn ein sauberer schnitt gemacht worden ist kann man wieder anfangen ein neues haus/beziehung zu bauen. jetzt werde ich mit meiner freundin sprechen und versuchen sie zu überzeugen.

schauen wir mal wie es weiter geht.
gruss und danke

tibor

Titel: Re: "Anfängerfragen"
Beitrag von ronny am 25.05.2005 um 14:13:53

Zitat:
schauen wir mal wie es weiter geht.


Viel Glück dafür  :up:

Grüße
Ronny

der btw für Deine Situation im Moment vollstes Verständnis hat.  :paletti

Titel: Re: "Anfängerfragen"
Beitrag von Janna am 26.05.2005 um 10:09:23
Hallo tibor,

auch ich wünsche Euch beiden viel Glück, Kraft und Durchhaltevermögen. Es wird sicherlich nicht leicht, aber Ihr werdet es bestimmt schaffen!  

Viele Grüße
Janna

Titel: nur noch ein kurzer kommentar...
Beitrag von Feffi am 30.05.2005 um 14:34:27
ihr solltet euch beiden allerdings auch raum für den gedanken lassen, ob ihr momentan "nur" blind verliebt seid oder ob es euch beiden um ein "für-immer-und-ewig" geht, da du selbst ja auch noch verheiratet bist und evtl. den scheidungsprozess auch vor dir hast...

liebe grüße. feffi.

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